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Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über die Regelungen zu den lebensrettenden Reserveantibiotika abgestimmt. Diese werden sowohl in der Humanmedizin als auch immer noch bei Tieren eingesetzt. Aufgrund von wachsender Resistenzbildung, verlieren sie so zunehmend ihre Wirkung bei Notfällen im Humanbereich. In der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung muss ihr Einsatz bei Tieren deshalb streng geregelt werden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der das Veto eingelegt hat, freut sich, dass ihm die Mehrheit gefolgt ist:

„Sehr gut, der Umwelt- und Gesundheitsausschuss hat heute dem Veto der Grünen gegen den Vorschlag zur Regelung der Reserveantibiotika in der Tierhaltung zugestimmt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält erhebliche Schlupflöcher, die der Ernsthaftigkeit der Antibiotikaresistenzen nicht gerecht werden.

Schon jetzt sterben jedes Jahr in der EU 33.000 Menschen, weil bei ihnen keines der verfügbaren Antibiotika mehr wirkt. Je mehr Antibiotika verwendet werden, desto schneller und weiter greift die Resistenzentwicklung um sich. Ein sorgsamer Umgang mit den besonders wichtigen Antibiotika, den Reserveantibiotika, die als einziges Medikament noch helfen können, wenn alle anderen versagen, ist deshalb lebensentscheidend.

Viele Antibiotika werden sowohl bei Menschen als auch bei Tieren eingesetzt. Die Mehrzahl der Antibiotika, 66 Prozent, jedoch in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Von diesen werden fast 90 Prozent in der Gruppenanwendung prophylaktisch eingesetzt, zum Beispiel in der Putenmast. Das darf so nicht weitergehen, wenn wir ihre Wirksamkeit erhalten wollen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission würde es weiterhin möglich machen, Reserveantibiotika auch in der Gruppenbehandlung einzusetzen, wenn das Tierwohl gefährdet ist. Das heißt, auch gesunde Tiere erhalten ‚vorsorglich‘ Antibiotika, zumeist über die Tränkeanlage, da es in den Großställen schwierig bis unmöglich ist, kranke Tiere zu separieren. Die großflächige Antibiotikagabe ist also auch eine Folgewirkung der industriellen Haltungsbedingungen – die, das wissen wir heute, einen nicht unerheblichen Anteil an der Entwicklung von Krankheiten haben.

Ich fordere in dem von mir vorgebrachten Veto dazu auf, die Verwendung von Reserveantibiotika streng zu reglementieren, Einzeltierbehandlung kann möglich bleiben, ist aber an Bedingungen geknüpft [i].

Voraussichtlich im September wird sich das gesamte Europäische Parlament positionieren müssen, wenn es um die zukünftige Regelung der Reserveantibiotika in der Tierhaltung geht. Ich hoffe, dass sich auch dann die Stimme der Vernunft durchsetzen wird. Im Interesse der Tiere und der Menschen.“

 

Weitere Informationen:
Positionspapier: https://www.martin-haeusling.eu/images/210629_H%C3%A4usling_Positionspapier_FINAL_Reserveantibiotika_II.pdf


Video von Martin Häusling zu Reserveantibiotika (Twitter)

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[1] Ich fordere, den Vorschlag der Europäischen Kommission so zu überarbeiten, dass die von der WHO als global am allerwichtigsten eingestuften Antibiotika

  • prinzipiell für lebensrettende Maßnahmen in der Humanmedizin reserviert sind,
  • nicht mehr für die problematische Gruppenbehandlung von Tieren eingesetzt werden können,
  • dagegen jedoch eine Einzeltierbehandlung mit diesen Antibiotika über die Tierarzneimittelverordnung zu ermöglichen und zu regeln,  wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

o   Klinische Diagnostik einer schweren, lebensbedrohlichen Krankheit, die bei unzulänglicher Behandlung zu schwerer Krankheit oder dem Tod führen könnte

o   Die Krankheit lässt sich nicht durch eine alternative Behandlung, alternative Managementstrategien oder verbesserte Tierhaltung vermeiden, behandeln oder kontrollieren

o   Eine Antibiotika-Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) hat stattgefunden

Diese Forderungen finden sich in meinem Veto gegen die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission (siehe Punkte 6 und 7 auf Seite 9)

 

 

 

 

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