Grüne Europagruppe Grüne EFA

Agro-Gentechnik

Online-Diskussion: NGTs – Was steht bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auf dem Spiel?

English & French version below

Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier / Recording of the online event here

Datum: 8. April 2025
Uhrzeit: 12:30 – 14:00 Uhr

Methan Milch 2.12.20241

Die Präsentationen der Referent*innen finden Sie hier/ Presentations of the speakers are accessible here:

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Faktensammlung Neue Gentechnik

Der rechtliche Rahmen für die Nutzung der Agro-Gentechnik wird auf EU-Ebene gesteckt. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind die EU-Freisetzungsrichtlinie – in Deutschland umgesetzt durch das Gentechnikgesetz – sowie die EU-Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO.


Im Mittelpunkt des EU-Gentechnikrechts stehen die Vorsorge für Gesundheit und Umwelt sowie die Wahlfreiheit von Wirtschaftsunternehmen und Verbrauchern. Deshalb schreibt die EU vor, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur dann auf den Markt kommen dürfen, wenn sie dafür zugelassen wurden. Dies gilt für Saatgut für den Anbau ebenso wie für GVO, die importiert werden, um Futter- und Lebensmittel daraus herzustellen. Zugelassen wird ein GVO nur, wenn er nachweislich sicher ist und Anbau, Verarbeitung und Verzehr keinen Schaden für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für die Umwelt verursachen können. Um die Wahlfreiheit sicherzustellen, müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, gekennzeichnet werden. Koexistenzregeln sollen sicherstellen, dass die ökologische und die gentechnikfreie konventionelle Landwirtschaft weiterhin ohne Beeinträchtigungen bestehen können. Zu diesen Regeln gehört auch, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen an ein EU-weites Register gemeldet werden müssen.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2018 entschieden, dass auch neue gentechnische Methoden wie Crispr/Cas als gentechnische Verfahren im Sinne der Freisetzungsrichtlinie gelten. Mit diesen Methoden hergestellte gentechnisch veränderte Organismen müssen also das darin vorgeschriebene Zulassungsverfahren durchlaufen und entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Faktensammlung Neue Gentechnik (Update 2025) gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Neu- bzw. Deregulierung der Neuen Gentechnik auf EU-Ebene, sowie wissenschaftliche Hintergründe zur Technologie und Einordnungen zu den verschiedenen Argumenten in der Diskussion um Anwendung und Regulierung von NGT.


Link zur Faktensammlung

Link to the facts collection in English (automatic translation based on DeepL Pro)

Roundtable & Rechtsgutachten: "Freier Zugang zu Saatgut - für ein krisensicheres Ernährungssystem. Warum eine Reform des Saatgutpatentrechts entscheidend ist"

      Logos

Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier

You can access the recording of the event here.

09. Dezember 2024
14.30 Uhr - 16 Uhr

Züchter, die in Europa neue Pflanzensorten schaffen, sehen sich heute mit einer immer komplexeren Landschaft von sich überschneidenden Patenten und Sortenschutzrechten konfrontiert. Kritiker der zunehmenden Patentpraxis befürchten, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Liberalisierung der EU-Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Pflanzen, insbesondere für neue Gentechnik wie CRISPR/Cas (NGT-Pflanzen), zu einer weiteren Zunahme von Patenten im Bereich der Lebens- und Futtermittelpflanzen führen könnte. Mit negativen Folgen für kleine und mittlere Züchtungsbetriebe, Landwirte und die Artenvielfalt.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine neue Rechtsstudie vorgestellt, die verschiedene rechtlich zulässige Wege zur Änderung des EU-Patentrechts und der damit verbundenen Verträge, insbesondere des Europäischen Patentübereinkommens, skizziert, um Pflanzen, Pflanzensorten und deren Saatgut sowie genetische Ressourcen vom Patentschutz auszuschließen. 

Das Gutachten können Sie hier herunterladen:

Außerdem finden Sie hier automatisch übersetzte Versionen des Gutachten auf Französisch und Polnisch. Für die Korrektheit der Übersetzungen übernehmen wir keine Haftung. Für Zitate aus den offiziellen Dokumenten, beziehen Sie sich bitte ausschließlich auf die Deutsche und Englische Version.

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Kurzbriefing: Neue Gentechnik (NGT) bei Pflanzen

Screenshot 2024 05 29 174155Dieses Kurzbriefing passt in jede Hosentasche und informiert über die aktuelle Positionsfindung in Brüssel und den Mitgliedsländern zur Neuregulierung der Neuen Gentechnik: Worum geht es? Was ist die Position des EU-Parlaments? Was wollen die Mitgliedsländer? Und was ist unsere Grüne Bewertung? 

 

Briefing vor ENVI-Abstimmung: Stand der Dinge bzgl. Deregulierung Neuer genomischer Techniken (NGTs)

240123 pic NGT BriefingAm 24.01.24 wird im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) die Position dieses Ausschusses zu Neuer Gentechnik in der Landwirtschaft – als Neue genomische Techniken (NGTs) bezeichnet – abgestimmt.

Der zur Abstimmung stehende Text der EVP-Berichterstatterin ist hoch problematisch. Er wird, so wie vorgelegt, keine Nachverfolgbarkeit, keine Kennzeichnung und keine Risikoprüfung beinhalten und das Problem der Patente ist aus unserer Sicht nicht gelöst. Insofern wird der Text, wenn er denn so angenommen wird, im Biobereich und für die gentechnikfreie Produktion zu erheblichen Problemen führen und würde diese Text so verabschiedet, sehen wir auch das Vorsorgeprinzip und die Verbraucherrechte gefährdet.

Mehr dazu finden Sie im neusten Briefing.

Online-Diskussion: Gentechnik-Deregulierung: viel zu verlieren, nichts zu gewinnen!

231107 pic VA NGT2Dienstag, 7.11.2023 von 19.30 – 21.30 Uhr ->

AUFZEICHNUNG des Webinars auf YouTube

Im Juli diesen Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Neuregelung von gentechnisch veränderten Pflanzen vorgelegt. Bisher galt in der EU ein bewährtes, strenges Gentechnik-Recht, welches vom EUGH auch 2018 für Neue Gentechniken bestätigt wurde. Dieses soll nun so weit aufgeweicht werden, dass die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen wie CrisprCas weder einer Risikoprüfung noch Kennzeichnung unterliegt.
Dabei sprechen alle aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, die Gentechnik auch zukünftig in der EU streng zu regulieren.
Der Vorschlag der EU-Kommission ist nicht wissenschaftsbasiert, sondern lobbygetrieben und gefährdet das Vorsorgeprinzip. Er macht Zulassung und Vermarktung intransparent und widerspricht damit jeglichem Verbraucherschutz. Ökolandbau und gentechnikfreie Landwirtschaft – beides wichtige Märkte in der EU – werden erschwert bis unmöglich gemacht. Patentierte gentechnisch veränderte Pflanzen verhindern den Zugang zu Zuchtmaterial und fördern die Konzernisierung unserer Ernährung. Für die Biodiversität stellen die Regelungen des Kommissionsvorschlags ein erhebliches Risiko dar, wenn gentechnikveränderte Organismen ohne Risikoprüfung auf den Acker und in die Umwelt gelangen.
Ein juristisches Gutachten stellt klar: Dieser Vorschlag widerspricht den Europäischen Verträgen und verletzt das Vorsorgeprinzip.
Nun soll der Vorschlag im Eilverfahren durchs Europäische Parlament gepeitscht werden, bevor die Zivilgesellschaft mitbekommt, was da passiert. Auch der Rat der EU-Mitgliedsländer hat es sehr eilig, zu einem Ergebnis zu kommen.
Bleibt zum Ende der Legislatur in der EU kommendes Jahr vom Europäischen Green Deal nur die Deregulierung der Gentechnik übrig? Das wäre ein Armutszeugnis für die EU-Kommission, die zu Beginn der Legislatur 2019 mit ihrem ambitionierten Papier der „Farm to Fork“-Strategie eine wichtige Vorlage gemacht und viele Hoffnungen auf eine nachhaltige Transformation des Ernährungssystems in der EU geschürt hat.

Darüber diskutierten Martin Häusling und Karl Bär am 7.11. mit folgenden Referent*innen:

Tina Andres, Vorstandvorsitzende Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)231107 pic VA NGT3
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands
Johann Meierhöfer, Fachbereichsleiter Pflanzliche Erzeugung, Deutscher Bauernverband e. V.
Dr. Georg Buchholz, Jurist (Präsentation)
Dr. Margret Engelhard, Fachbereichsleiterin Bundesamt für Naturschutz (Präsentation)
Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft


Weiterführende Informationen zum Thema:

GGSC-Rechtsgutachten: Kommissionsvorschlag einer Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT): Zur Verletzung des Vorsorgeprinzips

BfN Rechtsgutachten: Verordnungsentwurf der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken verstößt gegen das Vorsorgeprinzip (Okt. 23)

Briefing zum Kommissionsvorschlag: Freifahrtschein für Agro-Gentechnik?

Zehn Forderungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Gentechnik-Regelung

Faktensammlung zum Thema Neue Gentechnik (Update Okt. 23)

Briefing zum Kommissionsvorschlag: Freifahrtschein für Agro-Gentechnik?

Briefing zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugt wurden

Freifahrtschein für Agro-Gentechnik?231026 Briefing NGT

Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Verordnungsvorschlag für ‚neue genomische Techniken‘ veröffentlicht. 

Knapp gesagt beinhaltet dieser eine Deregulierung der Zulassung von Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden. Zweck und Ziel des Vorschlages ist es, den Anbau und die Nutzung dieser Gentechnikpflanzen zu erleichtern. Der Vorschlag geht aber noch weiter indem er keinerlei Risikobewertung mehr vorsieht. Damit widerspricht er sogar der Empfehlung der eigenen Behörde (EFSA).

Der Vorschlag hat bislang wenig Medienecho und Aufmerksamkeit in der Zivilbevölkerung bekommen. Dabei hat er das Potential, die Landwirtschaft noch mehr den Konzernen auszuliefern und sämtliche Wahlfreiheit für Produzenten und Konsumenten, gentechnikfrei arbeiten und essen zu wolllen, unmöglich zu machen.

Dieses Briefing gibt einen Überblick über den Vorschlag der EU-Kommission, die Position der konservativen Verhandlungsführerin im Europäischen Parlament und das weitere legislative Verfahren, das über die weitere Ausgestaltung – oder das Zurückziehen – dieses Vorschlags entscheiden wird. Das Briefing führt außerdem aus, warum es fahrlässig wäre, den Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechnik Gesetz werden zu lassen und welche Hauptgründe gegen die Deregulierung sprechen.

Zum Briefing

Mehr Informationen in der Faktensammlung zum Thema Neue Gentechnik (Update Okt. 23)

Zehn Forderungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Gentechnik-Regelung

Publikation

KAB

Zunehmende Probleme beim Pestizideinsatz erfordern entschiedenes Umdenken

von Martin Häusling im Kritischen Agrarbericht 2019

Pestizide gelten in der Agrarindustrie seit dem Zweiten Weltkrieg als »unentbehrlich«. Dabei ist die Geschichte ihres Einsatzes gekennzeichnet von Sicherheits- und Unbedenklichkeitserklärungen, von auftretenden Problemen und daraus zwingend erforderlichen Verboten. Die Grundlagen eines auf intensiven Pestizideinsatz setzenden Anbausystems sind die Züchtung auf Hochertrag, intensive Stickstoff düngung und enge Fruchtfolgen. Doch anstatt dieses System angesichts der Folgen für Mensch, Natur und Umwelt insgesamt infrage zu stellen, wird am Pestizideinsatz festgehalten – trotz zunehmender Zweifel an diesem Anbausystem auch aus der Wissenschaft. Die eigentlich fortschrittliche EU-Gesetzgebung zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, die auf Pestizidreduktion setzt, wird von allen Mitgliedstaaten mehr oder weniger unterlaufen. Für den Autor des folgenden Beitrages ist die Zeit der Agrarchemie vorbei und agrarökologische Anbausysteme notwendig. Ähnlich dem Klimaabkommen von Paris fordert er ein internationales Abkommen zum
Pestizidausstieg.

Link zum vollständigen Beitrag "Die Uhr tickt"

Online Vollversion Kritischer Agrarbericht 2019

160606 Faltblatt Neu Züchtungsmethoden Gentechnik NBTInfo-Faltblatt

Der Schutz von Umwelt und Gesundheit ist in der Europäischen Union ein wichtiges Ziel. Um Menschen, Tiere und Pflanzen vor Gefahren zu bewahren, gelten in der EU spezielle Gesetze für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft1. Vor der Zulassung für den Anbau oder die Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln müssen mögliche Risiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)2 geprüft werden. Wer GVO verkauft, muss diese eindeutig auf der Packung kennzeichnen. Die EU-Gentechnikgesetze haben mehrere Schwächen. So müssen Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Auch beruht die Risikoprüfung auf Studien, die von der Industrie selbst durchgeführt werden. Doch immerhin haben die EU-Gesetze dazu beigetragen, die europäische Landwirtschaft weitgehend gentechnikfrei zu halten.

Weiterlesen im Faltblatt

140926 Titelbild SuperweedsRESISTENTE UNKRÄUTER BEDROHEN DIE ERNTE!

SUPERWEEDS - DAS PRINZIP INDUSTRIELLE LANDWIRTSCHAFT IN DER SACKGASSE!

Gentechnik in den USA:
Herbizidresistente Unkräuter; steigende Mengen und toxische Wirkung von Herbiziden, die auf die Pflanzen versprüht werden; Verlust von biologischer Vielfalt durch den Herbizideinsatz sowie das Ausbleiben der erhofften Ertragssteigerungen.
Dies alles veranschaulicht der Gentechnikexperte Christoph Then in der von den europäischen Grünen und mir in Auftrag gegebenen Studie.
Aber auch bei uns entwickeln Unkräuter und Schädlinge Resistenzen gegen einige der angewandten sogenannten „Pflanzenschutz“-Mittel – allen voran Glyphosat - und verbreiten sich mehr und mehr. Dieses Problem ist in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt. Umso wichtiger, dass Runa Boeddinghaus in ihrem Beitrag zur Studie dieses genau beleuchtet.

 

Studie zu resistenten Unkräutern, die inzwischen auch in Europa Ernten bedrohen, 2014
Then C.; Boeddinghus R. 2014: Superweeds – Resistente Unkräuter bedrohen die Ertnte! Das Prinzip industrielle Landwirtschaft in der Sackgasse.
http://www.martin-haeusling.eu/images/BroschureSuperWeeds_Web_.pdf

hamburg-212405 640Seit Wochen steht das TTIP im Brennpunkt der öffentlichen Diskussion. Auch die Zeitschrift Politische Ökonomie sowie das Slowfood Magazin haben in ihren jüngsten Ausgaben das geplante Abkommen zum Debattenthema gemacht und haben Beiträge von mir veröffentlicht.

Slowfood Magazin 2/14 Freihandel - der große Ausverkauf

Politische Ökologie Band 136 (3/14), S.128ff - Chlorhühnchen und die Demokratie_Transatlantisches Freihandelsabkommen

140123 Titel Cyberkrieg GVOKritische Bestandsaufnahme einer neuen Dimension der Gentechnik.

Eine Studie im Auftrag von Martin Häusling, MdEP

Autor: Christoph Then

Eine neue Generation von Gentec-Pflanzen steckt in der Pipeline. Viele davon sind in den USA schon im Einsatz. Nach wie vor sind die Eigenschaften Herbizidresistenz und Insektengiftproduktion vorherrschend, aber inzwischen auf einem ganz anderen Niveau: Diese gentechnisch eingebauten Eigenschaften werden zunehmend in sogenannten Stacked Events gekreuzt. Spitzenreiter unter diesen Kreuzungen sind Pflanzen, die gegen vier Unkrautvernichtungsmittel gleichzeitig resistent sind und ein halbes Dutzend Insektengifte auf dem Acker produzieren – 24 Stunden lang, jeden Tag.

140113 Titelbild TTIPKein transatlantisches Freihandelsabkommen auf Kosten europäischer Verbraucher!
Eine kritsche Analyse zum Freihandelsabkommen EU-USA

13.01.14 Eine Studie im Auftrag von Martin Häusling, MdEP
Autoren: Reinhild Benning, Stephan Börnecke, Pia Eberhardt, Karen Hansen-Kuhn, Hannes Lorenzen, Arnd Spahn

Seit Juni 2013 verhandeln Europa und die USA über die bisher größte Freihandelszone der Welt – das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Mit Nachdruck werden dies- und jenseits des Atlantiks die vermeintlich positiven Effekte für ein dringend benötigtes Wirtschaftswachstum in Zeiten der Krise gepriesen. Doch die so einmütig beschworene „Win-Win-Situation“ klammert aus, welch tiefgreifende Interessenskonflikte im Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzrecht hinter den Verhandlungen stecken.

Positionspapier

Video

180321 ARD BayerMonsanto

Mit Glyphosat und Gen-Saat - Wie Bayer mit Monsanto die Landwirtschaft verändern will

vom 22.03.2018 | 43 Min. | Verfügbar bis 22.03.2019 | Quelle: Das Erste

Es soll die größte Fusion der deutschen Wirtschaftsgeschichte werden: Bayer aus Leverkusen will den US-Konzern Monsanto übernehmen, der den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat herstellt. Auf dem Weg zur Fusion lauern große Risiken.