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Mit seinem Sonderbericht zu den fehlgeschlagenen Auswirkungen der EU-Biodiversitätspolitik auf den Schutz wilder Bestäuber bestätigt der Europäische Rechnungshof erneut das Scheitern der Agrarpolitik in der Union. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Dieses Beweises hat es eigentlich nicht mehr bedurft. Denn der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zu den desaströsen Folgen der europäischen Biodiversitätsstrategie bestätigt nur, was wir seit Langem wissen: Eine allein an den Lobbyinteressen der Agrarindustrie ausgerichteten Politik kann nur scheitern und wird niemals die Artenvielfalt bewahren oder gar mehren können.
Die Aussagen des Berichts entlarven die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik als untauglich für den Schutz der Insekten. Der Bericht spricht von „Lücken in zentralen EU-Politiken zur Bekämpfung der größten Bedrohungen für wilde Bestäuber“. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass die Initiative für Bestäuber keine geeigneten Instrumente und Mechanismen bereitstellt, um diese Lücken zu schließen.
Mehr noch: Die Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 umfasse keine spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rückgangs wilder Bestäuber. Und es mangelt ihr gar „an Steuerungs- und Kontrollmechanismen, um wenigstens „die größten ermittelten Bedrohungen zu bewältigen“.
Die Aussichten, dass es mit der anstehenden GAP-Reform besser wird und dass wilde Bienen, Fliegen und Schmetterlinge besser vor der industriellen Agrarwirtschaft geschützt werden können, sind nach meiner Einschätzung eher dürftig. Die Agrarpolitik allein wird es nicht richten.
Selbst das Versprechen der Kommission, bis 2030 den Einsatz der Pestizide um 50 Prozent zu reduzieren, ist ein stumpfes Schwert, solange der Schutz der wilden Bestäuber keinen ernsthaften Stellenwert bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hat. Hier muss man ansetzen, wenn die Agrarpolitik der Kommission es mit dem Schutz der wilden Natur in der Kulturlandschaft ernst meint. Wilde Bestäuber müssen in den Zulassungsverfahren für Pestizide eine zentrale Bedeutung erhalten. Andernfalls stehen wir 2030 vor einem noch größeren Desaster.“

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes 15/2020 https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=54200

 

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