EU bleibt ohne Regelung für Klonfleisch
29.03.11 Dow Jones
BRÜSSEL-Fleisch und Milch geklonter Tiere sowie deren Nachkommen dürfen in der EU weiterhin ohne Kennzeichnung verkauft werden. Eine Regelung wird es auf absehbare Zeit auch nicht geben.
EU-Ministerrat und Europäisches Parlament sind nach dreijährigen Verhandlungen am frühen Dienstagmorgen daran gescheitert, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. An dem Streit um das Klonfleisch ist die gesamte Überarbeitung der Richtlinie über neuartige Lebensmitteln gescheitert, mit der unter anderem Erleichterungen für die Industrie bei der Zulassung solcher Produkte eingeführt werden sollten. Nach einer zwölfstündigen Marathonsitzung warfen sich Rat und Parlament gegenseitig Starrsinn vor.
Verbraucherschutzkommissar John Dalli, der unter Verweis auf wissenschaftliche Gutachten keinen Grund sieht, die Vermarktung von Produkten der Nachkommen von Klontieren zu verbieten, kündigte einen Bericht zum Thema Klonen für Oktober an. Einen eigenen Gesetzesvorschlag für den Umgang mit Klonfleisch, den Rat und Parlament seit langem fordern, hatte Dalli bislang erst für das kommende Jahr in Aussicht gestellt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beklagte vor allem, dass nun auch die Regulierung für Nanopartikel in Lebensmitteln wie Brühe oder in Konservierung- und Farbstoffen unzureichend bliebe. Mit der Neufassung der Novel Food Verordnung wäre erstmals in der EU explizit die Anwendung der Nanotechnologie in der Lebensmittelproduktion erfasst worden.
Aufgrund der gescheiterten Klonfleisch-Verhandlungen bleibt die alte Novel Food Verordnung von 1997 in Kraft. Danach dürfen Produkte geklonter Tiere auf den Markt kommen, wenn sie zugelassen wurden. Aus einem internen Kommissionsbericht geht hervor, dass es bisher keinen solchen Antrag gegeben hat. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass es am britischen Markt Klonlebensmittel geben könnten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt dies für den deutschen Markt hingegen aus. Wirtschaftlich gesehen lohnt sich Klonen nur für Zuchtzwecke. Kein Bauer würde 100.000 EUR für einen geklonten Bullen ausgeben, um ihn zu Hamburgern zu verarbeiten , sagen Experten.
Für die Produkte der Nachkommen geklonter Tiere, gibt es in der bestehenden Novel Food Verordnung gar keine Regelung. Die Verhandlungen blieben ohne Ergebnis, weil das Parlament fordert, dass Produkte geklonter Tiere und deren Nachkommen nicht vermarktet werden dürfen. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten lehnte aber eine Regelung für die Nachkommen ab. Auch ein Kompromissangebot des Parlaments, dass Fleisch und Milch der Nachkommen von Klonen zwar auf den Markt kommen, aber eindeutig gekennzeichnet werden müssen, fand keine Mehrheit bei den Regierungsvertretern. Die meisten Staaten sowie die Kommission halten dies für unpraktikabel und rechtlich unter anderem vor der Welthandelsorganisation nicht durchsetzbar. Das Angebot des Rates, eine Etikettierungspflicht lediglich für frisches Rindfleisch von den Klonnachkommen einzuführen, war dem Parlament indes zu wenig.
Der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling kritisierte, die Mitgliedstaaten hätten entgegen der Interessen ihrer Bürger und ihrer nach konventionellen Züchtungsmethoden produzierenden Bauern gehandelt. Hingegen werden die Interessen von Drittstaaten wie den USA bedient, ihr Fleisch ungekennzeichnet auf dem europäischen Markt zu vertreiben , so Häusling.
DJG/ang/dok