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Abstimmung über Lieferkettengesetz: Positiver Ansatz um Entwaldung aufzuhalten

Heute am 19. April 2023 stimmt das EU-Parlament über den Verordnungsvorschlag hinsichtlich Rohstoffen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen ab. Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischem Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, erklärt:

„Das Lieferkettengesetz der EU soll sicherstellen, dass in der EU verkaufte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Soja, Rindfleisch, Palmöl nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in den Herkunftsländern geführt haben. Doch im Laufe der Verhandlungen im sogenannten Trilog von Parlament, Kommission und Rat haben die Mitgliedstaaten wichtige Regelungen abgeschwächt und Schlupflöcher gelassen. Die Überprüfbarkeit in den einzelnen Ländern ist ebenfalls eine enorme Herausforderung und sollte sicherstellen, dass es nicht zu Umsetzungsdefiziten kommt.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, aber in der jetzigen Form noch keine verlässliche Trendwende zum Schutz der Wälder und muss in den kommenden zwei Jahren nachgebessert werden. Legale als auch illegale Abholzung müssen endgültig tabu sein, wenn sie ökologische und soziale Probleme verursachen.

Denn es ist elementar, dass zum Stopp der Entwaldung eine umfassende Palette an Produkten betrachtet wird, die die Abholzung verursacht. Nicht nur Kakao, Kaffee, Holz, Leder oder Soja müssen abholzungsfrei produziert werden, sondern auch Palmöl und die Rohstoffe für Papierprodukte.  Problematisch ist, dass auch Agrotreibstoffe oder Mais nicht richtig erfasst werden, hier muss nachgebessert werden.

Und da Banken nach wie vor schmutzige Geschäfte mitfinanzieren können, weil die Regelungen noch nicht für Finanzinstitute gelten, muss auch hier nachgebessert werden.

Weitere Abstriche bei den Rechten der Indigenen gab es auf Druck der Industrielobby. Die Indigenen hatten gefordert, ihre Landbesitzrechte im Sinne des Völkerrechts und der internationalen Standards zu respektieren. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt und abgeschwächt. Nun verlangt die verpflichtende Risikobewertung für die Industrie lediglich, dass es Konsultationen mit indigenen Völkern im Erzeugerland geben muss und deren Ansprüche auf die Nutzung oder das Eigentum berücksichtigt werden müssen.

Trotz der Schwächen der Verordnung ist es dennoch ein großer Schritt vorwärts. Die Möglichkeit der Nachbesserung in den nächsten zwei Jahren müssen aber genutzt werden, um die Wälder weltweit wirkungsvoll zu schützen. Profitieren würde davon auch der Klimaschutz durch geringere Treibhausgasemissionen sowie die biologische Vielfalt.“

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