Grüne Europagruppe Grüne EFA

Am frühen Morgen des heutigen Donnerstag wurden die Trilog-Verhandlungen zur neuen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien abgeschlossen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert:

“Neun lange Jahre mehr werden die Europäer nach Recht und Gesetz Palmöl als Biokraftstoff in ihren Autos verbrennen. Neun Jahre, in denen weiter Regenwald gefällt und Palmöl-Plantagen lokale Tier- und Pflanzenarten verschwinden lassen. Von den sozialen Herausforderungen für die Einheimischen ganz zu schweigen.
Das Verhandlungsergebnis, auf das sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat heute morgen verständigt haben, enttäuscht und man fragt sich, warum es zu diesem Aufschub des Palm-Sprits gekommen ist. Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Entscheidungsträger aus der Europäischen Kommission und einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, von Wirtschaftsinteressen haben leiten lassen. Die kürzlich bekannt gewordene Drohung Indonesiens, die Bestellung einiger hundert Airbus-Flugzeuge an den weiteren kaum limitierten Export von Palmöl nach Europa zu verknüpfen, kommt einem in den Sinn.
Ein dunkler Deal auf Kosten der Natur und beschämend für die verantwortlichen Mitgliedstaaten. Ich appelliere nun an die EU-Länder über die EU-Vorgaben hinauszugehen und schneller den nationalen Ausstieg aus dem Palmöl hinzubekommen. Davon wird nicht zuletzt unser Klima profitieren.“


Hintergrund:
Die Verwendung von Palmöl in den einzelnen EU-Mitgliedsländern darf zukünftig nicht über das Niveau von 2019 hinausgehen, ab 2023 soll dann eine schrittweise Reduzierung dieser Werte erfolgen. 2030 soll kein Palmöl mehr verwendet werden.
Das Europäische Parlament hatte sich dafür eingesetzt, Palmöl als Biosprit bereits ab 2021 zu verbieten.

Links:

PM Palmölstreit: Europa darf dem Erpressungsversuch Indonesiens nicht nachgeben vom 07.06.18

PM Biosprit ab 2021 ohne Palmöl: Umweltausschuss stimmt über Erneuerbaren-Richtlinie ab vom 24.10.17

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