Die Abgeordneten im Europäischen Parlament erhalten für ihre parlamentarische Arbeit eine allgemeine Kostenvergütung (GEA-Pauschale). Diese betrug für den Zeitraum Januar - Dezember 2025 insgesamt 59.400€ (4.950€ pro Monat). Die Aufwandspauschale ist dazu gedacht, Kosten abzudecken, die mit der Ausübung des Mandats entstehen (zum Beispiel Bürobetriebs- und Bürounterhaltungskosten, Kosten für Bürobedarf und Dokumentation, Kosten für Büroausstattung, Kosten für Repräsentationstätigkeiten oder Verwaltungskosten).

Hier stelle ich dar, für welche Zwecke mein Büro die allgemeine Kostenvergütung im vergangenen Jahr ausgegeben hat. Das Gesamtbudget ergibt sich aus den zwölf Zahlungen und dem jeweiligen Übertrag aus dem Vorjahr.

Als Grüne haben wir mehrfach Anträge gestellt, um die Regeln des Europäischen Parlaments über die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung durch die Abgeordneten zu verschärfen.
Da jedoch bislang kein Vorschlag zur Überarbeitung dieser Regelungen vorliegt, haben die Grünen/EFA sich für die Zukunft eine Selbstverpflichtung zum transparenten Umgang mit den Geldern aus der allgemeinen Kostenvergütung auferlegt, die ab dem 1 Juli 2017 wirksam wurde und hier online abrufbar ist. 

Meinerseits führe ich für die Pauschale ein separates Konto, um alle Ausgaben zu belegen. Damit ist klar, dass sie lediglich die tatsächlichen Kosten der Mandatsausübung deckt und die Verwaltung des Europäischen Parlaments jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen und die Einhaltung der Regeln überprüfen kann.

Mit dem Verhaltenskodex werden die Mitglieder ferner verpflichtet, eine detaillierte Erklärung über ihre privaten Interessen, eine Vermögenserklärung und gegebenenfalls eine Erklärung zur Kenntnis möglicher Interessenkonflikte vorzulegen. Darüber hinaus müssen die Mitglieder gemäß dem Verhaltenskodex alle geplanten Treffen mit Interessenvertretern, die unter das Transparenz-Register fallen, und mit Vertretern von Behörden von Drittländern veröffentlichen, auch wenn sie diese Treffen an ihre Assistenten delegieren. Die Mitglieder sind außerdem verpflichtet, ihre Teilnahme an von Dritten organisierten Veranstaltungen zu melden, wenn ihre Reise-, Unterkunfts- oder Aufenthaltskosten von Dritten vollständig oder teilweise erstattet oder direkt beglichen werden. Die von den Mitgliedern in ihren Erklärungen bereitgestellten Informationen sind auf den individuellen Profilseiten der Mitglieder zu finden, mit Ausnahme der Vermögenserklärung, die nicht öffentlich ist. 

Detaillierte Transparenzübersicht auf der Seite des Europäischen Parlaments. 

Zertifikat: Externer Bericht über die Kontenprüfung bei Herrn Martin Häusling, Mitglied des Europaisches Parlaments, für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2025. Ausgestellt von Steuerberaterin Thekla Bauwens.

Hier können sie den Transparenzbericht 2021 einsehen.