HOLZNUTZUNG UND WALDSCHUTZ - Regelungen in der neuen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III)
Am frühen Morgen des 30. März endeten die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Trilog). Diese regelt auch die energetische Nutzung von Holzbiomasse. Ob das Verbrennen von Holz zur Wärme- oder Stromerzeugung als Erzeugung erneuerbarer Energie zählen sollte und wenn ja, entsprechend subventioniert werden soll, war zuvor monatelang heiß debattiert worden. Die Positionen gehen zum Thema weit auseinander. Auch war – vor allem in Veröffentlichungen der Wald- und Forstindustrie – immer wieder fälschlicherweise kolportiert worden, dass das Verbrennen von Holz in privaten Pellet- und Hackschnitzelanlagen sowie in kommunalen Biomasse-Werken verboten werden solle. Dies stand zu keinem Zeitpunkt auf der Agenda, sorgte aber für viele Ängste und Unmut. Betroffen von den neuen Regelungen in der RED sind lediglich Industrieanlagen ab einer Leistung von 7,5 MW.
Aus meiner Sicht ist das finale Trilog-Ergebnis enttäuschend. Es bleibt weit hinter der Position des Umweltausschusses zurück – für den ich als grüner Verhandlungsführer für die Positionsfindung zuständig war - und besagt, dass Holzverbrennung weiterhin als Erzeugung nachhaltiger Energie gilt und auch entsprechend finanziell bezuschusst werden kann. Fatal für unsere Wälder!
Konkret bedeutet das, dass alle EU-Länder, die in Industrieanlagen Holz zur Wärmeerzeugung verbrennen, dies unter dem Label „nachhaltige Energieerzeugung“ in ihrem Energie-Mix verbuchen können. Es wäre verwunderlich, wenn dies nicht auf Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien Sonne und Wind gehen würde. Auch die finanzielle Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken soll weiter finanziert werden. Die Ausnahmen von diesen grundlegenden Regelungen sind zahnlose Tiger: einzig Rundholz in Industriequalität soll im Fall der energetischen Nutzung von direkter finanzieller Unterstützung ausgenommen bleiben – als ob dieses nicht ohnehin lukrativer als Bau- oder Werkholz Verwendung fände. Auch das Einschränken der Holzernte in Primärwäldern und sehr artenreichen Wäldern soll abhängig sein von den jeweiligen Definitionen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern – ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Mit diesem Trilog-Ergebnis steht es zu befürchten, dass Europas Wälder weiterhin zur Holzernte stark beansprucht werden. Dabei sind sie – bis auf wenige, lokal begrenzte Ausnahmen – insgesamt schon in einem schlechten Zustand. Das weitere großflächige Beernten der Wälder für die Holzverbrennung in Großanlagen ist kontraproduktiv im Sinne des Klima- und Naturschutzes.
Aktuell finden letzte technische Treffen zur RED statt, voraussichtlich im September wird der finale Text vorliegen.
Mehr Informationen zum Thema gibt es hier:
Pressemitteilung vom 30. März zum Trilog-Ergebnis.
Faktencheck Holzenergie vom 1.3.23: „Was wirklich verhandelt wird Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien Richtlinie“
Energetische Nutzung von Holz- und Agrotreibstoffen: „Handreichung zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 14.9.2022 zur Überarbeitung der Erneuerbaren-Richtlinie“
Im Rahmen des Treffens der Grünen BAG Wald am 22.04.23 habe ich diese Präsentation mit dem Titel "Holzenergie im Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtline (RED)" gehalten.