Grüne Europagruppe Grüne EFA

barn 2959099 960 720Am 25.10. hat das Europäische Parlament den Ergebnissen des Trilogs zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Europäischem Rat zur neuen EU-Verordnung für Tierarzneimittel zugestimmt. Reserveantibiotika sollen künftig den Menschen vorbehalten bleiben. Auch der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird in der Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, Ziel ist, die Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien in der Tierhaltung einzudämmen. Bessere Haltungsbedingungen und die Separierung kranker Tiere helfen, den Antibiotikaeinsatz runterzufahren.

Essentielle Frage ist nun, wie die Definition von Reserveantibiotika erfolgen wird. Hier steht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Zentrum, die eine wissenschaftliche Bewertung der Reserveantibiotika abgeben muss, die Grundlage für Neuzulassungen in der Tiermedizin sind. Altzulassungen dürfen ohne EMA-Überprüfung weiterhin eingesetzt werden, können aber durch EU-Behörden noch anwendungsbeschränkt werden. Experten sagen voraus, dass als humanmedizinische Reserveantibiotika dann nur die Wirkstoffe übrigbleiben, die in der Tiermedizin nicht zugelassen sind. Colistin, ein Antibiotikum, das breitflächig in der Nutztierhaltung zur Bekämpfung von Infektionen eingesetzt wird, ist jedoch ein Beispiel für ein Antibiotikum, das dringend als Reserveantibiotikum klassifiziert werden müsste. Es gibt immer mehr Fälle von Patienten mit resistenten Keimen, bei den Colistin das einzige Mittel ist, das noch wirkt.

Es geht jetzt also darum, dass die neuen Vorschriften sinnvoll umgesetzt werden. Umfassendes Datenmaterial zum Verkauf und zur Verwendung von Antibiotika sind ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den übermäßigen Antibiotika-Einsatz. Wir Grüne konnten durchsetzen, dass die neue Verordnung die Datenerhebung zur Verwendung antimikrobieller Arzneimittel auf jedem Bauernhof in der Europäischen Union vorschreibt.

Mein Briefing zur Bewertung der neuen Tierarzneimittel-Verordnung gibt es hier. Und meine nach wie vor aktuelle Studie über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung hier.