Grüne Europagruppe Grüne EFA

Am 5.6. haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen auf die neue EU-Tierarzneimittelverordnung geeinigt, an denen ich als grüner Verhandlungsführer für das Europäische Parlament beteiligt war. Diese Verordnung wird ab Herbst 2018 in Kraft treten und eine bisherige EU-Richtlinie ersetzen.

Mit der neuen Verordnung für Tierarzneimittel haben wir jetzt ein Rechtsmittel an der Hand, die Verwendung von Antibiotika zu beschränken. Es ist ein großer Erfolg, dass Reserveantibiotika künftig den Menschen vorbehalten sein sollen. Auch der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird in der Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein.

Umfassendes Datenmaterial zum Verkauf und zur Verwendung von Antibiotika sind ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den übermäßigen Antibiotika-Einsatz. Nur so können wir gezielt ansetzen. Uns Grünen ist es gelungen, dass die neue Verordnung die Datenerhebung zur Verwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln per Bauernhof vorschreibt.

Wenig erfreut bin ich davon, dass sich die Mehrheit der Verhandlungspartner nicht darauf eingelassen hat, die Umweltauswirkungen der Arzneimittel und ihrer Herstellung zu reglementieren. So haben wir die Chance verpasst, Wasserverschmutzung oder die Freisetzung gefährlicher Substanzen einzudämmen.

Briefing vom 14.06.2018: EU-Tierarzneimittelverordnung aus grüner Sicht

Studie: https://www.martin-haeusling.eu/images/BroschuereAntibiotika_Neu2015_WEB.pdf

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