Statement: Weidepflicht für Ökobetriebe
Die Weidepflicht für Ökobetriebe in Deutschland sorgt derzeit für Diskussionen. Die Weidepflicht ist grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil der artgerechten Tierhaltung. Dennoch stellt ihre konsequente Umsetzung einige Betriebe, insbesondere in Süddeutschland, vor erhebliche Herausforderungen. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, richtet sich an betroffene Landwirtinnen und Landwirte:
Ihre Sorgen verstehe ich gut und kann Ihnen sagen, dass ich als EU-Parlamentarier auf verschiedensten Ebenen die EU-Kommission zum Thema "Weidehaltung" angesprochen und angeschrieben habe. Im Vergleich zur alten EU-Öko-Verordnung bleiben die Textpasssagen in der neuen Öko-Verordnung zur Weidehaltung unverändert. Problematisch ist die von der EU-Kommission von Deutschland und Österreich geforderte Auslegung und Umsetzung, die zu einer stärkeren Verpflichtung zu Weidegang führen.
Die neue EU-Ökoverordnung VO (EU) 2018/848 nimmt an verschiedenen Stellen Bezug auf die Bedeutung der Weidehaltung für die ökologische Nutztierhaltung. Regelmäßige Bewegung und Zugang zu Freigelände und Weideland sind wichtig, um das Immunsystem der Tiere und die Abwehrkräfte zu stärken. Sie sind Teil einer artgerechten Tierhaltung und wichtig für die Erfüllung artspezifischer Bedürfnisse. Deshalb sieht die EU-Öko-Verordnung für Rinder, Pferde und kleine Wiederkäuer einen ständigen Zugang zu Freigelände vor, bevorzugt zu Weideland, sofern die Umstände dies gestatten. Die neue Verordnung bleibt damit im Duktus der alten Öko-Verordnung 834/2007.
In der "alten" VO 847/2007 steht:
"Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier."
Die Kommission argumentiert daher auch nicht, dass sie die neue Öko-Verordnung nun umsetzt, sondern, dass bereits unter der alte Öko-Verordnungen das alte Recht nicht eingehalten wurde. Auch wenn sich nichts am EU-Recht geändert hätte, würde die Kommission also nun gegen die Auslegung in Deutschland und Österreich vorgehen.
Ich und andere Parlamentarier‑ auch über Fraktionsgrenzen hinweg ‑ haben immer wieder betont, dass das EU-Parlament keine Probleme mit der alten Auslegung hatte.
Ich kann Ihnen versichern, hätte die Kommission bereits unter der bestehenden 837/2007 ihr hartes Vorgehen an den Tag gelegt, hätten wir EU-Parlamentarier gegengesteuert.
Ich habe die Kommission viele Male aufgefordert als Kompromiss zumindest ausreichend lange Übergangszeiten einzuführen. Bislang gibt es aber von Seiten der EU-Kommission aber keine Reaktion.