Interview zur neugefassten Öko-Verordnung für die Europäische Union
Neue EU-Vorschriften für Bio-Lebensmittel und die ökologische Landwirtschaft - Welche Vorteile bringen die neuen Vorschriften für die ökologische Produktion und Kennzeichnung von Bioprodukten? Interview mit Berichterstatter Martin Häusling (MEP)
Zwanzig Monate lang wurde über die neuen EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verhandelt. Wie schätzen Sie das Ergebnis ein? Was sind die Hauptpunkte der Reform und warum war diese notwendig?
Die Reform wird den neuen Herausforderungen des Biolandbaus gerecht. Der Sektor boomt. Es wird konsequentere Kontrollen geben gegen Betrug, aber auch bessere Vorsorgemaßnahmen gegen Verunreinigungen. Importe von Bioprodukten werden die gleichen Standards erfüllen müssen wie innerhalb der EU. Es wird weniger Ausnahmeregelungen geben, die nicht mehr zeitgemäß sind, zum Beispiel beim Saatgut.
Das neue Recht zur Öko-Verordnung ist eine wichtige Weiterentwicklung der bestehenden Rechtstexte. Die Verordnung umfasst die Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung, Tierhaltungsbestimmungen und Aquakultur. Sie schafft bessere Informationssysteme zwischen Mitgliedstaaten, harmonisiert Verantwortlichkeiten und Zertifizierungssysteme.
Sie legt das Prinzip der bodengebundenen Pflanzenerzeugung auch in Gewächshäusern fest. Eine Ausnahmeregelung für ausgestaltete Beete (ca. 18 Hektar) in Skandinavien bleibt noch 10 Jahre bestehen. Stecklingsaufzucht, sowie die Vermehrung von Blumen und Gewürzen darf aber auch zukünftig beim Verkauf an den Endverbraucher in Containern oder Töpfen vorgenommen werden.
Ganz neu sind Regelungen zum Einsatz von Saatgut, um den Ansprüchen des Bioanbaus gerecht zu werden. Es wird künftig möglich sein, dass Züchter Sorten anbieten, die vielfältiger in ihrem Geno- und Phänotyp sind. Die Nachfrage der Landwirte und Gärtner nach diesen heterogenen Sorten und alten Landsorten besteht. Bislang durften aber in Europa, anders als in den USA, diese Sorten nicht genutzt oder nur unter erschwerten Bedingungen vertrieben werden. Künftig darf der Landwirt selbst entscheiden, ob er bei uniformen Sorten bleibt oder häufig robustere und krankheitsresistente alte Landsorten nutzt.
Welche Vorteile ergeben sich für die Landwirte in der EU?
Viele!
Beispielsweise die Gruppenzertifizierung: Neu ist nämlich, dass sich kleine Erzeuger und Verarbeiter künftig auch in der EU zu einer Gruppe zusammenschließen dürfen, womit die Kosten für die Zertifizierung und Kontrolle verringert werden. Bislang scheuen insbesondere kleinere Betriebe aus Kostengründen die Zertifizierung. Das sollte sich jetzt ändern.
Das EU-Bio-Logo darf endlich auch bei Veranstaltungen als Werbemittel genutzt werden. Bislang war eine solche Bewerbung nicht legal.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Importe: Durch die Vereinheitlichung der Produktionsstandards für Drittländer, für die keine bilateralen Handelsabkommen bestehen, werden auch die Standards im Ausland den europäischen Normen angeglichen. Zurzeit haben wir über den Globus verteilt mehr als 64 verschiedene Produktionsstandards. Es wird künftig den Kontrolleuren und der Kommission leichter fallen, die Produktion im Ausland zu kontrollieren und Verstöße zu erkennen sowie entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Landwirte in der EU können sich daher künftig über gleichwertigere Bedingungen als bisher freuen.
Außerdem hat das Parlament durchgesetzt, dass die jährliche prozessorientierte Kontrolle erhalten bleibt. Auch künftig hat jeder Betrieb das Recht auf diese Kontrolle. Wenn in den letzten drei Jahren keine Unregelmäßigkeiten beziehungsweise Verstöße festgestellt wurden, können Betriebe das Kontrollintervall aber auf 24 Monate ausweiten. Wird ein Betrieb von der Kommission als ein sogenannter Risikobetrieb charakterisiert, kann ihm die Ausnahme von der jährlichen Kontrolle untersagt bleiben.
Des Weiteren soll der Informationsaustausch besser laufen. Öko-Züchter sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Ware über Plattformen der Mitgliedsländer öffentlich anzubieten. Das hilft den Überblick für Landwirte und Gärtner zu verbessern. Darüber hinaus erhalten auch Mitgliedsland und Kommission einen besseren Überblick über die Verfügbarkeit von ökologisch gezüchteten Pflanzen und Tieren. Die Vernetzung zwischen den Ländern ist ein weiterer Schritt, der nun einfacher erzielt werden kann. Aber hier muss man vorsichtig bleiben, manche Qualitäten eignen sich nur für einige Regionen in Europa. Temperatur, Regen sowie kurze oder lange Vegetationsperioden werden auch zukünftig bei der Sortenwahl zu regionalen Entscheidungen führen.
Die biologische/ökologische Lebensmittelwirtschaft ist längst kein Nischenmarkt mehr. Wie wird die neue Öko-Verordnung die Qualitätsansprüche der Verbraucher erfüllen? Wie profitieren die Verbraucher von den neuen Regeln?
Die Bio-Standards sind schon heute sehr hoch, aber das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher lässt sich am besten stärken, wenn Regelungen klar und nachvollziehbar sind. Hier hat die neue Verordnung, durch die Vereinigung der beiden bestehenden Verordnungen, sicherlich einen positiven Beitrag geleistet.
Darüber hinaus sind viele der Regelungen, die den Erzeugern Sicherheit geben, auch für die Verbraucher von Vorteil. Ein Beispiel ist die prozessorientierte Kontrolle: Einem Endprodukt kann man nicht ansehen, ob die Auflagen der ökologischen Produktion entlang der gesamten Erzeugung eingehalten wurden. Die jährliche prozessorientierte Kontrolle gibt engagierten und ehrlichen Betrieben die Sicherheit, mit den Auflagen der Verordnung konform zu gehen. Gleichzeitig können sich die Verbraucher darauf verlassen, dass die Betriebe regelmäßig und in häufigen Intervallen überprüft werden.
Auch die Neuregelungen zu den Importen sind positiv für den Verbraucher zu bewerten, denn von der Vereinheitlichung hoher Standards profitieren auch die Konsumenten.
Positiv sind die neuen verbindlichen Haltungsvorgaben für Kaninchen und Damwild. Beim Thema Tierschutz gingen die Ansprüche zwischen den Staaten zwar zum Teil erheblich auseinander. Klar ist aber, dass die neue Öko-Verordnung einiges verbessert. Generell wird das Schwanzkupieren bei Schweinen oder das Entfernen der Augen von Shrimps verboten. Durch Einzelfallentscheidungen darf das Enthornen generell nur unter Betäubung oder unter Anwendung von Schmerzmitteln vorgenommen werden. Sind die Tierschutzstandards eines Mitgliedstaates strenger, gelten die strengeren Standards.
Ein großes Thema ist der Einsatz von Pestiziden. Wie wird dieser in der Verordnung geregelt?
Obschon die Frage der Grenzwerte für Pestizide sehr hitzig diskutiert wurde, ist die Regelung durch die neue Verordnung nicht sehr verschieden von der jetzigen Gesetzeslage. Für Betriebe in Deutschland bedeutet die neue Verordnung konkret mehr Klarheit, was das Handeln beim Vorhandensein von Pestiziden in Bioerzeugnissen anbelangt. Biobetriebe müssen, wie schon jetzt üblich, Vorsorgemaßnahmen, vor allem bei der Lagerung und dem Transport, einhalten. Anders als bei der gültigen Bioverordnung ist klarer als bisher formuliert, dass die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen verhältnismäßig sein sollen und in der Verantwortung der Biobetriebe liegen. Um den „europäischen Frieden“ zu wahren, dürfen Mitgliedstaaten auch in Zukunft von ihren Betrieben die Einhaltung von Sondergrenzwerten verlangen, die strenger sind als die gültigen Grenzwerte für Pestizide in Lebensmitteln.
Neu ist die Vorgabe, dass die Behörde oder Kontrollstelle im Verdachtsfall zeitnah zu handeln hat. Das ist günstig für die Erzeuger.
Soweit der Gesetzgeber eines Staates entscheidet, dass keine Sondergrenzwerte für unautorisierte Stoffe gelten, haben unvermeidliche Kontaminationen keine Auswirkungen, wenn verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen wurden. Die Vereinheitlichung der Analysetechnik in der EU sowie ein Bericht der Kommission 2025 soll mehr Transparenz über die Gesamtsituation in Europa bringen.
Eine künftige Auseinandersetzung mit der Frage der Eindämmung von Pestizidrückständen ist wichtig. Sicherlich sollten sich der Sektor sowie die Fachpolitiker und Experten der Behörden weiter intensiv mit der Problematik beschäftigen und Minimierungsstrategien erarbeiten, auch im Sinne der Wahrung des Verbrauchervertrauens.
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