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Nach drei Jahren mühevoller Verhandlungen hat die neue EU-Öko-Verordnung die entscheidende Hürde genommen: Der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat folgte am 22. November die Billigung des Trilog-Ergebnisses durch den Agarausschuss des Europäischen Parlaments. Die finalen Schlussabstimmunen in Rat und Parlament werden voraussichtlich im April 2018 erfolgen, wenn alle Dokumente in bereinigter und übersetzter Fassung vorliegen. Das neue Bio-Recht soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Bewertung:
„Ich sehe in der künftigen Verordnung einen enormen Fortschritt für die ökologisch arbeitenden Landwirte, aber für die Bio-Lebensmittelbranche insgesamt und nicht zuletzt natürlich für den Verbraucher. Gerade die Kunden werden in Zukunft noch mehr auf die Qualitäten des biologischen Landbaus vertrauen können. Dabei geht es etwa darum, dass die Landwirte, aber auch die Verarbeiter ihre Öko-Ware besser vor ungewollten Kontaminationen durch Pestizide aus der konventionellen Landwirtschaft zu bewahren.
Ich sehe darin ein klares Plus zur Stärkung des Vertrauens in die Leistungen des ökologischen Landbaus und damit eine Stärkung des Bio-Siegels insgesamt. Das Vertrauen in die Erzeugnisse ist das höchste Gut, das Öko-Bauern und Öko-Hersteller besitzen. Die neue Verordnung wird helfen, dieses unwiederbringliche Kapital zu schützen.
Die Verbraucher aber auch der gesamte binnenländische Öko-Markt werden darüber hinaus von neuen Importregelungen profitieren. Das künftige Reglement wird dafür sorgen, dass Importe zweifelhafter Herkunft unmöglich werden, da nunmehr die europäischen Anbauregelungen auch für Einfuhren aus Drittstaaten gelten.
Mit dem neuen Regelwerk geht zudem ein langgehegter Wunsch der Branche nach Abweichung vom sonst üblichen Saatgutrecht in Erfüllung. Bio-Saatgut muss nicht länger Industrie-freundlichen Kriterien etwa zur Gleichförmigkeit Stand halten. Damit ist endlich der Weg frei für die kommerzielle Verwendung alter Landsorten, die nunmehr frei vermarktet werden dürfen.“

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