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„Nicht immer auf den worst case schauen, sondern die Chancen erkennen“

Nach drei Jahren der Verhandlung auf allen Ebenen sowie 18 Trilogen zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Eu-Kommission, geht die Entscheidung über die künftige EU-Ökoverordnung in ihre womöglich letzte Phase. Sie soll, danach sieht es aus, noch unter der Präsidentschaft Estlands bis Ende des Jahres unter Dach und Fach gebracht werden.

171013 VA ökoVODoch noch liegen Stolpersteine auf dem Weg, obwohl der Text praktisch fertig ausformuliert ist, und zwar gerade aus Deutschland. Teile der Bio-Branche kritisieren einige der neuen Bestimmungen und der deutsche Bundesrat möchte den abgestimmten Text von Ende Juni für politische Änderungen öffnen. Wie wird Deutschland sich nun im Abstimmungsprozess final verhalten? Für die alte oder die neue Bundesregierung „eine hohe Verantwortung“.

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Martin Häusling, Berichterstatter (und damit Verhandlungsführer) des Europäischen Parlaments in dieser Frage, appellierte am Freitag Europäischen Haus in Berlin in einer von ihm organisierten Podiumsdiskussion mit Abgeordneten, Verbandssprechern aus Unternehmen und Landwirtschaft sowie mit Verantwortlichen aus deutschen und europäischen Behörden an die Bundesregierung und auch an die deutschen Öko-Verbände, bei der Entscheidung über die Zukunft und die Entwicklung des ökologischen Landbaus in Europa „nicht ständig vom Worst-Case-Szenario auszugehen - sondern die Chancen zu erkennen“.

Es gelte an der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Öko-Landbaus mitzuarbeiten, statt diese Entwicklung zu blockieren. Denn, das machte unter anderem der stellvertretende Berichterstatter Norbert Lins von der EVP-Fraktion deutlich: Fällt die Verordnung jetzt durch, dann werde es so schnell keinen zweiten Anlauf geben. Vom jetzigen Agrar-Kommissar Phil Hogan sei kein zweiter Anlauf zu erwarten, und auch ein neuer Kommissar werde sich in der darauf folgenden Legislatur nach 2019 kaum dafür allzu rasch engagieren.
Trotz aller eingeräumten Schwächen, etwa Vorgaben zur Tierhaltung, die Spaltenböden wie Schnabelkürzen weiter erlauben und überdies riesige Legehennenhaltungen auch im Bio-Bereich dulden wird: Mit der Entscheidung über die neue Verordnung ist der Auftrag zur Weiterentwicklung bereits vorgegeben. Nicht nur, dass es nach einem positiven Votum sofort um die Formulierung der Durchführungsbestimmungen gehen wird: In mindestens einem Punkt hat die Verordnung gleich den Weiterentwicklungsauftrag an die Kommission formuliert. Dabei geht es um den äußert umstrittenen, prekären Punkt der Pestizid-Verunreinigungen aus konventioneller Produktion auf dem Feld, beim Transport oder der Verarbeitung.
Im Zentrum der Debatte, das zeigte sich in der Gesprächsrunde in Berlin erneut, stehen vor allem Fragen um die künftigen Kontrollmechanismen, die neuen Anforderungen an die Importe ökologisch erzeugter Lebensmittel in die EU sowie die nicht nur aus Sicht der Landwirte, sondern vor allem auch aus Verbrauchersicht interessante Frage von Pestizidspuren. Die verwehen, lässt man mal den Aspekt des Betrugs außer Acht, unbeabsichtigt  von Nachbarfeldern auf den Ökoacker, sie können aber auch beim Transport oder in der Verarbeitung, also in den Molkereien, Ölmühen oder Getreideabfüllern, oder auch im Handel entstehen. Zwei Drittel der Kontaminationen werden nicht in der Landwirtschaft verursacht, sondern im nachgelagerten Bereich, sagte Häusling.   
 
Häusling und sein Stellvertreter Lins  von der EVP-Fraktion verwiesen auf die Tatsache, dass 16 EU-Staaten den jetzt vorliegenden Vorschlag, keine besonderen Grenzwerte für Pestizidreste zu verankern und stattdessen auf den Prozess der biologischen Erzeugung zu vertrauen, äußerst kritisch sehen. Darunter befinden sich Länder wie Belgien, Italien oder die Slowakei, die bereits heute besondere Grenzwerte oder gar eine Nulltoleranz haben. Diese unterschiedlichen Sichtweisen mussten die Verhandler im Trilog in Einklang bringen.

Dort, wo auch künftig keine Grenzwerte eingeführt werden sollen, gelte es, so Häusling, das Verbrauchervertrauen über eine Intensivierung der Vorsorge stärken. Zu dieser Vorsorge, bekräftigte Nicolas Verlet, innerhalb der EU-Kommission Chef der Ökolandbauabteilung bei der Generaldirektion Landwirtschaft, seien die Landwirte bereits heute verpflichtet. Verlet versuchte Befürchtungen der Landwirte über zu hohe Auflagen bei der Vermeidung etwa von Verwehungen zu zerstreuen: Es gehe allein darum, in Fällen eines „begründeten Verdachts“ aktiv zu werden und „angemessene“ Vorsorge gegen Kontaminationen von konventionellen Feldern oder Vermischung in der Transport- und Verarbeitungskette zu betreiben. Zudem soll vier Jahre nach Einführung der neuen Verordnung Bilanz gezogen und eventuell über eine Verschärfung der Regelungen gerade der Pestizidregelung nachgedacht werden. In dieser Frage ist also die EU-Kommission mit einem neuen Gesetzesvorschlag 2025 am Zug.

Alexander Beck, Geschäftsführer der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller AöL und zugleich selbst Bio-Bauer, sieht durch die neue Verordnung die Rolle des Landwirts selbst in seiner Rolle gestärkt. Der Fokus liege stärker als früher auf der „primären Verantwortung“ des Landwirts bei Kontrolle und Vorsorge, denn bisher, so Beck, „kam vieles von oben“, also von der Administration. Was bei der Schadensabwehr beginne, setze sich bei den Kontrollmechanismen fort. Befürchtungen, die Teilnehmer der Runde äußerten, wonach sich Landwirte aus der jährlichen Kontrolle stehlen könnten, konterte Beck: „Belohnt wird der, der seinen Job gut macht“, denn wenn er dies nachgewiesen habe, könne er statt dem Ein- auf den Zwei-Jahres-Rhythmus der Kontrolle umstellen.

Olga Kikou von Compation in World Farming fordert, dass die neue Öko-Verordnung nun verabschiedet wird. Es sind neue Standards beispielsweise für die Kaninchenhaltung gesetzt worden. Nicht alles ist zwar im Sinne der Tierschutzverbände geregelt, aber die Neuerungen sind wichtig.

Rückendeckung bekam diese Auffassung von David Peyremorte, französischer Bio-Landwirt und früherer Präsident des internationalen Bio-Dachverbands IFOAM: Peyremorte rückte zurecht, dass es, bei welcher Gesetzeslage und welcher Lage auf dem Acker auch immer, es stets der Bio-Landwirt selbst sei, der in der Verantwortung stehe.

Häusling wie Beck verwiesen zudem auf die Praxis der Unternehmen: Danach hätten die Öko-Verarbeiter und der Handel längst eigene Pestizid-Grenzwerte erlassen. Der AöL-Geschäftsführer berichtete von einem Gespräch,  das er kürzlich in einem österreichischen Unternehmen geführt habe: Dort habe man ihm gesagt, die Firma akzeptiere bei ihren Rohstoffen bezüglich der eventuell vorhandenen Pestizidreste nur noch die Nachweisgrenze. Selbst geringfügige, aber bezifferbare Nachweise würden nicht mehr akzeptiert, die Ware zurückgeschickt. Beck: „Alles andere ist denen zu riskant.“

Doch es gibt auch Mahner, die in der Grenzwertdebatte befürchten,  dass der eigentliche Wert des ökologischen Landbaus verloren zu gehen droht: So hatte es die Kommission zunächst auch intendiert, dass die vermeintliche Rückstandsfreiheit des Produkts über dem Gedanken des Prozesses biologischer Landwirtschaft gestellt werde. Auch die Handhabung der Verpflichtung der Vorsorge und Abwehr könne sich für Öko-Bauern zu einem großen Problem entwickeln, warnte Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW. Die Folge einer restriktiven Auslegung  könnten „Warnsperrungen“ der Höfe und Verfahren sein, die selbst dann, wenn sie sich später als haltlos herausstellten, „einen hohen Aufwand“ und eine große Belastung für die Höfe darstellen würden.

Für Röhrig bleibt die Verordnung ohnehin weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Dass unter anderem das Schnabelkürzen nicht ausdrücklich verboten wird und Legehennenbetriebe in konventioneller Dimension zulässig seien sollen,  das empfinde er als vertane Chance. Sein Fazit: „Kein Fortschritt“. Das gelte auch in wenigstens einem Punkt für die künftigen Importregelungen: Man dürfe nicht allein an die Großimporteure denken, sondern auch an die, „für die wir eine entwicklungspolitische Verantwortung haben“. Wenigstens in Deutschland, darauf wies Häusling hin, ist das Schnabelkürzen kein Thema, denn es ist hierzulande verboten, und zwar für alle Hühnerhalter, auch für die konventionellen. Unverständlich sei ihm auch die jetzt erhobene Forderung nach einer Begrenzung von Stallgrößen, für die er im Verhandlungsprozess keinerlei politische Unterstützung, auch nicht von den Bioverbänden in Deutschland, erhalten habe.

Positiv hingegen wirken sich Regelungen aus, für die es bisher düster aussah. Dazu gehört etwa die ökologische Züchtung, der nicht nur die finanziellen Ressourcen fehlen, sondern die in einem die Konzerne begünstigenden Rechtssystem Chancen genommen werden.  Das könnte jetzt anders werden. So unterstrich Klaus Rapf vom Unternehmen Arche Noah und Bio-Bauer aus Österreich, wie wichtig es für den Ökolandbau ist, ökologisch gezüchtetes Saatgut verwenden zu können. Dafür liefert die künftige Verordnung erstmals eine fundierte Grundlage.

Wesentliche Verbesserungen erwarten Häusling und Lins von der künftigen Anforderung an Erzeuger aus Drittstaaten, ihre Produkte gemäß den europäischen Standards zu erzeugen. Diese  grundsätzliche Abkehr vom Äquivalenzprinzip, bei denen bisher die Öko-Standards des jeweiligen Lands als ausreichend anerkennt werden, sei wegen der enormen Mengensteigerung der Importe vor allem auch aus dem europäischen Nicht-EU-Staaten nötig geworden, sagten Häusling und Lins.

„Wie kann es sein,“ fragte Häusling, „dass Öko-Weizen aus der Ukraine zum Preis von 20 Euro je Doppelzentner nach Europa eingeführt werden kann? Das liegt sicher nicht an den billigen Böden in der Ukraine, sondern an schwächeren Vorschriften bei der Erzeugung."

 

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