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Zahn AmalgamEuropaparlament beschließt Verbot: Ab 2022 nur noch in Ausnahmefällen

Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die Menschen und Umwelt gefährdet. Nach der internationalen Minamata-Konvention muss die EU-Kommission die Regulierung von Quecksilber verschärfen, so wurde es vereinbart. Dazu gehört auch die Zahnfüllung Amalgam, die zur Hälfte aus dem giftigen Quecksilber besteht. Freigesetzt wird Quecksilber immer dann, wenn Amalgam verarbeitet oder aus Zähnen entfernt wird. Deutsche Zahnärzte haben den Gebrauch von Amalgamfüllungen zwar vermindert, in anderen europäischen Ländern ist das aber nicht der Fall. Dabei gibt es zahlreiche alternative Füllungsmaterialien, die den Einsatz von Amalgam überflüssig machen.

Die große Mehrheit der Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments hat deshalb am 13. Oktober dafür gestimmt, Quecksilber in der Zahnmedizin bis spätestens zum Ende des Jahres 2022 nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen. Jetzt können die Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Rat und der Europäischen Kommission über ein EU-Gesetz beginnen.

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