2. BRIEFING zur Änderung der sogenannten NEC-Richtlinie (Luftschadstoffe)
Briefing II
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG (NEC-Richtlinie)
Stand: 27.10.2015
Um was geht es
Im Dezember 2013 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Luftreinhaltung in der EU vorgelegt (NEC-Richtlinie). Der Vorschlag soll die bisherige EU-Regelung zur jährlichen Begrenzung der nationalen Luftschadstoffemissionen ersetzen. Den einzelnen Mitgliedsstaaten werden in diesem Vorschlag Einsparungsziele der Hauptproblemstoffe (Ammoniak, Feinstaub- und Ruß, Methan, Schwermetalle, Dioxine...) für 2020 und 2030 vorgegeben.
Im Bereich der Landwirtschaft sind das die Klimagase Methan und Ammoniak.
Die Landwirtschaft ist für 95 Prozent der Ammoniak-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Ammoniak-Emissionen entsteht bei der Lagerung und Ausbringung von tierischem Mist; etwa 15 Prozent entstehen bei der Düngung mit mineralischem Stickstoff, wie er in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt wird. Die Ammoniak-Emissionen der deutschen Landwirtschaft überschreiten seit Jahren die erlaubten Höchstgrenzen .
Methan entsteht in Fermentationsprozessen im Magen von Wiederkäuern. Darüber hinaus wird Methan durch die Abwasser- und Klärschlammbehandlung, die Mistlagerung und -ausbringung sowie die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft gebildet und freigesetzt. Auf die Landwirtschaft entfallen in Deutschland etwa 50 Prozent der Methanemissionen. Daneben entstehen Emissionen, wenn Brennstoffe (Steinkohlenbergbau, Gasverteilung) gewonnen, gefördert und verteilt werden. Eine weitere wichtige Quelle ist die Methanbildung auf Abfalldeponien.