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EU-Agrarausschuss:
In der heutigen Sitzung vom 05.11.13 des Agrarausschusses wurde der Entwurf einer Stellungnahme der konservativen Berichterstatterin Mariya Gabriel „zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig“ abgestimmt.  Der federführende Umweltausschuss wird über dieses Dossier voraussichtlich erst am 27. November entscheiden. Es wird sich zeigen, welche Aspekte der Umweltausschuss von der Stellungnahme des Agrarausschusses berücksichtigen wird.


Die wesentliche Fragestellung, die es aus unserer Sicht zu beantworten gilt, ist, ob Pollen auch in Zukunft eine Zutat oder aber ein Bestandteil von Honig ist.
Heute wird Pollen als eine Zutat des Honigs bewertet, d.h. ist Pollen gentechnisch verändert, dann muss der Honig über einem Schwellenwert von0,9 % als gentechnisch veränderter Honig gekennzeichnet werden.
Ist der Pollen lediglich ein Bestandteil des Honigs, dann wird alleine aufgrund des mengenmäßig geringen Anteils des Pollens im Honig keine Kennzeichnung notwendig, auch wenn der Bienenstock direkt an einem Feld mit GVO-Aussaat steht.
Die Mehrheit des Agrarausschusses (EVP, S&D und  Liberale)  hat zugestimmt, dass  Pollen demnächst als Bestandteil und nicht mehr als Zutat des Honigs betrachtet wird.

Wir Grüne sind der festen Überzeugung, dass die geltende Gesetzgebung richtig ist.
Sammeln Bienen ihren Honig von Feldern, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, dann muss auch der Honig gekennzeichnet werden.
Diese Überzeugung teilen wir mit vielen Imkervereinigungen in Europa wie dem Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik.

Der Gesetzesvorschlag der Kommission sieht vor, dass Pollen keine Zutat sondern ein Bestandteil des Honigs ist. Das bedeutet, dass der Pollen nur noch einen minimalen Anteil am gesamten Bestandteil des Honigs einnehmen wird und eine Kennzeichnung somit nicht mehr erforderlich ist.
Die Kommission argumentiert, dass die Definition von Pollen als Zutat dessen Ansehen und Integrität als Naturprodukt beschädigen würde.

Wir, die Grünen, sind anderer Meinung: Die Entscheidung Pollen als Bestandteil zu definieren, würde das Vertrauen der Verbraucher ernsthaft in Frage stellen. Die Verbraucher wollen wissen, ob Honig ein reines und gesundes Lebensmittel ist. Diese Bewertung teilen auch die europäischen Imker, die keine Furcht vor negativen Folgen aufgrund einer möglichen Deklaration haben sondern die Vorteile einer klaren Kennzeichnung sehen.
Die Entscheidung ist so wichtig, da sich die Imker nur zur Wehr setzen können, wenn eine Kennzeichnungspflicht durchgesetzt wird. Wir dürfen Gesetze nicht so anpassen, dass überall ein wenig Gentechnik drin sein darf sondern wir müssen dafür sorgen, dass Gentechnik nirgends drin ist.

So ist es beispielsweise sehr wahrscheinlich, dass fast der gesamte Pollen in „Rapshonig“ aus Kanada von genetisch veränderten Pflanzen stammt. Es wäre für die Verbraucher daher sehr irreführend, wenn dieser Honig nicht mit der Kennzeichnung „enthält Zutaten, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden“ versehen wäre.

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