Das heutige Urteil des High Court in Großbritannien zur Deregulierung Neuer Gentechniken (NGTs) ist ein wegweisender Erfolg für Transparenz, Verbraucher:innen- und Landwirt:innen- Rechte und den Schutz der biologischen Vielfalt. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
"Die Richter:innen stellten klar: Die britische Regierung hat bei ihrem Vorhaben, die langjährigen Sicherheitsvorkehrungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auszuhebeln, elementare Rechtsprinzipien missachtet. Dieses Urteil ist eine eindringliche Warnung auch an die EU-Kommission und das EU-Parlament, die derzeit vor einer Abstimmung zu einer ähnlich fatalen Deregulierung von NGT-Pflanzen stehen.
Das Urteil aus Großbritannien ist ein Triumph der Vernunft über den Versuch sich über Bedenken von Verbraucher:innen, Landwirt:innen und Umweltschützer:innen hinwegzusetzen. Genau diese Fehler drohen jetzt auf EU-Ebene in einem noch größeren Maßstab wiederholt zu werden.
Die Parallelen zur EU: Kritik des Gerichts trifft auch den EU-Kommissionsvorschlag
Das Gerichtsurteil aus London fördert zentrale Missstände zutage, die in erschreckendem Maße auch für den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken (NGTs) gelten:
1. Fehlende Folgenabschätzung und mangelnde Transparenz: Das britische Gericht rügte, dass die Regierung die Konsequenzen ihrer Deregulierung – insbesondere den Wegfall von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – nicht ausreichend untersucht hat. Die EU-Kommission ignoriert demnach die Risiken für die biologische Vielfalt, die Koexistenz von gentechnikfreier und ökologischer Landwirtschaft sowie die fehlende Wahlfreiheit für Verbraucher:innen. Das Vorsorgeprinzip wird damit systematisch ausgehöhlt.
2. Unzumutbare Belastung für die ökologische Landwirtschaft: Der High Court erkannte an, dass die neuen Regeln „zusätzliche erhebliche Belastungen“ für Bio-Lieferketten darstellen und es „schwieriger und kostspieliger“ machen, gentechnikfreie Produkte zu gewährleisten. Ohne verpflichtende Kennzeichnung von NGT-Produkten auf dem Etikett ist eine Koexistenz mit der gentechnikfreien und ökologischen Landwirtschaft unmöglich. Da hilft auch die Absicht, Saatgut zu kennzeichnen im EU-Vorschlag nicht weiter. Dies bedroht die Existenzgrundlage Tausender Bio-Betriebe in der EU.
3. Unvollständiger Rechtsrahmen und falsche Beratung: Das Gericht stellte fest, dass der britische Minister aufgrund einer falschen rechtlichen Einschätzung seiner Berater gehandelt hat. Der EU-Vorschlag basiert ebenfalls auf einem höchst unvollständigen und irreführenden Rahmen, der die tatsächlichen Risiken der neuen Gentechnik verschleiert. Die Annahme, dass mit NGT erzeugte Pflanzen „konventionellen“ gleichgestellt werden könnten, ist wissenschaftlich unhaltbar und rechtlich höchst angreifbar.
Ein Weckruf für die EU: Jetzt handeln für eine gentechnikfreie Zukunft
Das britische Urteil macht unmissverständlich klar: Die von der EU-Kommission geplante Deregulierung Neuer Gentechniken ist ein gefährlicher Irrweg, der auf unvollständigen Analysen, falschen Versprechungen und einer Missachtung demokratischer Prinzipien beruht. Die Versprechen von weniger Pestiziden oder klimaresistenteren Pflanzen sind reine Spekulation, während die Risiken für Umwelt, Gesundheit und Wahlfreiheit real sind.
Die Grünen/EFA fordern daher das Europäische Parlament eindringlich auf, die Lehren aus dem britischen Rechtsirrweg zu ziehen. Die finalen Abstimmungen über den NGT-Gesetzesvorschlag müssen dazu genutzt werden, den aktuellen rechtssicheren, transparenten und am Vorsorgeprinzip orientierten Rahmen beizubehalten und nicht eine Deregulierung durch die Hintertür zu ermöglichen. Wir brauchen eine agrarökologische Transformation, keine Technologieversprechen auf Kosten unserer Bauern, unserer Umwelt und unserer Verbraucherrechte."
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Briefing vor finalen Abstimmungen: Neue Gentechnik bei Pflanzen (Stand: 21.05.2026)