Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Stellungnahme zum Biotech Act I der Europäischen Kommission verabschiedet. Martin Häusling, Grünen-Europaabgeordneter und Verhandlungsführer der Grünen im Umweltausschuss, begrüßt zentrale Verbesserungen der Stellungnahme, sieht jedoch weiterhin erhebliche Kritikpunkte bei der regulatorischen Vereinfachung:
„Europa muss bei Biotechnologie Innovation und Schutz zusammenbringen. Der Biotech Act darf nicht zu einem Deregulierungsgesetz werden. Neue Technologien können enorme Chancen bieten – aber sie müssen sicher sein und dürfen nicht auf Kosten von Umwelt, Tierwohl oder menschlicher Gesundheit gehen.
Ich begrüße, dass der Umweltausschuss die Stärkung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den Fokus genommen hat Auch die Förderung von New Approach Methodologies (NAMs) ist ein wichtiger Schritt. Wissenschaftlich validierte Methoden wie In-vitro-Verfahren, Organoide, Organ-on-Chip-Systeme oder computergestützte Modelle können dazu beitragen, Tierversuche zu ersetzen oder zu reduzieren, ohne Sicherheitsstandards abzusenken.
Positiv ist auch, dass One Health sowie Umwelt- und Biodiversitätsschutz stärker im Biotech Act verankert werden. Das Vorsorgeprinzip und das hohe Schutzniveau für Umwelt, Gesundheit, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit müssen auch bei der Förderung von Innovationen gelten.
Kritisch sehe ich dagegen die Öffnung von Regulatory Sandboxes für Novel Foods. Für diese Produkte gibt es bereits ein eigenes EU-Zulassungssystem. Wir brauchen keinen zweiten regulatorischen Weg, auf dem außerhalb dieses Rahmens mit Anforderungen an Sicherheit und Zulassung experimentiert werden kann. Gerade bei Lebensmitteln müssen Verbraucherschutz und Sicherheit gewährleistet bleiben.
Auch die geplante zusätzliche zwölfmonatige Verlängerung des ergänzenden Patentschutzes für bestimmte Biotech-Arzneimittel und die Ausweitung auf bestimmte Tierarzneimittel gegen Zoonosen überzeugt mich nicht. Arzneimittel müssen verfügbar und bezahlbar sein. Eine zusätzliche Marktexklusivität kann den Markteintritt von Generika und Biosimilars verzögern. Gleichzeitig ist nicht ausreichend belegt, dass eine weitere zwölfmonatige Exklusivität tatsächlich den notwendigen zusätzlichen Innovationsanreiz schafft.
Schließlich sehe ich die geplante Ausnahme bestimmter gentechnisch veränderter Tierarzneimittel vom bestehenden GMO-Rechtsrahmen kritisch. Eine Verlagerung der Umwelt- und Gesundheitsrisikobewertung in die Tierarzneimittel-Verordnung darf nicht dazu führen, dass spezifische Schutzvorkehrungen und Kontrollmechanismen des GMO-Rechts geschwächt werden. Bei gentechnisch veränderten Tierarzneimitteln müssen die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt weiterhin umfassend bewertet und wirksam kontrolliert werden.“
Mehr Infos zur Stellungnahme des Umweltausschuss des EPs im Briefing.