Zur Abstimmung über die Anpassung der EU-Bio-Verordnung im Agrarausschuss kommentiert Martin Häusling, Mitglied für die Grünen im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss:
„Weidehaltung ist ein zentraler Standard in der ökologischen Tierhaltung. Deshalb ist es nur richtig, dass sie verpflichtend ist. Wir brauchen Übergansfristen für Betriebe, die unverschuldet in Moment keine Weidehaltung garantieren können.
Ich finde es aber außerordentlich problematisch, dass im Mandat des Agrarausschusses die verpflichtende Weidehaltung infrage gestellt wird. Der Agrarausschuss will konkret, aufgrund des Drucks einiger konservativer Abgeordneter, die Weide durch sogenannte „innovative Tierhaltungssysteme" ersetzen. Der Vorschlag lässt völlig offen, wie lange ein Tier in seinem Leben auf einem Biobetrieb Weidezugang erhalten muss. Das würde die hohen Standards der Ökotierhaltung völlig aushöhlen.
Für mich und die Grüne Fraktion ein komplettes No-Go. Tiere auf Biohöfen benötigen Zugang zu Grünland und Auslauf, das ist eine Grundvoraussetzung für die Ökotierhaltung, nicht ein optionales „Extra“. Hier zähle ich ebenfalls fest auf EU-Kommission und den Rat der Mitgliedstaaten, um diesen Unsinn zu unterbinden.
Importe sicherstellen:
Der Biosektor braucht dringend Sicherheit, wenn es um Warenimporte aus Drittländern geht, die unserer europäischen Bio-Gesetzgebung zwar gleichen, ihr aber nicht 1:1 entsprechen. Es ist wichtig, dass auch nach Jahresende der Import von Produkten in die EU reibungslos funktioniert. Die heutige Abstimmung im Agar-Ausschuss ist ein wichtiger Schritt, denn die Verlängerung der Anerkennung von Gleichwertigkeitsabkommen nach dem 31. Dezember 2026 ist notwendig, um Marktinstabilitäten zu vermeiden. Der EU-Kommission wird vom Ausschuss Zeit bis Ende 2031 zugebilligt, um die Gleichwertigkeitsabkommen mit elf Drittstaaten (darunter USA, Japan, Australien) neu zu verhandeln.
Außerdem ist es wichtig, das sogenannte „Herbaria Urteil“ umzusetzen, denn ein Gerichtsurteil des EU-Gerichtshofs besagt, dass es für die Verwendung des EU-Bio-Logos nicht ausreicht, dass die Produktions- und Kontrollvorschriften für die importierten Lebensmittel als "gleichwertig" anerkannt wurden. Sind Maßnahmen in der EU stärker im Sinne des Verbraucher- oder Tierschutzes, so müssen diese Regeln auch für die importieren Produkte gelten. Künftig soll daher klar geregelt werden, wann das Bio-Label für diese Importwaren genutzt werden darf und wann nicht.“