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euractiv - Der Anteil an Biokraftstoffen aus Raps, Soja oder Mais ist künftig gedeckelt. Das Plenum des EU-Parlaments hat dafür gestimmt, den Anteil von Biokraftstoffen der sogenannten ersten Generation auf sieben Prozent am gesamten Kraftstoffverbrauch festzulegen.

In der EU soll der Anteil von Biosprit aus Nahrungsmittelpflanzen künftig auf sieben Prozent des gesamten Kraftstoffverbrauchs begrenzt werden. Einem entsprechenden Kompromiss stimmte das Europaparlament am Dienstag nach langen und kontroversen Debatten zu. Keine Einigung gab es hingegen für ein verbindliches Ziel für die sogenannte zweite Generation von Biokraftstoffen, die vor allem aus Abfällen der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Algen gewonnen werden.

Nach bisheriger Regelung müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass bis 2020 mindestens zehn Prozent der im Verkehrssektor verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzten sie nicht zuletzt auf Biokraftstoffe aus Raps, Soja, Mais oder Palmöl. Diese Strategie wurde aber unter dem Stichwort "Teller gegen Tank" zunehmend kritisiert. Vor allem Entwicklungshilfeorganisationen warnten vor einem Ansteigen der Preise für Pflanzen, die für die menschliche Ernährung benötigt werden.

Im Europaparlament wollten vor allem Vertreter der Linken und Grünen eine drastische Reduzierung des Anteils von Biokraftstoffen der ersten Generation, die aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnen werden, erreichen. Die Sozialdemokraten im Parlament hatten dafür eine Deckelung von 5,5 Prozent gefordert, konnten sich damit aber nicht gegen die konservative Mehrheit im Parlament durchsetzen. Der SPD-Umweltexperte Jo Leinen äußerte sich enttäuscht. "Damit werden künftig mehr Landschaftsflächen und auch Regenwälder für Autosprit genutzt, als wir uns gewünscht haben." Mit dem Votum sei eine "Chance auf Neuanfang" verpasst worden, kritisierte auch der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling.

Die Richtlinie tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, was in einigen Wochen geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

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