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agrar heute - Bonn - Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPS) hat in letzter Instanz die Erteilung des "Brokkoli-Patents" erlaubt. Züchter fürchten weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen.
Eine aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), aus der sich eine Möglichkeit zur Patentierung von Pflanzen aus konventioneller Züchtung ergibt, ist bei Züchter, Verbänden und Politikern auf scharfen Widerspruch gestoßen.
 
Mit Blick auf das Urteil der Kammer im sogenannten "Brokkoli-Fall" warnte der Geschäftsführer vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Dr. Carl-Stephan Schäfer, vergangene Woche vor einer Gefährdung von Innovationen in der Züchtung und einer möglichen Einschränkung des Zugangs zu genetischer Diversität. Nach Einschätzung von Schäfer wird das Patentrecht durch die Entscheidung über den Bereich der technischen Erfindungen hinaus, für die es eigentlich vorgesehen sei, unangemessen ausgedehnt.

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Grüne und BÖLW werfen EPA 'verheerende Entscheidung' vor
Der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung werde damit unterlaufen, monierte der BDP-Geschäftsführer. Laut Schäfer kann ein Züchter nach dem Sortenschutzrecht die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem "open source"-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Dadurch sei ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich, erläuterte der BDP-Geschäftsführer. Im Patentrecht sei ihm dies jedoch verboten, was nach dem aktuellen Urteil die Erhaltung der Vielfalt einer innovativen und leistungsstarken und vielfältigen Züchterlandschaft gefährde.
 
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, und der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, warfen der Behörde vor, eine "verheerende Entscheidung" im Interesse internationaler Saatgutkonzerne getroffen zu haben. Ähnliche Vorwürfe äußerte das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut".

Fehlentscheidung korrigierenDas 2002 erteilte und nun in letzter Instanz vom EPA bestätigte "Brokkoli-Patent" der Firma Plant Bioscience bezog sich auf ein Auswahlverfahren, mit dem bei der Zucht von Brokkoli ein Anteil eines bestimmten, vermutlich krebsvorbeugenden Inhaltsstoffs in den Pflanzen erhöht werden kann. Das verwendete Züchtungsverfahren umfasst sowohl konventionelle Schritte als auch genetische Marker zur Kennzeichnung der verantwortlichen Stellen im Erbgut der Pflanzen. Schäfer sieht ungeachtet dessen keinen Anlass für eine Patentierung von Pflanzen und forderte die Politik auf, sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung einzusetzen und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit zu schaffen. Es müsse klargestellt werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließe, betonte der BDP-Geschäftsführer.

Dringender Reformbedarf bei der 'intransparenten Struktur der EPA'
"Die Entscheidung des Europäischen Patentamts, nach der auch künftig konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere patentiert werden dürfen, ist alarmierend", urteilte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Diese stehe im Widerspruch zum existierenden Verbot der Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung.
 
Damit dieses Verbot aber auch tatsächlich durchgesetzt werden könne, müssten die entsprechenden EU-Vorschriften präzisiert werden. Das habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Laut dem Sprecher für Gentechnikpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Harald Ebner, verstößt ein Patent auf Pflanzen, die im Wesentlichen aus konventionellen Züchtungsverfahren hervorgegangen sind, klar gegen den Geist der EU-Biopatentrichtlinie und das deutsche Patentgesetz. Bundestag und Europaparlament hätten bereits vor drei Jahren eine Klarstellung der Biopatentrichtlinie gefordert, damit keine Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen mehr vergeben werden könnten.
 
Die schnelle Reform des Biopatentrechts gehört deshalb nach den Worten Ebners auf die Tagesordnungen in Brüssel und beim EPA-Verwaltungsrat. Dringend reformbedürftig ist nach seiner Auffassung auch die "intransparente Struktur des EPA", bei dem er insbesondere dessen Finanzierung über Gebühren von der Industrie und einen Mangel an demokratischen Kontrollmechanismen kritisiert.

Sortenschutzrecht reicht aus
"Das Europäische Patentamt entscheidet ganz offensichtlich nicht im Interesse der europäischen Bürger und Landwirte, sondern im Sinne seiner zahlenden Kunden, nämlich einer Agrarindustrie, die sich durch Patente Marktmonopole sichern will", monierte auch Häusling. Diese Patente bedrohten die Unabhängigkeit und Existenz von Bauern und die Artenvielfalt von Öko- und Agrarsystemen in der EU und weltweit. Zu Löwenstein betonte, Züchter und Landwirte brauchten den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen. Das bestehende Sortenschutzrecht reiche völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieserArbeit stecke. Patente blockierten dagegen die Weiterentwicklung, auf die man in der Landwirtschaft weltweit dringend angewiesen sei.
 
Der Leiter des Institutes für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie (Testbiotech) vom Bündnis "Keine Patente auf Saatgut", Christoph Then, warnte vor einem beschleunigten Strukturwandel bei kleinen Züchterhäusern aufgrund des EPA-Urteils und rief die Politik ebenfalls dazu auf, auf EU-Ebene gegen die aus seiner Sicht falsche Anwendung des Patentrechts vorzugehen.    
AgE

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