Grüne Europagruppe Grüne EFA

EuractivEuractiv - In ganz Europa gelten ab Samstag (13. Dezember) neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln – sie bieten mehr Schutz für Allergiker und sagen Lebensmittel-Imitaten den Kampf an. Verbraucherschützer halten die Vorschriften jedoch für einen faulen Kompromiss.

Für Lebensmittel gelten ab Samstag (13. Dezember) neue Regeln für die Kennzeichnung. Sie sollen klarer, umfassender und genauer sein – und den Verbrauchern zu bewussteren Kaufentscheidungen verhelfen.

"Auf dem Etikett werden jetzt noch deutlicher die wichtigsten Inhaltsstoffe vermerkt sein. Dies erleichtert Verbrauchern die Entscheidung, welche Lebensmittel sie kaufen sollen. Im Mittelpunkt der neuen Vorschriften stehen die Verbraucher, die klarere Informationen erhalten; zugleich sind die Neuerungen für die Unternehmen praktikabel", erklärte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukatis am Donnerstag.

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten. Seitdem hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Ab Samstag gelten die neuen Vorgaben, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Einführung einer Nährwerttabelle, die ab dem 13. Dezember 2016 gelten.

Die wichtigsten Änderungen:
bessere Lesbarkeit der Informationen (Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter bei verpflichtenden Angaben);
klarere und einheitliche Hervorhebung der 14 wichtigsten Allergene (darunter Soja, Nüsse, Gluten, Laktose) im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln (durch Schriftgröße, Fettschrift oder Hintergrundfarbe);
verpflichtende Angabe der Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (auch bei Abgabe in Gaststätten), der "Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen" und der gelegentliche Umgang damit sind von den neuen Regeln ausdrücklich
verpflichtende Angabe bestimmter Nährwertinformationen bei den meisten vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln;
verpflichtende Ursprungsangabe bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch;
gleiche Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften für Fernabsatz (Bestellungen im Internet oder aus dem Katalog) und Ladenverkauf;
Produkte können zugesetzte winzige Nano-Partikel enthalten, etwa um Stoffe besser löslich zu machen. Dann muss künftig hinter dem Inhaltsstoff das Wort "Nano" aufgedruckt werden;
Angabe der speziellen pflanzlichen Herkunft raffinierter Öle und Fette, also auch von umstrittenen Palmölen;
Verschärfung der Vorschriften, mit denen eine Irreführung der Verbraucher verhindert werden soll;
Wenn ein Ersatzstoff (Lebensmittel-Imitat) verwendet wird, muss er direkt neben dem Produktnamen genannt werden - zum Beispiel wenn Pflanzenfett statt Käse als Pizzabelag dient.
eindeutiger Hinweis, wenn ein Lebensmittel aus Fleisch- oder Fischstücken "zusammengefügt" ist;
Falls Fleisch oder Fisch mit so viel Wasser aufgespritzt wurde, dass es mehr als fünf Prozent des Gewichts ausmacht, muss dies auf der Packung vermerkt sein.
eindeutiger Hinweis, wenn es sich um ein aufgetautes Lebensmittel handelt.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt lobt die neuen Vorschriften als "Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit".

Die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior begrüßt besonders den Schutz für Allergiker: „Allergiker können endlich unbekümmert in ihr Brötchen beißen. Mein Bäcker muss mir sagen können, ob darin Nüsse oder Sesam enthalten sind." Auf der Menükarte müssten keine kompletten Kochrezepte abgedruckt sein, aber man habe jetzt ein Recht darauf zu erfahren, welche Zutaten verwendet wurden."

Doch Verbraucherschützer bemängeln die Vorgaben als nicht ausreichend. Die Kennzeichnung bleibe mit mindestens 1,2 Millimeter zu unleserlich. Auch die Herkunftskennzeichnung weise Lücken auf: So etwa bei Fleisch, bei dem die Angaben nur bei verpacktem, aber nicht bei unverpacktem Fleisch gemacht werden müssen.

Der Grüne-Europaabgeordnete Martin Häusling kritisiert zudem die Vorgaben für Nano-Partikel: Eine Kennzeichnung allein genüge nicht: "Nano-Partikel haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Dies muss endlich auf europäischer Ebene auch so geregelt werden."

Die Umsetzung der LMIV ist noch nicht abgeschlossen: Ab 2016 wird eine Nährwerttabelle Pflicht – etwa zu Salz, Fett und Zucker. Diskutiert wird auch über Vorgaben für vegetarische und vegane Produkte, wie es von der Lebensmittelbranche heißt. Etiketten werden also sicher nicht zum letzten Mal geändert.

Eine Ampelkennzeichnung hatte sich bei den Verhandlungen jedoch nicht durchsetzen können: Diese hätte auf einen Blick angegeben, ob der Gehalt an Fett, Zucker oder Salz hoch, mittel oder niedrig zu bewerten ist.

Schlagwörter: