Grüne Europagruppe Grüne EFA

Schwäbische Zeitung -  Europaparlamentarier Martin Häusling über die Gefahren des US-Freihandelsabkommens

Ravensburg  / sz Die Wahl zum Europäischen Parlament rückt näher – am 25. Mai wird abgestimmt. Eines der wichtigen Themen dabei wird das US-Freihandelsabkommen (TTIP) sein. Wachsender Unmut hat sich vor allem in Deutschland breitgemacht. Zuletzt hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Berlin die Verhandlungsführer in Brüssel davor gewarnt, durch die Geheimniskrämerei das Abkommen zu gefährden und plädierte für die Einbeziehung der nationalen Parlamente. Worum es bei den Vorwürfen und dem Freihandelsabkommen im Detail geht, hat Martin Häusling, Mitglied des Europaparlaments für die Grünen, im Gespräch mit Susanne Schulz erklärt.


Herr Häusling, die Verhandlungen der EU-Kommission um das US-Freihandelsabkommen geraten immer mehr in die Kritik. Wie sehen Sie das als Mitglied des Europaparlaments?

Das Europaparlament ist außen vor. Die Verhandlungen führt der EU-Kommissar für Handel, Karel de Gucht. Wir EU-Parlamentarier bekamen auch erst nach einigen heftigen Protesten einige kleinere Informationen. Und wir können am Ende nur mit Ja oder Nein abstimmen, das heißt, wir können das Ergebnis nicht in irgendeiner Weise verändern oder in eine andere Richtung lenken. Das ist in Anbetracht der Tatsache, dass wir als Europäisches Parlament seit dem Lissabon-Vertrag volles Mitspracherecht haben, so nicht akzeptabel.

Herr de Gucht möchte nun vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen oder nicht. Wie ist der Stand der Dinge?

Bis jetzt sind alle davon ausgegangen, dass das Freihandelsabkommen allein vom Umfang her nicht nur eine Sache für die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament ist, sondern dass die 28 nationalen Parlamente auch zustimmen müssen. Dass de Gucht jetzt, kurz vor den Europawahlen, noch einen solchen Frontalangriff auf das nationale Mitspracherecht macht, ist inakzeptabel. Wenn die Kommission so fest davon überzeugt ist, dass sie im Interesse der EU verhandelt, dann frage ich mich, warum sie mit den Ergebnissen der Verhandlungen nicht öffentlich an die Parlamente geht.

Welche Gefahren drohen durch das Abkommen?

Das am häufigsten umstrittene Thema sind die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und auf die Lebensmittel. Die Standards zwischen den Vereinigten Staaten und Europa sind sehr unterschiedlich. Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in den USA weitgehend unbekannt. Chlorhühnchen und Gentechnik sind nicht nur Metaphern, sondern unsere Standards werden aufgeweicht werden. Wir haben auch bei Pflanzenschutzmitteln und beim Tierschutz wesentlich strengere Richtlinien als die USA. Die Amerikaner werden nicht bei jedem Punkt nachgeben. Die USA haben ein großes Interesse mit ihren Agrargütern auf den europäischen Markt zu kommen – auch mit Gentechnik.

Welches Interesse hat der europäische Handelskommissar, das alles zuzulassen?

Die USA haben ja auch Handelsbeschränkungen für Güter aus Europa – zum Beispiel, dass Fahrzeuge in den USA nochmal zum Tüv müssen. Es ist ja nicht alles schlechter in den USA. Aber die Gefahr ist eben, dass am Ende alle Standards gemittelt werden. Es gilt dann nicht der höchste Standard, sondern der kleinste gemeinsame Nenner.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisieren, dass kaum einer Zugang zu Informationen über die Verhandlungen hat, Industrievertreter aber sehr wohl. Können Sie das bestätigen?

Im Vorfeld der Verhandlungen hat man bei 800 Unternehmen deren Interessen abgefragt – also was sie sich denn so wünschen vom Freihandelsabkommen. Man hat es aber nicht für nötig gehalten, die NGOs im Vorfeld der Verhandlungen mit einzubeziehen. Das versucht man nun nachzuholen, aber das wird so nicht funktionieren. Es geht nicht allein um Industrieinteressen, sondern auch um die Interessen der Verbraucher. Umweltschutzstandards, Tierschutzstandards und so weiter, hat man gar nicht auf dem Schirm gehabt.

Große Kritik wird auch an der Klausel für Investitionsschutz geübt, wonach Firmen ein Klagerecht gegen nationale Gesetze eingeräumt wird. Stimmt das?

Ja, das ist in der Tat in vielen Freihandelsabkommen Bestandteil. Der Investorenschutz hatte auch seine Berechtigung zum Schutz ausländischer Investoren, wenn die Rechtssysteme der Staaten grundverschieden waren. Aber in den Verhandlungen mit den USA macht das überhaupt keinen Sinn, weil man durchaus vergleichbare Rechtssysteme hat. Es ist nicht verständlich, warum man noch eine weitere Instanz einrichten will, die zudem gar nicht demokratisch legitimiert ist. Bei dem Investorenschiedsgericht gibt es gar keine Richter, sondern nur Rechtsanwälte, die miteinander verhandeln. Demnächst dürften dann amerikanische Firmen Deutschland und andere EU-Staaten verklagen, weil ihre Gesetze zu Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz und Umweltschutz die Geschäfte der US-Unternehmen verderben. Das kann es nicht sein, dass Konzerne gegen Entscheidungen von demokratisch legitimierten Parlamenten vorgehen.

Schlagwörter: