Grüne Europagruppe Grüne EFA

Quelle: https://www.agrarheute.com/politik/ruf-verschiebung-neuen-oeko-verordnung-lauter-567995

Autorin: Julia Schürer / agrarheute am 5. Mai 2020

 

Nach dem Grünen-Abgeordnete Martin Häusling, BÖLW-Vorstand Prinz Felix zu Löwenstein sowie Bioland-Präsident Jan Plagge fordert nun auch der Bayerische Bauernverband bbv die Verschiebung der neuen EU-Ökoverordnung um ein Jahr.

Am 1. Januar 2021 soll die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft treten. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Ökoverordnung, Martin Häusling, hat nach eigenen Angaben am 14. April den Agrarkommissar Janusz Wojchiechowski angeschrieben und ihn um eine Verschiebung des Inkrafttretens der Bio-Verordnung gebeten. Durch die Corona-Epidemie komme die Arbeit an den Details für die Umsetzung der neuen Verordnung nur sehr langsam voran. "Aufgrund des schleppenden Austausches zwischen den EU-Institutionen scheint es mir unrealistisch, am ursprünglichen terminlichen Fahrplan festzuhalten", so Häusling. Zu viele Detailfragen seien noch ungelöst.

Auch der Reform-Prozess der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik – und damit die zwischenzeitlich geltende Übergangsverordnung – werde, so argumentiert Häusling, aufgrund der Corona-Krise aller Voraussicht nach um ein Jahr verlängert. Erst recht müsse daher eine Verlängerung für die aufwendige Detailumsetzung bei der Ökoverordnung möglich sein. "Hier muss Gründlichkeit in jedem Fall vor Schnelligkeit gehen, denn das ist die rechtliche Grundlage der nächsten Jahre für den ganzen Bio-Sektor", schließt Häusling.

Corona-Krise bindet Kapazitäten

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) setzt sich ebenfalls für eine Verschiebung der neuen EU-Ökoverordnung ein. Der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, hält eine Verschiebung des neuen EU-Ökorechts auf den 1. Januar 2022 für "sinnvoll und notwendig". Verschärft werde der ohnehin enge Zeitplan "noch dadurch, dass der gesamte Bio-Sektor von Landwirtschaft über Verarbeitung bis in den Handel aktuell gleichzeitig unter den erheblichen Schwierigkeiten der Covid-19-Krise daran mitarbeitet, die Bevölkerung weiter mit Lebensmitteln zu versorgen."

Der BÖLW hofft, "dass Bundesministerin Julia Klöckner den Bio-Sektor dabei unterstützt, die Anwendung der neuen Regeln zu verschieben."

Auch IFOAM-EU- und Bioland-Präsident Jan Plagge hatte ein Schreiben an die Kommission geschickt, in dem er um eine einjährige Verschiebung der Anwendung der neuen Bio-Verordnung (EU) 2018/848 ersucht. Die Verzögerung würde es den Bio-Erzeugern und dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich aktuell voll und ganz auf die Corona-Krise zu konzentrieren.

Wer ist für oder gegen die Verschiebung?

In der Frage nach einer Verschiebung der neuen Ökoverordnung zeigen sich die EU-Mitglieder gespalten. Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Irland, Finnland, Ungarn, Polen, Italien, die Tschechische Republik, die Slowakei, Portugal, Estland und Lettland, sollen die Verzögerung unterstützen, während die Niederlande dagegen sind. Spanien bleibt unentschlossen, aber die größte Organisation des Landes, EcoValia, hat kürzlich eine Verschiebung beantragt. Das Ministerium wird voraussichtlich folgen.

4. Mai: auch bbv unterstützt Aufschub für neue EU-Öko-Verordnung

Der Bayerische Bauernverband bbv sprach sich Anfang Mai ebenfalls für eine Verschiebung um ein Jahr aus, wie sie Martin Häusling  Anfang April eingebracht hatte, und begrüßte, dass die Bundesregierung ebenfalls hierfür eintrete.

Auch acht Monate vor dem geplanten Geltungsbeginn der neuen EU-Öko-Verordnung, so der bbv, seien wichtige Teile im Durchführungsrecht noch nicht fertig gestellt, insbesondere zu den Öko-Kontrollen und den Importregelungen. "Der Zeitplan wäre schon ohne die gegenwärtige Ausnahmesituation sehr ehrgeizig gewesen. Nun erscheint er nicht mehr zu schaffen, da eine gründliche Beratung aufgrund der Covid19-Krise erschwert und verlangsamt ist", so Anton Kreitmair, Vorsitzender des bbv-Fachausschusses für ökologischen Landbau. 

Neben dem hohen Zeitdruck führt der bbv auch inhaltliche Bedenken zur neuen Öko-Verordnung an, insbesondere zu den Regelungen zum Getreide von Umstellungsbetrieben (U-Getreide) noch nicht ausgereift. Nach jetzigem Stand ist ab 2021 kein U-Getreide mehr in Mischfutter erlaubt, wodurch der ohnehin angespannte Markt für U-Getreide zusätzlich unter Stress geraten werde, so der bbv.