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Autor*innen: Mareike Scheffer und Stefanie Pionke

Quelle: https://www.fleischwirtschaft.de/politik/nachrichten/Urteil-Kuekentoeten-bleibt-vorerst-erlaubt-39515?crefresh=1 vom 13. Jun 2019

 

LEIPZIG Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Die Kritik an dem Urteil ist groß. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sieht die Wirtschaft in der Pflicht, die umstrittene Praxis schnell zu beenden.

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien allein seien zwar kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stehen, sei die Fortsetzung der Praxis allerdings noch rechtmäßig. So lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.

Das Bundesgericht bestätigte im Ergebnis die Entscheidungen mehrerer Vorinstanzen, die das Töten der neugeborenen männlichen Küken für zulässig halten. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürfen Brutbetriebe an der umstrittenen Praxis festhalten.

Erlass aus NRW im Jahr 2013

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten im Jahr 2013 per Erlass stoppen wollen. Dagegen klagen seither die Brütereien, da die dort ausgebrüteten Eier aus Zuchtlinien stammen, die auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet sind. Für die Mast seien Tiere aus diesen Zuchtlinien wenig geeignet, lautete die Argumentation. Männliche Küken würden daher kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das betraf laut Angaben des Gerichts in Deutschland im Jahr 2012 etwa 45 Millionen Küken.

Gericht will "doppelte Umstellung" vermeiden

Ohne eine Übergangszeit wären die Brutbetriebe gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten oder ihren Betrieb auf das Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweinutzungslinien umzustellen, begründet das Gericht sein Urteil. Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung sei in Anbetracht der besonderen Umstände ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach sich erneut gegen das massenhafte Töten von männlichen Küken aus: "Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden", teilte Klöckner am Donnerstag mit. Sie betonte, dass der Verbraucher bereits heute die Wahl habe: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördere die Aufzucht und Haltung männlicher Küken aus Legelinien; das Fleisch dieser "Bruderhähne" sei bereits auf dem Markt erhältlich.

Als "Durchbruch" wertet Klöckner das bereits unter ihrem Amtsvorgänger Christian Schmidt geförderte Forschungsprojekt "Seleggt" zur Geschlechtsbestimmung im Ei , bei dem weibliche Küken ausgebrütet würden und männliche nicht. Diese Methode werde bereits angewendet, sei auf dem Weg zur Serienreife und werde den Brütereien "bald flächendeckend zur Verfügung stehen", zeigte sich die Ministerin überzeugt. Alternativen zum Kükentöten stünden also bereit und müssten angewendet werden. Klöckner sieht Unternehmen und Verbände in der Pflicht, "bald tätig zu werden". Sie kündigte an, Wirtschaftsvertreter und Wissenschaftler "zeitnah" an einen Runden Tisch zusammenzubringen.

Deutlich kritischer werten die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, und der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Spiering, den Beitrag des BMEL zur Lösung des Problems: "Die Frage, die das Gericht zu klären hatte, war im Grunde, ob es bereits praxistaugliche Alternativen zur Kükentötung gibt. Offenbar sah das Gericht den aktuellen Stand als noch nicht ausreichend an", verkündeten Spiering und Mittag in einer gemeinsamen Pressemitteilung. "Das ist ein Armutszeugnis für die bisherigen Bemühungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, entsprechende Verfahren auf den Weg zu bringen, zumal selbstgesetzte Fristen immer wieder verschoben wurden", betonen die beiden Sozialdemokraten.

Tierschützer fordern sofortigen Stopp des Tötens

Heftige Kritik an dem Urteil aus Leipzig kommt von Martin Häusling, dem agrarpolitischen Sprecher der Grünen im Europaparlament: "Ich bedaure, dass das Gericht die wirtschaftlichen Interessen der Massentierhaltung über das Staatsziel Tierschutz stellt. Tiere sind keine Massenwaren, die nach Bedarf weggeworfen werden können", so Häusling. Auch Tierschutzverbände kritisieren das Urteil scharf: Die Organisation Vier Pfoten etwa fordert einen "sofortigen Stopp der massenhaften Kükentötungen".