Grüne Europagruppe Grüne EFA

vom 23. Nov 2018 / Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/utp-richtlinie-gegen-unfaire-praktiken-eu-will-geschaeftsmodell-von-edeka-und-rewe-verbieten-jetzt-schreitet-das-kartellamt-ein_id_9962067.html

Eigentlich wollte die EU den Bauern helfen. Doch plötzlich drohen kleine Marken aus den Supermärkten zu verschwinden, genossenschaftlich organisierte Händler wie Rewe und Edeka könnten verboten werden - und große Konzerne wie Nestlé oder Coca-Cola profitieren. Jetzt schaltet sich das Bundeskartellamt ein. Das Bundeskartellamt unterstützt die deutschen Handelsriesen wie Edeka, Rewe, Lidl und Aldi im Kampf gegen die sogenannte UTP-Richtlinie der Europäischen Union (EU), mit der unfaire Praktiken in der Lebensmittel-Lieferkette beseitigt werden sollen. „In der jetzt diskutierten Form läuft die Regelung Gefahr, durch tiefe Eingriffe in die Vertragsfreiheit den Wettbewerb zu behindern und gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen unangemessen zu benachteiligen“, sagte Andreas Mundt, Präsident der Wettbewerbsbehörde, dem „Handelsblatt“.

„Änderungsvorschläge schießen übers Ziel hinaus“

In einem Positionspapier der Kartellwächter werden die Pläne demnach als „verfehlt“ und „teilweise kontraproduktiv“ bezeichnet. „Die geplante Richtlinie und insbesondere die Änderungsvorschläge des Parlaments schießen über das Ziel hinaus“, so Mundt weiter. Unlautere Handelspraktiken gebe es in zahlreichen Branchen. Das könne jedoch mit den bestehenden Gesetzen bereits effektiv aufgegriffen werden. „Gerade im Lebensmittelhandel hat das Bundeskartellamt erfolgreich großeVerfahren hierzu geführt“, sagte Mundt. Eine allgemeingültige Sonderregelung für die Branche sei generell der falsche Weg.

Richtlinie sollte ursprünglich Bauern schützen

Zurzeit wird die endgültige Fassung der EU-Richtlinie im sogenannten Trilogverfahren zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission abgestimmt. Ursprünglich sollte die Richtlinie Landwirte vor der Macht großer Handelskonzerne schützen. Unter anderem sollten Last-Minute-Stornierungen bei verderblichen Produkten und deutlich verspätete Zahlungen nicht mehr erlaubt sein. Durch zahlreiche Anträge von EU-Parlamentariern wurde sie aber um zahlreiche Punkte erweitert. In einer Stellungnahme für die Bundesregierung nennt das Kartellamt beispielsweise das eingefügte Verbot von Tierschutzstandards der Händler, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Dies behindere die Innovation in der Branche.

Kleine Händler drohen aus Regalen zu verschwinden

„Eine solche Initiative entbehrt nicht nur jeder Rechtfertigung, sie dürfte auch europarechtswidrig sein“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Schreiben der Wettbewerbshüter. Mundt kritisiert zudem, das Parlament wolle auch solche Praktiken verbieten, die kleineren Produzenten nutzten. So könnten heute etwa Anbieter über die Listungsgebühren ihre Produkte in die Werbeprospekte der Händler bringen. Bei einem Verbot solcher Gebühren würden sie von den großen Marken aus der Werbung und womöglich aus den Supermarktregalen verdrängt. 

„Schützen große Konzerne wie Unilever, Nestlé oder Coca-Cola“

Hier zeigen sich sogar die Grünen und der Einzelhandelsverband HDE einig: Beide werfen der EU vor, in Wahrheit die Interessen der Nahrungsmittelriesen zu bedienen: Wenn der Vorschlag so Gesetz werde, „dann schützen wir in Zukunft nicht mehr Kleinbauern und kleine verarbeitende Unternehmen, sondern große Konzerne wie Unilever, Nestlé oder Coca-Cola“, warnte der Abgeordnete Martin Häusling.

HDE fürchtet Verbot genossenschaftlicher Händler

Der HDE fürchtet zudem, genossenschaftlich organisierte Einzelhändler wie Rewe und Edeka könnten am Ende verboten werden. Die Zusammenschlüsse selbstständiger Kaufleute seien in Gefahr, wenn diese nicht mehr gemeinschaftlich mit den Lieferanten verhandeln dürften.