Grüne Europagruppe Grüne EFA

BRÜSSEL, 10. Oktober. Das geplante Verbot von Einwegplastikprodukten hat die erste Hürde genommen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit von 51 zu zehn Stimmen für einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission von Ende Mai dieses Jahres. Er sieht ein Verbot von Tellern und Besteck über Wattestäbchen, Luftballonstangen und Strohhalme bis hin zu Cocktail-Rührstäbchen, für die es Alternativen gibt, innerhalb von zwei Jahren vor. Doch die Abgeordneten wollen über den Vorschlag hinausgehen.

So fordern sie zudem ein Verbot von Ultraleichtplastiktüten, "oxoabbaubaren" Tragetaschen, die nach der Nutzung schnell in kleinste Mikroplastikteile zerfallen, und Getränke- und Lebensmittelverpackungen aus Polystyrol. Getränkepackungen sollen bis 2025 zu mindestens 35 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Die von dem geplanten Verbot betroffenen Einwegartikel machen nach Angaben des EU-Parlaments mehr als 70 Prozent des in den Meeren schwimmenden Plastikmülls aus und 43 Prozent des an den Stränden Europas gefundenen Unrats. Andere Einwegprodukte sollen nicht gleich verboten werden, die Mitgliedstaaten sollen ihre Nutzung aber vermindern.

Das gilt etwa für Verpackungen für Burger, Luftballons, Getränkeverpackungen und Behälter für Lebensmittel oder Eis. Plastikdeckel müssen nach dem Votum fest an Einwegflaschen montiert sein. Die Zigarettenhersteller sollen künftig die Kosten für das Einsammeln in der Umwelt gefundener Filter tragen. "Plastikmüll muss raus aus den Meeren, Mikroplastik tötet Tiere im Meer und gefährdet die Gesundheit der Menschen", sagte der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) nach dem Votum.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) lobte das Votum als wichtigen und richtungsweisenden Schritt. Die gezielte Förderung von Kunststoffrezyklaten fördere Recycling und stärke die Kreislaufwirtschaft. Das Plenum des EU-Parlaments soll Ende Oktober über den Vorschlag abstimmen. Dann muss sich das Parlament noch mit dem Ministerrat, dem Gremium der EU-Staaten, auf eine gemeinsame Position einigen. Erst und nur dann kann die neue EU-Richtlinie in Kraft treten.