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topagrar - Die europäischen Agrarminister haben am Dienstag in Luxemburg eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Ökoverordnung gefunden.

„Wir haben eine allgemeine Ausrichtung beschlossen, die ganz wesentliche Punkte aufnimmt, die Deutschland, der Bundestag, der Bundesrat und auch die Verbände als Eckpunkte gesetzt hatten“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Anschluss.

Spezielle Rückstandsschwellenwerte für Bioprodukte werde es auf EU-Ebene nicht geben, betonte der Minister. Mitgliedstaaten, die entsprechende nationale Regelungen getroffen hätten, müssten diese bis 2020 auslaufen lassen und dürften sie nicht auf Importe aus anderen EU-Staaten oder Drittländern anwenden. Bei den Einfuhren aus Drittstaaten werde es noch mehr Sorgfalt geben als heute.

Schmidt blickt den voraussichtlich im Herbst beginnenden Verhandlungen mit dem Europaparlament gelassen entgegen. Dort ist der federführende Abgeordnete Martin Häusling von den Grünen. Er stehe sowohl mit Häusling als auch mit dem Schattenberichterstatter der Christdemokraten, Norbert Lins, in engem Austausch, betonte der Minister. Mit den Ökoverbänden will er den Dialog ebenfalls fortführen.
DBV warnt vor schwerwiegenden Folgen für den Biolandbau

Heinrich Graf von Bassewitz (Bild: DBV) Heinrich Graf von Bassewitz (Bild: DBV)    Der Öko-Beauftragte des Deutschen Bauernverband (DBV), Heinrich Graf von Bassewitz, hält den von der lettischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromiss zur Revision der EU-Ökolandbau-Verordnung für nicht akzeptabel.

„Auch die Verhandlungen im Agrarministerrat in den letzten Wochen haben zu keinem annehmbaren Vorschlag geführt. Dieser Kompromiss würde für den Ökolandbau in weiten Teilen das Ende bedeuten, besonders in kleinstrukturierten Regionen", betonte Bassewitz. Die Regelung der Rückstandsfreiheit werde weiter ein Problem bleiben, da ein „Flickenteppich“ entstehe, wenn das EU-Recht in einigen Ländern umgesetzt werde und in anderen nicht.

„Die Konfusion wird dem Markt und uns Öko-Landwirten schaden. Das ist das Gegenteil von einheitlichen und transparenten Regeln." Damit der Öko-Anbau sich weiter entwickeln kann, fordert Bassewitz Veränderungen in drei Bereichen. So dürfe es keine Sonderrückstandsgrenzwerte für Ökoprodukte geben. Wenn der gesetzliche Grenzwert nicht mehr als alleiniger gelte, werde seine Verlässlichkeit angezweifelt, kritisierte Bassewitz. Ein Flickenteppich nationaler Regelungen zu Sonderrückstandswerten wie von der Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, sei das Gegenteil von Harmonisierung im EU-Recht und werde vom Bauernverband strikt abgelehnt.
 
Der Ökobeauftragte des DBV forderte zudem die Erhaltung der jährlichen Bio-Kontrolle. Sie sei das Rückgrat des Verbrauchervertrauens und das Mindestmaß für die Umsetzung des Öko-Kontrollsystems. Risikoorientierte Kontrollen seien ergänzend öfter oder vertieft durchzuführen, wie dies heute bereits in der Geflügelhaltung oder im Gewächshausbereich geschehe.

Bassewitz warnte auch davor, die besonderen Bedingungen in tropischen und subtropischen Ländern bei Importen nicht anzuerkennen. Es sei eine Frage der Fairness den Entwicklungsländern gegenüber, ihnen nicht den Markzugang in die EU zu verschließen. Die Importregeln seien mit Regionalstandards für andere Klimazonen zu verknüpfen. Der heimische Öko-Sektor sei auf Importe aus den Tropen und Subtropen wie Gewürze, Kaffee und Kakao angewiesen. Behinderungen beim Import würden den heimischen Öko-Bauern schaden, denn weniger Kakao und Kaffee in Öko-Qualität bedeuteten weniger Nachfrage nach heimischer Milch und Getreide in Verarbeitungsprodukten, gab Bassewitz zu bedenken.

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