Grüne Europagruppe Grüne EFA

„Nach schwierigen Verhandlungen zur Bodenrichtlinie konnte früh am Morgen ein Kompromiss bei der zukünftigen EU-Bodenmonitoring-Direktive erzielt werden. Der Widerstand gegen die Bodenüberwachungsrichtlinie war enorm – insbesondere in den letzten Tagen hatte die Agrarlobby massiv gegen die Vorlage polemisiert. Trotzdem ist es gelungen, einen wichtigen Einstieg in den Bereich Bodenschutz zu schaffen. Zwar ist die nun vorliegende Richtlinie noch weit davon entfernt, ein umfassendes Bodenschutzgesetz darzustellen, doch sie ist das erste EU-Regelwerk, das sich explizit dem Schutz und der Überwachung von Böden widmet. Das Ziel für 2050 ist ambitioniert – wir hätten uns gewünscht, dass es verbindlich wird.“

Das von der EU-Kommission einst in ihrer Bodenschutzstrategie angestrebte Bodenschutzgesetz, welches dann von ihr selbst schon zu einer Bodenbeobachtungsrichtlinie reduziert worden war, wurde in der letzten Nacht in den Verhandlungen leider weiter abgeschwächt. Der Widerstand dagegen, auch nur einige wenige, ambitionierte Bedingungen zu formulieren, war besonders ausgehend von der EVP (CDU) massiv.

Auch der Rat der Mitgliedstaaten hat massiv gebremst. Der Schutz unserer Ressourcen hat gerade in Europa keine Konjunktur. Noch immer fürchtet man, dass der Schutz der Ressourcen einfach zu viel kostet, dabei zeigen viele Studien, das nichts tun uns noch viel mehr kosten wird!

Die Verhandler der EVP machten sich dabei zum Erfüllungsgehilfen der Ablehnung gerade jener, die eigentlich vom Bodenschutz profitieren würden. Wie beim Vorschlag von 2002 haben sich konventionelle Bauernverbände gegen das Bodengesetz ausgesprochen, insbesondere in den Tagen vor dem Trilog. Das ist verantwortungslos gegenüber ihren Mitgliedern, den praktisch tätigen Bauern und Bäuerinnen, von denen sich viele eindeutig mehr für Bodenschutz interessieren als ihre Vertretung.

Ziel der Richtlinie ist es zwar weiterhin, einen kohärenten Überwachungsrahmen für alle Böden in der EU zu schaffen und die Bodengesundheit kontinuierlich zu verbessern, um bis 2050 gesunde Böden zu erreichen, doch geschieht das alles mehr oder weniger freiwillig und ohne verbindliche Zahlen, Werte oder nationale Pläne (wie beim Wasser). Und das vor dem Hintergrund, dass 60 bis 70 % der Böden in Europa in schlechtem Zustand sind. Sie sind durch intensive Landwirtschaft, städtische Expansion, Klimawandel und Umweltverschmutzung bedroht und leiden unter Verdichtung, Bodenerosion und dem Verlust von Biodiversität und organischer Substanz. Kein guter Tag für Europas Ökosysteme und für die Ernährungssicherung!“

Inhalte im Einzelnen:

Einrichtung eines Rahmens für die Bodenüberwachung

  • Bestehende Überwachungsrahmen können auf nationaler und Unionsebene genutzt werden, einschließlich Daten aus dem EU-Bodenuntersuchungsprogramm LUCAS (Land Use & Coverage Area Survey) Soil Observatory.
  • Mitgliedstaaten, die an LUCAS teilnehmen, können ihre Bodenproben an das Bodenarchiv in Ispra senden (Versand durch die Kommission)
  • Mitgliedstaaten, die nicht an LUCAS teilnehmen, können ihre Proben selbst lagern oder nach Ispra senden (Kosten werden von der Kommission übernommen)
  • Es wurden Kriterien für einen gesunden Bodenzustand festgelegt, die auf Unionsebene bzw. auf Ebene der Mitgliedstaaten bestimmt werden sollen.

Bodennutzung

  • Artikel 10, der ursprünglich „Nachhaltige Bodenbewirtschaftung“ hieß, zielte auf die aktive Verbesserung der Bodengesundheit ab. Als Eckpfeiler des Kommissionsvorschlags hätte er beinahe zum Scheitern der Richtlinie geführt, – angeheizt durch die Befürchtung der EVP, dass der Artikel die Freiheit der Landwirte in der Landwirtschaft einschränken und ihnen Lasten auferlegen würde, wurde er in eine sehr weiche Version des ursprünglichen Artikels umgewandelt. Der Artikel enthält nun nur noch Elemente, wie die Bereitstellung von Beratung und Schulungen für Landbewirtschafter zu Praktiken, die die Bodengesundheit und -widerstandsfähigkeit verbessern.

Bodenverunreinigung

  • Daten über das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen können, werden erhoben.
  • Die Kommission erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine vorläufige Liste dieser Bodenverunreinigungen. Pestizide, ihre Metaboliten und PFAS müssen Teil dieser Liste sein. Die Mitgliedstaaten müssen Messungen an einer begrenzten Anzahl von Probenahmestellen durchführen; die Kommission könnte einige der Messungen durchführen. Die Mitgliedstaaten haben 10 Jahre Zeit, um ihre kontaminierten Standorte zu ermitteln (nur Standorte mit höchster Priorität).

Bodenverbrauch

  • Der Bodenverbrauch als eine der Hauptursachen für die Bodendegradation wird angegangen. Dafür gab es bisher keine EU-weiten Regeln.
  • Ursprünglich sollte eine größtmögliche Reduzierung des Bodenverbrauchs im Allgemeinen adressiert werden, doch dem Rat gelang es, dies nur noch auf Versiegelung und direkte Bodenzerstörung zu reduzieren.

Vollends gestrig: Im neuen Koalitionsvertrag der deutschen Regierung heißt es sogar, dass das EU-Bodengesetz gänzlich abgelehnt werden soll.

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