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Am frühen Donnerstagmorgen schlossen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III). Um die Einordnung von ‚Holzverbrennung‘ wurde bis zum Schluss gerungen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Schattenberichterstatter für RED III im Umweltausschuss kommentiert:

„Ein ernüchterndes Ergebnis: Die energetische großtechnische Nutzung von Holz in Kraftwerken wird auf EU-Ebene leider weiterhin pauschal als klimaneutral gewertet. Das entspricht leider nicht mehr der Realität. Das heißt, dass alle Länder, die auf Holzverbrennung – statt auf Solar- und Windkraft – setzen, dies sogar unter ihrem nationalen ‚Erneuerbaren-Mix‘ verbuchen können, also weniger Anstrengungen unternehmen müssen, dieses Ziel mit Sonne und Wind zu erreichen. Und: besonders schmerzhaft: die Verbrennung von Holz in industriellen Kraftwerken wird weiterhin sogar noch subventioniert.

Einzig Rundholz in ‚Industriequalität‘ soll im Fall der energetischen Nutzung von direkter finanzieller Unterstützung ausgenommen bleiben. Aber ehrlich – dieses hochwertige Holz ist als Bauholz eh viel sinnvoller und aus Sicht der Holzindustrie ökonomisch rentabler eingesetzt.

Im Bereich der Holzenergie ist das Trilog-Ergebnis nur eine leichte Verbesserung zum Status quo. Europas Wälder, die insgesamt in einem schlechten Zustand sind, werden weiterhin zur Holzernte stark beansprucht werden. Wir steuern auf eine Übernutzung der Wälder hin, die wir zum Klimaschutz dringend brauchen.

Unter schwedischem Vorsitz haben sich die Länder durchgesetzt, in denen die Holzindustrie eine große Rolle spielt.

Das Trilog-Ergebnis bleibt weit hinter der Position des EU-Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zurück. Auch das Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Verwendung von primärer Holzbiomasse zur Energieerzeugung schrittweise heruntergefahren werden soll und auch nicht finanziell subventioniert wird. Davon ist jetzt so gut wie nichts übriggeblieben – zumal die Definition von primärer Holzbiomasse etwa 80% des Holzes abdeckt, die Definition von ‚Industrieholz‘ aber sehr viel ungenauer ist und weiterhin viel Holz der energetischen Nutzung überlässt. Unter einem anderen Verhandlungsführer für das Europäische Parlament als dem Konservativen Markus Pieper hätte da sicher mehr für den Klima- und Artenschutz herausgeholt werden können.“

 

Erste Übersicht über die Trilog-Ergebnisse in Bezug auf die Holzverbrennung:

  • Holzverbrennung zählt weiterhin als Erzeugung erneuerbarer Energie – d.h. die Mitgliedsstaaten können die Holzverbrennung in ihren Erneuerbaren Mix einrechnen.
  • Rundholz in ‚Industriequalität‘, das verbrannt wird zur Energieerzeugung bekommt keine direkte finanzielle Unterstützung 
  • Das EP-Verhandlungsteam hat erreicht, dass Holz aus ‚alten Wäldern‘ besondere Auflagen erfüllen muss bei der Beerntung. Die Definition von ‚altem Wald‘ ist jedoch den Mitgliedsländern überlassen (in den nationalen Rechtsvorschriften des Erntelandes festgelegt)
  • Primärwälder, Wälder mit sehr hohem Artenreichtum, sehr artenreiches Grünland, Feuchtgebiete und Moore sollen vor übermäßiger Holzernte geschützt werden:
  • Eine Kombination von risiko-basiertem Ansatz (Rat) und No-Go-Areas (EU- Parlament) wurde als Kompromiss angenommen
    • Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und  Biomasse-Brennstoffen aus forstwirtschaftlicher Biomasse müssen eine  Zuverlässigkeitserklärung ausstellen, dass die Holz-Biomasse nicht aus No-Go-Gebieten stammt

Eine ausführlichere Darstellung des Trilog-Ergebnisses erfolgt in den nächsten Wochen wenn auch die letzten ‚technischen Verhandlungen‘ abgeschlossen sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung Martin Häusling vom 29.03.23: Wie geht es weiter mit großflächiger Holzverbrennung in der EU?

Pressemitteilung Martin Häusling zur Position des Europäischen Parlaments zur Holzverbrennung

Faktencheck Holzenergie - was wirklich verhandelt wird im Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren- Energien-Richtlinie (RED III)

Energetische Nutzung von Holz und Agrotreibstoffe – Handreichung zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 14.9. 2022 zur Überarbeitung der Erneuerbaren-Richtlinie

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