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Noch mindestens vier Jahre werden tierische Produkte über Importe auf den EU-Markt kommen, bei denen Antibiotika zum Einsatz kommen, welche in der EU verboten sind. Im Mai will die EU-Kommission endlich den legislativen Vorschlag vorlegen, der die Grundlage bildet für das zukünftige Einfuhr-Verbot. Jeder Einsatz dieser Antibiotika in der Tiermast trägt zur Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei – eine große Gefahr für die Humanmedizin.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Dass wir noch mindestens vier weitere Jahre in der EU verbotene Antibiotika aus Drittländern auf unsere Teller holen, ist ein gesundheitspolitischer Skandal. Beim Kampf gegen Antibiotikaresistenzen zählt jeder Tag, eine strenge Regulierung der Einfuhren von tierischen Produkten aus Drittländern ist überfällig.

Das Schneckentempo, das die EU-Kommission bei der Einschränkung von lebenswichtigen Reserveantibiotika an den Tag legt, ist fahrlässig. 1,2 Millionen Menschen weltweit sterben jährlich an Infektionen mit multiresistenten Erregern. Jeder Einsatz von Antibiotika fördert die Bildung von Resistenzen, weswegen eine Senkung des Antibiotikaverbrauchs dringend nötig ist, um Resistenzbildung zu vermindern.

Die künftigen Regelungen sollen auch ein Importverbot für tierische Produkte enthalten, bei deren Herstellung Antibiotika als Wachstumsförderer eingesetzt wurden. Obwohl es in der EU seit 2006 verboten ist, Antibiotika als Wachstumsförderer einzusetzen, gibt es bislang kein solches Importverbot. Aktuell geben nur ca. 60 Prozent der Länder, mit denen die EU Handel treibt an, dass bei ihnen Antibiotika nicht als Wachstumsförderer eingesetzt werden.

Beim Kampf gegen Antibiotikaresistenzen sitzen wir alle in einem Boot. Tierhaltende Betriebe weltweit können durch bessere Haltungsbedingungen entscheidend dazu beitragen, wie schnell sich Antibiotikaresistenzen ausbreiten. Durch eine Kombination von Impfungen, Hygiene und Managementmaßnahmen kann die Antibiotika-Gabe an Nutztiere reduziert werden. Hier in Europa, genauso wie in Drittländern. Es ist höchste Zeit, dass das auch in den Ländern passiert, die in die EU exportieren wollen. Im Interesse der Gesundheit aller, der Menschen und der Tiere.“

Hintergrund:
Die gesetzliche Grundlage für das Importverbot von tierischen Produkten, die mit in der EU verbotenen Antibiotika erzeugt wurde, ist die EU-Tierarzneimittelverordnung. Diese trat bereits letztes Jahr in Kraft, das Importverbot wird aber in nachgelagerten Gesetzen geregelt und diese befinden sich noch in der Ausgestaltung. Momentan geht es dabei um die Liste der Länder, die ihre tierischen Produkte in die EU exportieren dürfen, sowie um die den Export begleitenden Zertifikate.

Wenn ein Antibiotikum seine Wirkung verliert, gefährdet das uns alle. Infektionen mit resistenten Erregern lassen sich meist schwieriger behandeln und können einen komplizierteren Verlauf nehmen. Ein erhöhtes Risiko für solche Infektionen haben insbesondere Menschen mit schwachem Immunsystem oder Autoimmunerkrankungen, Kinder mit unreifer Immunabwehr und ältere Menschen, bei denen das Immunsystem nachlässt.

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