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Brüssel und Berlin, 2. März 2023

Verordnung über nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:
Pestizidreduktion muss kommen - Berichterstatterin Wiener geht den richtigen Weg

Zur Vorstellung des Entwurfs der Parlamentsposition zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im EU-Umweltausschuss (ENVI) erklären Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, und Karl Bär, MdB, Obmann im Agrarausschuss des Bundestages:

„Der Berichtsentwurf zur SUR im Europäischen Parlament ist ein intelligenter Vorschlag. Er entschärft den Konflikt um die sensiblen Gebiete; macht klar, dass eine Halbierung des Pestizideinsatzes nicht pauschal erfolgen soll, sondern die besonders giftigen Stoffe stärker reduziert werden müssen und er gibt eine Linie vor, wie das Ziel erreicht werden kann.
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, in "sensiblen Gebieten" den Einsatz sämtlicher Pestizide zu verbieten und dabei auch Schutzgebiete eingeschlossen, die weder den Schutz der Artenvielfalt zum Ziel haben, noch den Eintrag von Chemikalien in Gewässer verhindern sollen. Der Vorschlag der Berichterstatterin Sarah Wiener sieht nun vor, dass diese Gebiete ausgenommen werden und z.B. Landschaftsschutzgebiete nicht unter die Verordnung fallen sollen, in denen der Naturschutz keine explizite Rolle spielt. Außerdem sollen Mittel, die im Bio-Landbau zugelassen sind, auch in sensiblen Gebieten erlaubt sein. Der größte Konflikt in der Debatte wäre damit entschärft.
Der Entwurf der Grünen Berichterstatterin verbessert zudem die Bewertung des Risikos von Pestiziden. Die Berechnungsweise im Kommissionsentwurf hätte den Verlauf des Risikoindikators schön gerechnet und einige Mittel, die im Bio-Landbau zum Einsatz kommen, stark benachteiligt, weil diese oft aufgrund ihrer geringeren Wirksamkeit höhere Aufwandmengen benötigen. Zusammen mit dem Vorschlag, bei besonders giftigen Stoffen das Reduktionsziel auf 80% zu setzen, macht das die Ziele der SUR spezifischer: Reduziert werden muss vor allem, was besonders schädlich ist.
Das Ziel, den Pestizideinsatz insgesamt zu halbieren, kann nur mit einer Änderung in den Anbausystemen erreicht werden. Diese Erkenntnis aus dem Scheitern der bisherigen Vorgaben zur "Integrierten Schädlingsbekämpfung" setzt der Entwurf im Europäischen Parlament konsequent um. Agrarökologische, systematische Maßnahmen wie Fruchtfolgen und Sortenwahl, mechanische und biologische Schädlingsbekämpfung müssen vor dem Einsatz chemischer Ackergifte ausgeschöpft sein. Darin liegt nach wie vor ein riesiges Potential. Klare Vorgaben schaffen so mehr Umweltschutz und eine faire Wettbewerbssituation für die Landwirt*innen.“

 

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