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Letzte Woche hat die Europäische Kommission die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erarbeitete Liste der Reserveantibiotika veröffentlicht. Alle Antibiotika, die auf der finalen Liste stehen, werden zukünftig für die Behandlung von Menschen reserviert bleiben, für Tiere also tabu sein. Die Liste ist Teil der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung und ist in Zeiten zunehmender Antibiotikaresistenzen von elementarer Bedeutung für die Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und die Behandlung erkrankter Menschen.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, hat sich für die Bewahrung lebensrettender Antibiotika für die Humanmedizin eingesetzt. Er kommentiert:

„Die von der EMA vorgestellte Liste enttäuscht maßlos. Sie darf so keinesfalls zur gesetzlichen Vorgabe gemacht werden. Ich zähle jetzt auf die Mitgliedsländer, dass sie den EMA-Vorschlag grundlegend überarbeiten. Würde die Liste, so wie von der EMA vorgeschlagen, in Kraft treten, erreichen wir ganz sicher nicht eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast. Der weiteren Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen ist damit Tür und Tor geöffnet.

Der EMA-Vorschlag enthält ausschließlich antimikrobielle Mittel, die derzeit nicht als Arzneimittel in der EU zugelassen sind. Das heißt konkret: alles bleibt beim Alten. In diesem Licht erscheint die neue Tierarzneimittelverordnung als bloße Makulatur. Die Europäische Kommission kann diesen EMA-Vorschlag nicht hinnehmen, wenn sie sich nicht absolut unglaubwürdig machen möchte. Schließlich hat die Kommission selbst noch im September 2021 verkündet, dass ‚die Anzahl der antimikrobiellen Mittel, die noch für die Verwendung bei Tieren zur Verfügung stehen sollen, auf das absolute Minimum reduziert werden soll‘, siehe .

Die EMA-Liste setzt die Vorgaben der Tierarzneimittelverordnung nicht um, nach der Antibiotika in der Veterinärmedizin eingeschränkt werden müssen und Reserveantibiotika nur noch in dringenden Fällen eingesetzt werden dürfen. Im Gegenteil, der EMA-Vorschlag ist sogar kontraproduktiv, denn er ermöglicht es Pharmafirmen für den Bereich Tiermedizin neue Arzneimittel zuzulassen - mit Substanzen, die auch nach Meinung der WHO auf den Index gehören.

Selbst Colistin, eines der meistgenutzten Antibiotika in der Tiermast, ist nicht Teil der EMA-Liste.  Dabei gibt es immer mehr Fälle von Patientinnen und Patienten mit resistenten Keimen, bei denen Colistin das einzige Mittel ist, das noch wirkt.

Am morgigen Freitag wird die EMA ihren Vorschlag in der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses für Tierarzneimittel vorstellen, lehnt diese den Vorschlag ab, so muss er überarbeitet werden. Ich appelliere dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder dieses Ausschusses dem EMA-Vorschlag nicht zuzustimmen! Auch die einzelnen EU-Mitgliedsländer, die in einer späteren Phase der Listenfinalisierung, ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck bringen müssen, dürfen der Liste in dieser Form nicht zustimmen, wenn sie es ernst meinen mit der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen.

Im Europäischen Parlament wird der Listenvorschlag der EMA am kommenden Dienstag vorgestellt. Im Gegensatz zur Position der Mitgliedsländer muss die Position des Europäischen Parlaments bei der Finalisierung der Liste aber nicht in Erwägung gezogen werden.“

Weitergehende Informationen:
PM von Martin Häusling zur neuen Tierarzneimittel-Verordnung: https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2813-ab-heute-gelten-sie-neue-regeln-fuer-tierarzneimittel-und-antibiotika.html

FAQ-Seite zum Einspruch gegen die Kriterien für die Erarbeitung der Liste der Reserveantibiotika: https://martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

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