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Messungen zeigen, dass die hochgiftigen Neonikotinoide trotz Anwendungs-beschränkungen in Blühpflanzen, Böden und Gewässern auftauchen und Nichtzielorganismen vergiften. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, verlangt einen sofortigen Stopp der Notfallzulassungen.

„Nun ist genau das eingetreten, was man hätte voraussehen müssen: hochgiftige Neonikotinoide tauchen trotz Anwendungsbeschränkungen in Blühpflanzen, Böden und Gewässern auf und vergiften Insekten sowie Boden- und Wasserorganismen. Die völlig praxisfernen Anwendungsbeschränkungen unterbinden (wenn sie denn überhaupt eingehalten werden, was niemand kontrolliert) in keiner Weise die Ausbreitung dieser Ackergifte.
Neonikotinoide wurden von der EU aus sehr guten Gründen 2018 im Freiland verboten. Doch einzelne Staaten der EU, darunter Deutschland, nutzten in diesem Frühjahr das Instrument der Notfallzulassung von Pestiziden aus, ohne dass es dafür einen wirklichen Grund gab. Befall mit Blattläusen gibt es im Rübenanbau jedes Jahr. Wie kann man da von einem Notfall sprechen? Als Grund für eine Notfallzulassung muss vorliegen, dass andere pflanzenbauliche Maßnahmen nicht ausreichen, um Schaden abzuwenden. Laut der Richtlinie 2009/128 zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, müssen diese Maßnahmen ausgeschöpft worden sein. Dies wird seit Jahren ignoriert. Weder bei der Pflanzenernährung, beim Bodenmanagement oder der Fruchtfolgeplanung werden bekannte Maßnahmen berücksichtigt, die die Anfälligkeit von Pflanzen vermindern und den Schädlingsbefall regulieren können, so wie es beispielsweise der Ökolandbau seit Jahren vormacht.

Ich appelliere daher nochmals an die Europäische Kommission:
- Ein sofortiges Verbot aller Neonikotinoide, ohne die Möglichkeit einer Notfallanwendung, muss durchgesetzt werden. Auch das Europäische Parlament hat sich im Dezember 2019 für das Verbot aller Neonikotinoide ausgesprochen.
- Ausnahmeregelungen dürfen nur in Notfällen erteilt werden, die auch solche sind: Mitgliedsstaaten, die eine Notfallgenehmigung erlassen, müssen daher umfassende und detaillierte Erläuterungen und Belege zu fehlenden Alternativen liefern, wenn sie Meldung bei der Kommission machen. Diese Meldungen müssen öffentlich sein.
- Wir brauchen eine kritische Aufarbeitung der Anwendung der Richtlinie 2009/128 zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden: Warum werden bekannte Methoden des Bodenmanagements, der Pflanzenernährung und der Fruchtfolgeplanung, die bekanntermaßen Schädlingsbefall reduzieren können, nicht flächendeckend angewandt?

Stoppt die Kommission die Praxis der Notfallzulassungen nicht, verstößt sie gegen ihre eigenen Ziele: So wird die Farm-to-Fork-Strategie Utopie bleiben. Sie soll den Pestizideinsatz in der EU bis 2030 um 50 Prozent zu verringern.
Wie will man dieses Ziel angesichts der aktuellen Unterwanderung von Verboten überhaupt erreichen?“

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Weitere Informationen: Briefing Martin Häusling zu Neonikotinoiden und Notfallgenehmigungen

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