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Trotz mehrfacher Aufforderung blendet Deutschland Vorgaben der EU zum Naturschutz aus und kassiert nun folgerichtig eine Klage der EU-Kommission. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss kommentiert:

„Die Klage der EU-Kommission belegt erneut, wie wenig die Bundesregierung sich um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, um den Natur- und Artenschutz kümmert: Sie ignoriert fast alle Vorgaben der EU zum Naturschutz und Deutschland riskiert damit, ähnlich wie bei der Klage wegen nicht Umsetzung der Nitratrichtlinie, wieder erhebliche Strafzahlungen. Seit bis zu zehn Jahren stellt sich die Regierung taub. Klopfte Brüssel wegen der Nichteinhaltung der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH) in Berlin an, wurden die Anfragen ausgeblendet.
Es ist ein Desaster, wenn die EU-Kommission der Regierung vorrechnen muss, dass Deutschland für keines der 4606 FFH-Gebiete ausreichend Schutz gewährleistet.
Diese Klage zeigt wieder einmal, wie hohl und falsch die Aussagen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze sind, wenn sie einerseits Insektenschutz versprechen, andererseits aber nicht mal die Grundlagenarbeit absolvieren respektive von den Ländern einfordern.
Wann verstehen Frau Klöckner und Frau Schulze endlich, dass Naturschutz nichts mit l’art pour l’art zu tun hat, sondern es hier um den Schutz des Lebens schlechthin geht?
Wie Recht hat die EU-Kommission, dass sie diese Ignoranz auch vor dem Hintergrund betrachtet, dass Europa sich mit seiner EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt hat. Doch diese Politik stößt in Berlin auf taube Ohren, wenn noch nicht einmal die Altlasten abgearbeitet werden.“

 

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