Grüne Europagruppe Grüne EFA

Das Europäische Parlament hat gestern Abend über das Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten abgestimmt. Die Abstimmung war Folge eines Einspruches, den Abgeordnete der rechtskonservativen ECR-Fraktion eingebracht hatten gegen den im September ergangenen Kommissionsbeschluss Bleimunition in Feuchtgebieten binnen zweier Jahre zu verbieten. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Geschafft. Mit Bleimunition in Feuchtgebieten zu schießen wird ab 2022 eine Straftat sein. Auf Freiwilligkeit und die Einsicht so manchen Jagdfreundes zu setzen war zum Scheitern verurteilt. Jetzt kommen klare gesetzliche Vorgaben. Sie sind überfällig, denn mehr als eine Million toter Wasservögel jährlich, die direkt oder indirekt an der Bleimunition sterben, sind eine Million zu viel. Auch mit den gesundheitlichen Auswirkungen dieses toxischen Metalls auf andere Tiere und Menschen sowie den Boden muss jetzt Schluss sein. Zumindest in Feuchtgebieten.
Es war ein harter und etappenreicher Weg bis zum dringend nötigen Verbot. Bereits seit 1999 ist die internationale Vereinbarung zum Schutz von Wasservögeln in Kraft, nach der die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Bleimunition in Feuchtgebieten zu verbieten. Diese Vereinbarung ist auch mehr als 20 Jahre später nur in einzelnen Ländern und mit unterschiedlichen Vorgaben umgesetzt. Äußerst unverständlich, denn Alternativen zu Bleimunition gibt es schon lange. Und das giftige Blei ist aus gutem Grund auch aus Treibstoff, Farben und Wasserleitungen verbannt. Dass es so lange noch verschossen werden konnte, ist dem energischen Einsatz der Munitionsindustrie und der Jagdverbände zu verschulden. Deutschland unter Ministerin Klöckner ließ im Sommer eine erste Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über ein Verbot platzen, erst im September kam es dann zur Abstimmung mit dem Aus für die Bleimunition.
Die gestrige Abstimmung war ein letztes Aufbäumen der ewig Gestrigen. Der Einspruch der ECR und auch der heute Abend noch abzustimmende Einspruch der ID warten mit völlig abstrusen Gründen auf, warum das Verbot der Bleimunition zurückzunehmen sei. Sie waren sich beispielsweise nicht zu schade dafür, mit Bleimunitionseinsatz bei internationalem Tontaubenschießen zu argumentieren. Jetzt heißt es, nicht auf dem Erreichten zu verweilen, sondern zielstrebig das Totalverbot von Bleimunition anzugehen.“

Mehr Infos:
Einspruch der ECR zum Bleimunitionsverbot in Feuchtgebieten: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0364_DE.html
Frühere Pressemitteilungen von Martin Häusling zu Bleimunition: https://martin-haeusling.eu/suche.html?searchword=Bleimunition&searchphrase=all
Petition von Martin Häusling und Sven Giegold zu Bleimunition: https://www.change.org/p/landwirtschaftsministerin-julia-kl%C3%B6ckner-eil-petition-giftiges-blei-raus-aus-der-munition?utm_source=share_petition&utm_medium=custom_url&recruited_by_id=fcfa76e0-fb4b-11e5-a184-4daf85baadba