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Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vorgelegte Novelle des Bundesjagdgesetzes bleibt ein unzureichendes Konstrukt, das im Gegensatz zu den Ankündigungen der Ministerin fern von einer „großen Reform“ ist, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss des EP:

„Alles ist möglich, also bleibt fast alles beim Alten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vermag es selbst im Angesicht des durch den Klimawandel ausgelösten Waldsterbens nicht, konsequente Schritte durchzusetzen, um eine natürliche und artenreiche Verjüngung der gestressten Wälder zu forcieren. Dazu müssen die Bestände an Rehwild und an Rothirschen in vielen Bereichen reduziert werden. Das aber ist mit dem im Bundeskabinett vorgelegten Entwurf für ein neues Jagdrecht nur bedingt möglich. Offenbar hat sich die Jagdlobby erfolgreich durchgesetzt, um die Wildbestände hochzuhalten.
Es bleibt zwar bei dem bereits im Sommer angekündigten Mindestabschuss für Rehwild, um dem natürlichen Waldaufwuchs eine Chance zu geben und „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ zu ermöglichen, was im Prinzip eine richtige Vorgabe ist. Aber nun fügt die Novelle Obergrenzen und einen zahlenmäßigen „Korridor“ ein, innerhalb dessen die Bestände reguliert werden dürfen. Damit aber ist klar: Da im Regelfall der Wildbestand stets zu klein gerechnet wird, bleibt es auch künftig bei hohen Wildbeständen und waldschädigenden Verbiss- und Schälschäden. Sie aber verhindern den gerade im Klimawandel nötigen artenreichen Wald.
Daran werden nur im optimalen Fall die angekündigten Vegetationsgutachten oder die völlig unbestimmte „Möglichkeit“ noch ein „Lebensraumgutachten“ hinzuzuziehen, etwas ändern können. Wer erstellt diese Gutachten? Wer gibt sie in Auftrag? Und vor allem: Was sind die Kriterien, an denen sich ein Gutachter orientieren soll? Zu erwarten steht, dass lediglich Verbiss und Schälung der bekannten Hauptbaumarten, also an Fichte, Kiefer, Buche und Eiche, Grundlage sein werden. Das aber kann keinesfalls ausreichend sein. Basis muss die gesamte natürlicherweise zu erwartende Vegetation sein. Obendrein ist alles auf Freiwilligkeit ausgerichtet, die Rolle der oft wenig sachverständigen Grundstückseigner bleibt schwach, und die Rolle der Behörden steht soweit am Ende des Prozesses, dass sie wohl erst eingreifen können, wenn alles eklatant aus dem Ruder gelaufen ist.
Überdies orientiert sich das Klöckner-Papier allein am Reh- und – wegen der Afrikanischen Schweinepest - am Schwarzwild. Die örtlich ungleich größeren Probleme im Wald und auf umliegenden Feldern aber bereitet das Rotwild. Diese Wildtierart aber wird wegen der Trophäe gehätschelt und stellt besondere Lebensraumansprüche, die hierzulande kaum noch erfüllt werden können. Zu diesem mit viel Tradition und Ideologie versehenem Kapitel schweigt die Ministerin, dabei ist gerade an diesem Punkt die Antiquiertheit des deutschen Jagdrechts offenkundig. Daran will sich Klöckner nicht die Finger verbrennen. Sie bleibt, wie so oft, hinter ihren blumigen Worten mutlos.“

 

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