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Auf Initiative von Lebensmittelverbänden und Nichtregierungsorganisationen ist es gelungen, ein wissenschaftliches Verfahren zu entwickeln, mit dem die genetische Veränderung der Rapssorte Cibus nachgewiesen werden kann. Bislang hatten v.a. Gentechnik-Befürworter darauf verwiesen, dass man Gen-Editierung nicht nachweisen könne und folglich die genveränderten Produkte auch nicht zu regulieren und kennzeichnen habe. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Und es geht doch: Genetische Veränderungen am Erbgut einer Pflanze mit den Verfahren der Neuen Gentechnik lassen sich nachweisen. Damit entfällt den Befürwortern der Deregulierung dieser neuen Züchtungsverfahren eine ihrer Hauptargumentationen - ohne Nachweis, so meinten sie, brauche man ja auch nicht zu regulieren und kennzeichnen. Dass damit gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert in die Umwelt und den Handel gelangen würden, versuchten sie mit einem Handstreich beiseite zu fegen. Das geht jetzt nicht mehr.
Es ist kennzeichnend für die Debatten um die Neue Gentechnik, dass das Nachweisverfahren nicht den Entwicklern der Gentechnikverfahren zu verdanken ist, sondern besorgten Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie stellen das Verfahren als Open Source öffentlich zur Verfügung. Nun muss es sofort Anwendung finden und bei Lebens- und Futtermittelkontrollen eingesetzt werden. Nur so ist es möglich, Importe von gen-veränderten Pflanzen zu verhindern bzw. entsprechende Produkte zu kennzeichnen um Bauern, Imkern, aber auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit zu gewähren. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsländer sind dringend aufgerufen, endlich für Einfuhrkontrollen zu sorgen. Anders können die EU-Regelungen nicht eingehalten werden.
Nachdem jetzt gezeigt wurde, dass es geht, sollten schnellstens auch für andere gen-editierte Pflanzen Nachweisverfahren entwickelt werden. Dies sollte der Biotechnologie-Industrie zur Auflage gemacht werden für die Vermarktung ihrer Gentechnikpflanzen.
Nach wie vor gilt, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung nicht aufgeweicht werden darf. Gentechnik muss als Gentechnik reguliert werden. Der Nachweis über die Gen-Editierung lässt sich ja dank des neuen Verfahrens erbringen.“

Weiterführende Infos:

A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant Autoren: Fagan, J., Chhalliyil, P., Ilves, H., Kazakov, S., Howard, S., Johnston, B.
Erschienen am 7. September 2020 in Foods (Open Acces Journal)

Allen Informationen zu diesem Projekt auch unter: www.detect-gmo.org

 

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