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Frankreich will für die nächste Ernte Neonikotinoide im Zuckerrüben-Anbau trotz EU-Verbot wieder zulassen. Französische Mais-Bauern verlangen nun ebenfalls, die nervenschädigenden Insektenkiller einsetzen zu dürfen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Neonikotinoide sind hoch schädlich, ihr Einsatz nicht ohne Grund verboten. Frankreich darf mit seinem Ansinnen, sie jetzt doch wieder per sogenannter „Notfallzulassung“ einzusetzen, nicht durchkommen. Ich fordere die Europäische Kommission auf, dass sie jetzt klare Kante zeigt und Frankreich diese ‚Ausnahme‘ nicht durchgehen lässt. Tut die Europäische Kommission das nicht, so macht sie sich unglaubwürdig in Bezug auf die hehren Ziele ihrer Farm to Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie und lässt eine massive Schädigung der Insektenwelt sowie von Vögeln und anderen Tierarten zu. Diese unnötige Beschleunigung des Artensterbens darf sie nicht mittragen.
Die skandalöse Praxis einzelner Mitgliedsstaaten über sogenannte Notfallzulassungen Neonikotinoide trotz EU-Verbot einzusetzen, muss sofort gestoppt werden, schließlich muss die EU-Kommission diese „Notfallzulassungen“ absegnen. Die Europäische Kommission hat dazu ein Instrument an der Hand: Artikel 53 der Pestizidgesetzgebung. Dieser gibt ihr die Möglichkeit, Maßnahmen zurückzunehmen oder abzuändern. Diese Eingriffsmöglichkeit muss sie nutzen.
Ich habe Vizepräsident der Europäischen Kommission Timmermanns, Umweltkommissar Sinkevicius und Gesundheitskommissarin Kyriakides ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.“

Weitere Infos zu Neonikotinoiden:
https://martin-haeusling.eu/themen/artenschutz-pestizide/1886-das-wichtigste-ueber-neonikotinoide-aus-kapitel-aus-studie-gift-auf-dem-acker.html

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