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Endlich lenkt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts im Falle einer beantragten Patentierung für eine Pflanze ein, die im Wesentlichen durch herkömmliche Züchtung entstanden war und erklärt solche Kreationen für nicht patentierbar. Martin Häusling, agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament und Mitglied im Umweltausschuss kommentiert:

„Brokkoli, Gerste, Melonen oder Tomaten: Immer wieder setzte sich das Europäische Patentamt jahrelang über europäisches Recht hinweg und ließ die Patentierung von Pflanzen, die überwiegend durch normale Züchtung und nicht durch gentechnische Verfahren entstanden waren, zu. Deshalb ist es bemerkenswert, wenn diese Institution anlässlich der Entscheidung einer Paprika-Patentierung jetzt anders urteilte und die Patentierung versagte.
Es ist aus meiner Sicht sehr wichtig, dass das Europäische Patentamt nach dieser Entscheidung der Großen Beschwerdekammer grundsätzlich gezwungen ist, die Praxis der jahrelang anhaltenden Fehlentscheidungen umzukehren. Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet wurden, dürfen nicht patentiert werden! Dies anerkannte die Beschwerdekammer jetzt endlich nach jahrelangen Protesten gegen das rechtlich mehr als fragwürdige Verfahren des Patentamtes.
Es müssen alle Fälle, in denen das Patentamt in der Vergangenheit auf fragwürdigste Weise entscheid, auf den Prüfstand. Egal, um wie viele Patente es dabei geht. Es muss allgemein klargestellt werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch künftig damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt.
Ich habe seit Jahren im Europäischen Parlament eine Klarstellung der Biopatentrichtlinie gefordert und dafür im Europäischen Parlament eine deutliche Mehrheit für einen Entschließungsantrag bekommen, damit keine Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen mehr vergeben werden könnten.“

Pressemitteilung der Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 14.05.2020:
https://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/communications/2020/20200514_de.html

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren (2012/2623(RSP)) vom 02.05.2012: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+MOTION+B7-2012-0228+0+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

 

 

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