Grüne Europagruppe Grüne EFA

Die neue Bio-Verordnung sollte am 1. Januar 2021 Inkrafttreten, doch der notwendige Austausch zu der aufwendigen Detailarbeit kommt, aufgrund der bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung von COVID 19, nur sehr langsam voran. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Ökoverordnung, kommentiert:

„Was der Bio-Sektor braucht ist eine ausgefeilte, praxisgerechte Gesetzgebung. Aufgrund der Corona-Epidemie kommt der Austausch zu den Details für die Umsetzung, die noch der Regelung auf EU-Ebene bedürfen, aber nur sehr langsam voran. Aufgrund des schleppenden Austausches zwischen den EU-Institutionen scheint es mir unrealistisch, am ursprünglichen terminlichen Fahrplan festzuhalten. Zu viele Detailfragen sind noch ungelöst. Ob es um die Liste der zu genehmigten Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung geht oder um die ökologische Züchtung bis hin zum Umgang mit nicht genehmigten Substanzen, das alles kann man nicht übers Knie brechen.
Aus diesem Grund habe ich den Agrarkommissar Janusz Wojchiechowski angeschrieben und ihn um eine Verschiebung des Inkrafttretens der Bio-Verordnung gebeten. Vieles spricht dafür, dass man die Verordnung um ein ganzes Jahr verschiebt und erst im Januar 2022 umsetzt
Auch der Reform-Prozess der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik - und damit die zwischenzeitlich geltende Übergangsverordnung - wird aufgrund der Corona-Krise aller Voraussicht nach um ein Jahr verlängert.
Erst recht muss daher eine Verlängerung für die aufwendige Detailumsetzung bei der Ökoverordnung möglich sein. Hier muss Gründlichkeit in jedem Fall vor Schnelligkeit gehen, denn das ist die rechtliche Grundlage der nächsten Jahre für den ganzen Bio-Sektor.“

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