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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteilsspruch vom 25.07.2018 (Urteil in der Rechtssache C-528/16) bestätigt, dass Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen und die Umwelt und damit dem Vierklang aus Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. Die Regulierung der Freisetzungsrichtlinie dient sowohl dem Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt, als auch der Sicherung der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung. 

Martin Häusling, Koordinator der Grünen im Agrarausschuss und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Die neuen gentechnischen Verfahren sind durch ihre potentielle Eingriffstiefe überaus wirkmächtig und es wäre verantwortungslos, eine Deregulierung auch nur zu erwägen und Verbraucher und Umwelt in Gefahr zu bringen. Unter dem Vorwand der fehlenden Nachweisbarkeit der Neuen Gentechnik, zögert die Europäische Kommission noch immer die Umsetzung des Urteils und damit die Risikoprüfung von Importgütern hinaus. Das ist ein grober Widerspruch. Wenn bereits Patente auf neue gentechnische Verfahren vergeben werden, müssen diese auch unterscheidbar sein. Recht wurde gesprochen, eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar!“

Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen Bundestagsfraktion, kommentiert:​

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor einem Jahr war eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Dadurch bleibt das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Denn es kommt bei gentechnischen Veränderungen nicht auf die Zahl der Schnitte in der DNA an, sondern auf deren Wirkung. Diese müssen in ordentlichen Verfahren geprüft werden. Alle Konstrukte müssen sich vor Freisetzung und Vermarktung am Vorsorgeprinzip und dem Prinzip der Umkehrbarkeit messen lassen."

 

 

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Video Wald Tagung Die Dokumentation zur 3. Wald-Tagung in Bad Zwesten.

Dem Wald geht es schlecht und schlechter, gut sichtbar auch bei uns in Hessen. Er leidet unter dem Klimawandel, dem Borkenkäfer oder schädlichen Pilzen, wurde nun sogar selbst vom Klimaretter zum Klimaschädling, weil er mehr Kohlendioxid abgibt, als er aufnimmt. So lautet die amtliche Diagnose des aktuellen Waldschadensberichtes, den manche als Konkursbericht des Waldes bezeichnen. Und damit steht mehr auf dem Spiel, als manche wissen. Anlass für den Grünen Europa-Abgeordneten Martin Häusling, erneut zur nunmehr dritten Waldtagung ins Kurhaus nach Bad Zwesten einzuladen und nach Lösungen zu suchen, die den Wald wieder gesund machen und diesem Lebensraum, seinen Tieren und Pflanzen und damit auch uns Menschen nutzen. Fast 200 Wissenschaftler, Praktiker und Waldbesitzer und Gäste aus ganz Deutschland folgten seinem Ruf und diskutierten am Freitag im vollbesetzten Kurhaus, was zur Rettung des Waldes getan werden kann und muss.

Podcast

Tagesgespräch mit Martin Häusling (Grüne): Artensterben mindestens so schlimm wie Klimawandel
aus der Sendung vom Fr., 27.10.2023 18:05 Uhr, SWR2 Aktuell, SWR2 , Jenny Beyen

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/martin-haeusling-gruene-artensterben-mindestens-so-schlimm-wie-klimawandel-100.html

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