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Das Wissenschaftliche Beratergremium SAM der EU-Kommission hat gestern ein Statement veröffentlicht, in dem es die Überarbeitung der aktuellen Gentechnik-Gesetze empfiehlt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

"Wir brauchen keine Überarbeitung der aktuellen Gentechnik-Richtlinie. Diese ist absolut ausreichend und entspricht dem Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen. Hinter dem Vorschlag des SAM steht nichts anderes als der Versuch, die neuen Züchtungstechniken wie Crispr-Cas auf diesem Wege von der Gentechnik-Verordnung auszunehmen.

Die von der Europäischen Kommission sowie ihrem Beratergremium aufgestellte Behauptung, die GVO-Richtline entspreche nicht mehr neustem wissenschaftlichen Stand und technischen Entwicklungen ist der tollkühne Versuch, die Anwendung der neuen Züchtungstechniken zu vereinfachen und deren Erzeugnisse auf den Markt zu bringen. Es stimmt einfach nicht, wie von der EU-Kommission und der Gentech-Industrie behauptet, dass die europäische Saatgut-Züchtung ohne die Liberalisierung der neuen Züchtungstechniken wirtschaftlich abgehängt wird. Dieses Schein-Argument war schon in den 1990er Jahren nicht richtig. Die europäische Saatgut-Züchtung floriert und landwirtschaftliche Herausforderungen werden ganz sicher nicht mit Gentechnik gelöst.

Die Gründe, aus denen die Gentechnik-Verordnung 2001 verabschiedet wurde, gelten noch immer: die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt schaffen unwiderrufliche Risiken für unser Ökosystem, besonders die Artenvielfalt.

Europäische Verbraucherinnen und Verbraucher wollen kein Gentech-Essen. Das haben sie immer wieder deutlich geäußert und das muss respektiert werden. Es gibt noch keine Nachweismöglichkeiten, ob die neuen Züchtungstechniken eingesetzt worden sind. Von daher muss ganz klar das Vorsorgeprinzip gelten.

Die Evaluierung, Biosecurity-Maßnahmen und die Kennzeichnung von GVO sind keine regulatorischen Hindernisse, die Innovation erschweren, sondern schlicht und ergreifend notwendig, um Umwelt- und möglicherweise auch Gesundheitskatastrophen zu vermeiden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes weist einige der neuen Züchtungstechniken deutlich als GVO aus - und das muss respektiert werden."

 

Hintergrund:

Im September 2018 hat das EUGH neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas unter das europäische Gentechnikecht gestellt. Damit macht es eindeutig klar, dass Verfahren, die technisch in die DNA eingreifen, auch dann Gentechnik sind, wenn sie keine artfremde DNA einführen. Diese Entscheidung folgt konsequent dem europäischen Vorsorgeprinzip.

 

Weiterführende Infos:

Mitteilung der EU-Kommission zum Statement des Beratergremiums der EU-Kommission
https://ec.europa.eu/info/news/commissions-chief-scientific-advisors-publish-statement-regulation-gene-editing-2018-nov-13_en

Statement des Beratergremiums
https://ec.europa.eu/info/publications/status-products-derived-gene-editing-and-implications-gmo-directive_en

Pressemitteilung Martin Häusling zum EUGH-Urteil zu neuen Züchtungstechniken
https://martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik/2089-eugh-macht-klar-wenn-gene-direkt-veraendert-werden-ist-das-gentechnik.html

Positionspapier von Martin Häusling zu Neuen Züchtungstechniken und CrisprCas
https://martin-haeusling.eu/images/180417_Positionspapier_Martin_H%C3%A4usling_neue_Z%C3%BCchtungstechniken_CrisprCas_final_.pdf