Grüne Europagruppe Grüne EFA

EuGH-Urteil zu neuen Züchtungsverfahren wie CRISPR/CAS
Keine Unsicherheiten im Umgang mit Gentechnik zulassen


Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur neuen Gentechnik sind nun die Mitgliedsstaaten am Zug, Lücken im Gentechnikrecht zu schließen, verlangt Martin Häusling, Koordinator der Grünen/EFA im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments und Mitglied im Umweltausschuss:


„Die Richter am EuGH haben mit bemerkenswerter Klarheit grundsätzlich neue Gentechnik-Verfahren wie Crispr/Cas unter das bisher geltende Gentechnikecht gestellt. Das ist ein positives Ergebnis, denn der Spruch macht deutlich, dass auch Verfahren, die ohne das Einführen fremder DNA, als Gentechnik betrachtet werden müssen.

Diese Entscheidung ist schon aus Gründen der Vorsorge absolut richtig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Erklärung einer Gruppe von Lebensmittelketten, darunter Edeka, Lidl und Rewe, die für ihre Unternehmen unter Hinweis auf das Vorsorgeprinzip neben einer fundierten Risikobewertung auch die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung als unabdingbar ansehen.
Eine vollständige Kennzeichnung der neuen Verfahren ist aber auch schon deshalb nötig, weil die zehn Prozent der Bauern, die biologisch arbeiten, wissen müssen, welches Saatgut sie gerade verwenden. Denn die neue Gentechnik wie etwa Crispr/Cas ist im Biolandbau tabu.

Die von den EuGH-Richtern geöffnete Hintertür für die Agrarkonzerne, wonach jene als seit langem als sicher geltenden, neuen Verfahren vom geltenden Gentechnik-Recht ausgenommen sind, muss rasch geschlossen werden. Ich fordere Kommission und Mitgliedsstaaten auf, in diesem Punkt umgehend rechtliche Klarheit zu schaffen. Es darf kein Nebenher regulierter und unregulierter Techniken geben.“

Links:
Positionspapier zu neuen Züchtungsmethoden von Martin Häusling
https://martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik/1907-positionspapier-zu-neuen-zuechtungsmethoden-crispr-cas.html