Grüne Europagruppe Grüne EFA

Das Votum des Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, wonach Polen im Natura-2000-Gebiet Bialowieza EU-Recht missachtet, kommentiert Martin Häusling, Mitglied im EU-Umweltausschuss und agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament:

„Die Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof spricht eine deutliche Sprache. Sie gibt all jenen Menschen die erhoffte und nötige Rückendeckung, die monatelang gegen die illegalen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Bialowieza protestiert haben.
Auch wenn es „nur“ angeblich vom Borkenkäfer befallene Fichten gewesen sein sollen, die von der Waldzerstörung betroffen waren: Polen hat in einem der wichtigsten europäischen Naturschutzareale klar gegen EU-Recht verstoßen, und das sehenden Auges.
Der Generalanwalt, dem das Gericht vermutlich folgen wird, hat deutlich gemacht, dass mit den Baumfällungen zu schützende Tier- und Pflanzenarten gefährdet wurden. Und er hat auch noch mal den Stellenwert hervorgehoben, den dieses Gebiet  für die europäische Natur besitzt.
Ich verstehe die Äußerungen des Generalanwalts als eine klare Mahnung, die sich nicht nur an Polen richtet, sondern auch als Signal an Rumänien verstanden werden sollte, wo mit illegalen Abholzungen in den letzten Urwäldern der Karpaten in zum Teil noch viel drastischerer Weise EU-Recht gebrochen wird.
Polen hat zwar durch den Stopp der Arbeiten vorläufiges ein Einlenken signalisiert. Sollte das Land dennoch weiter auf den Fällungen bestehen und damit weiter  gegen EU-Recht verstoßen, muss das drastische Konsequenzen haben. Gegen Naturschutzauflagen zu verstoßen, darf nicht länger als Kavaliersdelikt verstanden werden. Naturschutz ist kein Selbstzweck, sondern Teil der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen.“

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