Grüne Europagruppe Grüne EFA

Zur heutigen Einschätzung des Generalstaatsanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage der Bewertung neuer Gentechnik-Verfahren erklären Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/ EFA im Europäischen Parlament und Harald Ebner MdB (Bündnis 90/Die Grünen):

„Der EuGH-Generalanwalt hat heute immerhin klargestellt, dass auch Produkte neuer Gentechnik-Verfahren nicht generell von der europäischen Gentechnik-Regulierung ausgenommen sind. Das Argument der Industrie, die neuen Verfahren seien keine Gentechnik, weil bei ihnen kein fremdes Erbgut eingesetzt werde, wird in der heutigen Stellungnahme klar widerlegt. Es sind allerdings noch weitere wissenschaftliche und rechtliche Klarstellungen nötig, um sicherzustellen, dass wirklich alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik gelten – und somit einer Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Die vom EuGH-Generalanwalt benannte Möglichkeit, in diesem Bereich bei Bedarf auch nationale Regelungen zu treffen, sollte nur eine Lösung für den Notfall sein. Denn schon bei „klassischen“ Gentechnik-Anbauverboten und Glyphosat-Zulassungen erleben wir, wie schwierig unterschiedliche nationale Regelungen in EU-Staaten sind.

Die heutige Stellungnahme ist nicht die Entscheidungsgrundlage für die Bewertung, ob die mittels gentechnischer Methoden gezüchteten Pflanzen und Tiere gentechnikrechtlich zu regulieren sind oder nicht. Die entscheidende (politische) Frage, wie sich das Gentechnikrecht weiterentwickeln kann und muss, um dem europäischen Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit und Umwelt auch zukünftig voll Rechnung zu tragen, wurde nicht beantwortet.

Als Hüterin dieses gesetzlich verankerten Prinzips sitzt die EU-Kommission diese Auseinandersetzung in unverantwortlicher Weise bis zum heutigen Tag aus. Die heutige Stellungnahme zeigt: Sie muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene Gentechnik-Pflanzen – erst recht ohne gentechnikrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unser Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können. Fazit: Es braucht eine EU-weit geltende Gesetzgebung, die sich zukünftigen Entwicklungen und dem dringenden Handlungsbedarf zum Schutz unserer biologischen Vielfalt stellt.“
 
Im Anhang
-    Heutige Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts Michal Bobek
-    Positionspapier NEUE GENTECHNIK von Martin Häusling und Harald Ebner (März 2016)
-    AK-Beschluss: „Keine Gentechnik durch die Hintertür! Auch neue Gentechnik regulieren“