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Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über eine Gesetzesvorlage zur Regelung der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien abgestimmt. Martin Häusling, Mitglied des Umweltausschusses, der den Einspruch gegen die Gesetzesvorlage initiiert hat, kommentiert:

Das ist ein herber Rückschlag für den vorsorgenden Verbraucherschutz. Der  Europäischen Kommission und der Lebensmittelindustrie ist es gelungen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit falschen Versprechungen in trügerischer Sicherheit zu wiegen.
Ich bedauere zutiefst, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Umwelt- und Gesundheitsausschusses ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung nicht gerecht worden ist. Bisphenol A muss aus Lebensmittelverpackungen verbannt werden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Chemikalie nicht von der Verpackung in das Lebensmittel und von diesem in unseren Körper übergeht. Eine Reduzierung der Grenzwerte reicht nicht. Selbst kleinste Mengen des Stoffes können in unser empfindliches Hormonsystem eingreifen und dort zu dauerhaften Veränderungen führen. Eine Fülle wissenschaftlicher Studien zeigt die Gefährlichkeit von Bisphenol A seit Jahren auf und wurde 2017 im Ergebnis von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA als ‚besonders besorgniserregender Stoff‘ klassifiziert. Einen solchen nicht komplett zu verbieten, ist unverantwortlich gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft: Föten, Babys und Kleinkindern, deren gesundheitliche Unbeschwertheit durch eine Dosis Bisphenol A in einem wichtigen Entwicklungsstadium unwiderruflich beeinträchtigt werden kann.
Wir Grüne werden nicht aufgeben, uns für chemiefreie Lebensmittel einzusetzen. Die Fakten sprechen für sich und werden hoffentlich auch bald von den Sozialisten und Konservativen zur Kenntnis genommen werden“.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Briefing dazu.

Hintergrund:
Ein aktueller Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, die momentanen Migrationsgrenzwerte für Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien zu senken: von 0.6 mg auf 0.05mg/kg Lebensmittel. Martin Häusling und Abgeordnete anderer politischer Fraktionen haben dagegen Einspruch erhoben: sie sprechen sich dafür aus, BPA komplett aus Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbannen.
Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird in der Lebensmittelindustrie für die Innenbeschichtung von Konservendosen und Deckeldichtungen sowie für Plastikverpackungen verwendet.
BPA wurde kürzlich von der ECHA als endokriner Disruptor (wirkt also auf das Hormonsystem) und als ‚besonders besorgniserregender Stoff‘ klassifiziert. Allerlei gesundheitliche Auswirkungen werden mit BPA in Verbindung gebracht (Unfruchtbarkeit, hormonell bedingte Krebsarten wie Hoden-, Brust-, Prostatakrebs, Herz-Kreislauferkrankungen, Lern- und Verhaltensstörungen bei Kindern...).
Dabei macht nicht die Dosis das Gift wie bei gewöhnlichen Giften, sondern das Zeitfenster der Exposition ist entscheidend. Besonders gefährdet sind die schwangere Frauen, Babies, Kleinkinder und Teenager. Die Migrationsgrenzwerte abzusenken, wie die Kommission es in ihrem Verordnungs-Vorschlag tut, bringt also gar nichts, auch weil es zu ‚Cocktail-Effekten‘ kommen kann, d.h. chemische Reaktionen im Körper, die eintreten, wenn verschiedene Chemikalien aufeinander treffen.
In Frankreich ist Bisphenol A seit 2015 komplett verboten in Lebensmittelkontaktmaterialien - was beweist, dass man auch Lebensmittelverpackungen ohne diese Chemikalie herstellen kann.

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