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Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass ein von Italien erlassenes Anbauverbot gegen Monsanto-Genmais aus Vorsorgeschutz-Gründen unzulässig sei, da Lebensmittel «bereits einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden». Dazu erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:

"Auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es nur eine Reaktion: Einspruch.
Das Urteil verkennt völlig die inakzeptable Risikobewertung von Gentech-Pflanzen in der EU und zeigt damit in aller Eindringlichkeit, wie groß und dringend der gesetzliche Reformbedarf ist, dem diese Risikobewertung zugrunde liegt.
Das Urteil zeigt zudem, welchen Wert das vielbeschworene Europäische Vorsorgeprinzip im Zweifelsfall wirklich hat: keinen.
Einem begründeten Verdacht wird mit dem Urteil die Notwendigkeit zum Nachweis von Risiken gegenüber gestellt. Das Urteil legitimiert damit die Abkehr von einem Prinzip, auf das Millionen von Bürgerinnen und Bürger zum Schutz ihrer Gesundheit hoffen und vertrauen.
Mit dem Urteil wird außerdem klar: Die von der EU-Kommission propagierten nationalen Anbauverbote, die den EU-Mitgliedsstaaten ein Selbstbestimmungsrecht über den Anbau von Genpflanzen in ihrem Land einräumen sollten, sind eine Farce und im Rechtsstreitfall das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.“


Das Urteil des EUGH finden Sie hier:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-09/cp170096de.pdf

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