Grüne Europagruppe Grüne EFA

Saatgut

08.02.2023

Neue Studie: EU-Saatgutreform – Diesmal: Saatgut für Agrarökologie und Farm-to-Fork!

Zugelassene Sorten für unsere Lebensmittelproduktion unterscheiden sich heutzutage häufig nur noch in geringfügigen Ausprägungen und sind einseitig auf Leistung gezüchtet. Das ist fatal, denn Sortenvielfalt ist notwendig, wenn wir unsere Agrarsysteme zukunftssicher aufstellen wollen.

In der EU gibt es 27 verschiedene Saatgutvermarktungsregelungen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Der letzte EU-Vorschlag für eine Saatgutreform 2013 war allerdings völlig unzureichend, um die Saatgutvielfalt auf unseren Äckern und in unseren Gärten zu stärken. Der Vorschlag hätte den Erhalt und die Nutzung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft und im Gartenbau nicht befördert, sondern weiterhin uniformem, auf Ertrag gezüchtetem Einheitssaatgut den Vorrang am Markt gegeben. Die Zucht und Vermarktung angepasster robuster Sorten ist aktuell nur unter den Regeln des Öko-Rechtes möglich.

Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Novellierung des bestehenden Saatgutrechts am 6. Juni 2023 vorzulegen.

Greens/EFA fordern die Kommission auf, eine grundlegende Reform vorzulegen, die ein neues Gleichgewicht zwischen der industriellen Pflanzenproduktion und lokalen und weniger inputabhängigen Produktionssystemen wie der agrarökologischen und ökologischen Produktion herstellt.

Die Studie „Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?“ (english version)von Arche Noah, Verein für den Erhalt, die Verbreitung und die Entwicklung vom Aussterben bedrohter Kulturpflanzensorten, im Auftrag der beiden Grünen Europaabgeordneten Sarah Wiener und Martin Häusling, beleuchtet die Saatgutzulassung in der EU und ihre Probleme und geht der Frage nach zukunftsfähigen Strategien nach.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:

„Die Europäische Union ringt seit mehr als einem Jahrzehnt um ein neues Saatgutrecht. Eine Novelle ist bitter notwendig, denn die derzeitige Gesetzgebung fördert nicht nur eine uniforme Saatgutproduktion großer Konzerne, sondern gefährdet sogar die Artenvielfalt. Die Welternährung basiert heute zu ca. 66 % auf nur neun Kulturpflanzenarten. Der größte Teil der Kulturpflanzen (99,6%) bleibt dagegen fristen ein Schattendasein. Laut Schätzungen der UN haben wir in den letzten 50 bis 100 Jahren fast 90% der globalen Arten- und Samenvielfalt verloren. Dieser nachlässige Umgang mit unserem Welterbe ist nicht nur ein unwiederbringlicher Verlust für die Geschmacksvielfalt auf unseren Tellern. Weniger Auswahl im Genpool der Natur, intensiv bewirtschaftete Monokulturen, degenerativ unfruchtbare Hybridsamen und patentierte Sorten und Rassen halten die Bäuerinnen und Bauern in einer unzumutbaren Abhängigkeit. Weiter auf Monokulturen, immer teurere synthetische Düngemittel und giftige Pestizide zu setzen, bring uns in die Sackgasse. Das ist fatal. Für ökologischere Systeme brauchen wir vielfältiges und robustes, lokal angepasstes Saatgut.“

Sarah Wiener, Grüne Agrar- und Umweltpolitikerin im Europaparlament ergänzt:

„Wer den Saatgutmarkt beherrscht, bestimmt auch, was bei jedem einzelnen Essenden auf den Teller kommt. Derzeit sind es vier Konzerne, die einen Großteil des Marktes für Saatgut kontrollieren: Corteva, Syngenta, BASF und Bayer. Nicht zufällig dieselben Unternehmen, die auch mit Agrarchemie Milliardengeschäfte machen. Anstatt das Welterbe Saatgut zu bewahren und sich die mannigfaltigen Sorten zunutze zu machen, haben diese Konzerne nur Profit im Sinn: Sie verkaufen passende Pestizide zu ihren wenigen, industriellen Saatgutvarianten und halten so nicht nur Bäuerinnen und Bauern in der Abhängigkeit, sondern ersticken auch die Vielfalt auf dem Markt im Keim. Die neue Saatgutverordnung muss diese Konzernmacht brechen, denn nur mit robusten, nicht-uniformen Sorten lässt sich die nötige Agrarwende vorantreiben.“

 

Weitere Informationen:

Study on EU reform of seeds marketing rules: Which seeds for a just transition to agroecological and sustainable food systems? (Deutsche Übersetzung der Studie folgt)

Präsentation der Saatgutstudie am Mittwoch, 8. Februar in der Ständigen Vertretung des Landes Niedersachsen, Rue Montoyer 61, Brüssel und online von 16.00 - 18.00 Uhr.

Die Veranstaltung findet in englischer und deutscher Sprache statt - im hybriden Format. Eine Verdolmetschung wird bereitgestellt. Zugangslink: https://gene-electra.zoom.us/j/84686416633

08.02.2023

Neue Studie: EU-Saatgutreform – Diesmal: Saatgut für Agrarökologie und Farm-to-Fork! (2)


Titel saatgut vermarktungsregeln studie
Zugelassene Sorten für unsere Lebensmittelproduktion unterscheiden sich heutzutage häufig nur noch in geringfügigen Ausprägungen und sind einseitig auf Leistung gezüchtet. Das ist fatal, denn Sortenvielfalt ist notwendig, wenn wir unsere Agrarsysteme zukunftssicher aufstellen wollen.

In der EU gibt es 27 verschiedene Saatgutvermarktungsregelungen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Der letzte EU-Vorschlag für eine Saatgutreform 2013 war allerdings völlig unzureichend, um die Saatgutvielfalt auf unseren Äckern und in unseren Gärten zu stärken. Der Vorschlag hätte den Erhalt und die Nutzung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft und im Gartenbau nicht befördert, sondern weiterhin uniformem, auf Ertrag gezüchtetem Einheitssaatgut den Vorrang am Markt gegeben. Die Zucht und Vermarktung angepasster robuster Sorten ist aktuell nur unter den Regeln des Öko-Rechtes möglich.

Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Novellierung des bestehenden Saatgutrechts am 6. Juni 2023 vorzulegen.

Greens/EFA fordern die Kommission auf, eine grundlegende Reform vorzulegen, die ein neues Gleichgewicht zwischen der industriellen Pflanzenproduktion und lokalen und weniger inputabhängigen Produktionssystemen wie der agrarökologischen und ökologischen Produktion herstellt.

Die Studie „Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?“ (Deutsche Version Titel seeds marketing rule study
/ english version )von Arche Noah, Verein für den Erhalt, die Verbreitung und die Entwicklung vom Aussterben bedrohter Kulturpflanzensorten, im Auftrag der beiden Grünen Europaabgeordneten Sarah Wiener und Martin Häusling, beleuchtet die Saatgutzulassung in der EU und ihre Probleme und geht der Frage nach zukunftsfähigen Strategien nach. (Programm der Studienpräsentation 08.02.23 und Aufzeichnungen der Veranstaltung))

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:

„Die Europäische Union ringt seit mehr als einem Jahrzehnt um ein neues Saatgutrecht. Eine Novelle ist bitter notwendig, denn die derzeitige Gesetzgebung fördert nicht nur eine uniforme Saatgutproduktion großer Konzerne, sondern gefährdet sogar die Artenvielfalt. Die Welternährung basiert heute zu ca. 66 % auf nur neun Kulturpflanzenarten. Der größte Teil der Kulturpflanzen (99,6%) bleibt dagegen fristen ein Schattendasein. Laut Schätzungen der UN haben wir in den letzten 50 bis 100 Jahren fast 90% der globalen Arten- und Samenvielfalt verloren. Dieser nachlässige Umgang mit unserem Welterbe ist nicht nur ein unwiederbringlicher Verlust für die Geschmacksvielfalt auf unseren Tellern. Weniger Auswahl im Genpool der Natur, intensiv bewirtschaftete Monokulturen, degenerativ unfruchtbare Hybridsamen und patentierte Sorten und Rassen halten die Bäuerinnen und Bauern in einer unzumutbaren Abhängigkeit. Weiter auf Monokulturen, immer teurere synthetische Düngemittel und giftige Pestizide zu setzen, bring uns in die Sackgasse. Das ist fatal. Für ökologischere Systeme brauchen wir vielfältiges und robustes, lokal angepasstes Saatgut.“

Sarah Wiener, Grüne Agrar- und Umweltpolitikerin im Europaparlament ergänzt:

„Wer den Saatgutmarkt beherrscht, bestimmt auch, was bei jedem einzelnen Essenden auf den Teller kommt. Derzeit sind es vier Konzerne, die einen Großteil des Marktes für Saatgut kontrollieren: Corteva, Syngenta, BASF und Bayer. Nicht zufällig dieselben Unternehmen, die auch mit Agrarchemie Milliardengeschäfte machen. Anstatt das Welterbe Saatgut zu bewahren und sich die mannigfaltigen Sorten zunutze zu machen, haben diese Konzerne nur Profit im Sinn: Sie verkaufen passende Pestizide zu ihren wenigen, industriellen Saatgutvarianten und halten so nicht nur Bäuerinnen und Bauern in der Abhängigkeit, sondern ersticken auch die Vielfalt auf dem Markt im Keim. Die neue Saatgutverordnung muss diese Konzernmacht brechen, denn nur mit robusten, nicht-uniformen Sorten lässt sich die nötige Agrarwende vorantreiben.“

 

Weitere Informationen bei ARC2020: https://www.arc2020.eu/seed-marketing-reform-commission-hints-at-faustian-hybrid/

 

Weitere Informationen:

Studie: EU-Reform der Vermarktungsregeln für Saatgut - Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?

Study on EU reform of seeds marketing rules: Which seeds for a just transition to agroecological and sustainable food systems?

 

Veranstaltungam 22.03.2023 mit Studienvorstellung (Dt. Aufzeichnung im YouTube-Kanal Wiener / english recording)

 

08.02.2023

Neue Studie: EU-Saatgutreform – Diesmal: Saatgut für Agrarökologie und Farm-to-Fork!


Titel saatgut vermarktungsregeln studie
Zugelassene Sorten für unsere Lebensmittelproduktion unterscheiden sich heutzutage häufig nur noch in geringfügigen Ausprägungen und sind einseitig auf Leistung gezüchtet. Das ist fatal, denn Sortenvielfalt ist notwendig, wenn wir unsere Agrarsysteme zukunftssicher aufstellen wollen.

In der EU gibt es 27 verschiedene Saatgutvermarktungsregelungen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Der letzte EU-Vorschlag für eine Saatgutreform 2013 war allerdings völlig unzureichend, um die Saatgutvielfalt auf unseren Äckern und in unseren Gärten zu stärken. Der Vorschlag hätte den Erhalt und die Nutzung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft und im Gartenbau nicht befördert, sondern weiterhin uniformem, auf Ertrag gezüchtetem Einheitssaatgut den Vorrang am Markt gegeben. Die Zucht und Vermarktung angepasster robuster Sorten ist aktuell nur unter den Regeln des Öko-Rechtes möglich.

Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Novellierung des bestehenden Saatgutrechts am 6. Juni 2023 vorzulegen.

Greens/EFA fordern die Kommission auf, eine grundlegende Reform vorzulegen, die ein neues Gleichgewicht zwischen der industriellen Pflanzenproduktion und lokalen und weniger inputabhängigen Produktionssystemen wie der agrarökologischen und ökologischen Produktion herstellt.

Die Studie „Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?“ (Deutsche Version
/ english version )

08.02.2023

Studienvorstellung zur EU-Reform der Vermarktungsregeln für Saatgut

Veranstaltung mit Studienvorstellung (Dt. Aufzeichnung im YouTube-Kanal Wiener/ engl. conference recording)

EU-Reform der Vermarktungsregeln für Saatgut:

Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?

*english version*

Sar230208 Saatgutstudie Bewerbungah Wiener MEP und Martin Häusling MEP hatten am 8. Feb. 2023 zur Präsentation der Saatgutstudie in die Ständigen Vertretung des Landes Niedersachsen, Rue Montoyer 61, Brüssel und online eingeladen.

Die Veranstaltung fand in englischer und deutscher Sprache statt - im hybriden Formatstatt.

Studie als Download:

Deutsche Version / english version

 

 

05.01.2023

Study on EU reform of seeds marketing rules: Which seeds for a just transition to agroecological and sustainable food systems?

Titel seeds marketing rule study
EU reform of seeds marketing rules:
Which seeds for a just transition to agroecological and sustainable food systems?
DECEMBER 2022

Author: Magdalena Prieler:
She works as a policy officer for ARCHE NOAH in Austria and Brussels. As a non-profit association with a broad member base, ARCHE NOAH (“Noah’s Ark”) is dedicated to the conservation, development and dissemination of endangered cultivated plants.

Publisher:
Martin Häusling MEP
Sarah Wiener MEP
The Greens/EFA in the European Parliament
Rue Wiertz 60, 1047 Brussels

 

More information here: https://www.arc2020.eu/seed-marketing-reform-commission-hints-at-faustian-hybrid/

17.11.2022

Genveränderung mit pflanzeneigenen Genen bleibt Gentechnik!

Zum heutigen GMO-free Europe Event 2022
Genveränderung mit pflanzeneigenen Genen bleibt Gentechnik!

Zu der heutigen GMO-free Europe 2022 Veranstaltung im Europäischen Parlament, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, der dazu eingeladen hat:

„Zusammen mit IFOAM, GMO free Europe und Save our Seeds habe ich mit meinen Kolleginnen der Grünen Fraktion Sarah Wiener, Benoit Biteau, Thomas Waitz und Michèle Rivasi heute zum Austausch über Neue Gentechnik ins Europäische Parlament eingeladen.
Bei der Konferenz zeigte sich klar, wir brauchen eine klare GVO-Kennzeichnung. Das ist elementar für die Wahlfreiheit der Biolandwirte, die keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einsetzen dürfen und wollen. Es ist ein Märchen, dass wir über Gentechnik schädlingsresistente oder klimaresiliente Pflanzen erhalten, dafür ist das Erbgut zu komplex.“

Dr. Eva Gelinsky, Mitglied der Ethikkommission für Biotechnologie, sagt es deutlich: Gentechnisch veränderte Pflanzen sind keine Lösung für den Klimawandel, denn die gewünschten Eigenschaften wie Trockenresistenzen sind zu komplex. Viel geeigneter ist es, wenn Forschung auf Mischkulturen und heterogene Pflanzenpopulationen setzt, das ist auch das Fazit des Ethik-Reports.

Dr. Christoph Then, Testbiotech: Während die Lobby behauptet, neue Gentechnik wäre quasi natürlich, werden hunderte Patente auf diese Veränderungen angemeldet. Das ist ein klarer Widerspruch in der Argumentation.

Dr. Margret Engelhard, Bundesamt für Naturschutz (BfN): Es kommt nicht darauf an, ob es sich um pflanzeneigene Genveränderungen handelt oder pflanzenfremde Gene, denn Familiarität schließt keine Risiken aus! Die Frage der Risiken ist die Schlüsselfrage für die Forschung des BfN, das gilt auch für die neue Gentechnik.

Jan Plagge, Präsident von IFOAM und Bioland: Das Vorsorgeprinzip ist ein Eckpfeiler der europäischen Gesetzgebung. Wir brauchen die Risikoabschätzung und Kennzeichnung für neue GVO genau wie für alte. Die guten Ziele der Farm-to-Fork Strategie können mit Deregulierung nicht erreicht werden. Denn die Deregulierung der Gesetzgebung würde dem Biolandbau die Grundlage entziehen, wie soll er da ausgebaut werden?

Dr. Heike Moldenhauer, Generalsekretärin Europäischer Verband der GVO-freien Industrie (ENGA): Der Nahrungsmittelsektor ist klar gegen die Deregulierung für neue Gentechnik und die Mehrheit der Verbraucher will keine GVO veränderten Lebensmittel kaufen. Es kann nicht sein, dass der Lebensmittelsektor die Risiken der Deregulierung tragen muss!

Weitere Informationen:
Report der Schweizer Ethikkommission: https://www.bauernzeitung.ch/artikel/tiere/ethikkommission-fordert-verkleinerung-des-schweizer-tierbestands-und-mehr-ackerbau-direkt-fuer-den-menschen-447049
Studie „Wissenschaftliche Kritik an der LEOPOLDINA und EASAC Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen“: https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/publikationen/2789-zusammenfassung-wissenschaftliche-kritik-der-leopoldina-und-easac-stellungnahmen-zu-genom-editierten-pflanzen-2.html

 

21.06.2022

Zur Saatgut-Konferenz morgen: „Welches Saatgut für Bio-, Agrarökologie-, Low-Input- und bäuerliche Saatgutsystem?“

Zur morgigen Saatgut-Konferenz erklärt Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischem Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Das Interesse an der Erhaltung der Saatgutvielfalt ist groß und damit auch der Kreis der Einladenden zur morgigen Diskussionsrunde.
Als Grüner Berichterstatter und Verhandlungsführer zum Dossier der Öko-Verordnung lade ich zusammen mit Abgeordneten von EVP, S&D, RENEW und LEFT sowie der Wissenschaft - Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights, dem Dachverband der ökologischen Landwirtschaft IFOAM, Arche Noah Verein für den Erhalt, die Verbreitung und die Entwicklung vom Aussterben bedrohter Kulturpflanzensorten, sowie Demeter ins Europäische Parlament ein.
Die Öko-Verordnung ist ein Pfeiler, wenn es um die künftige nachhaltige Saatguterzeugung geht. Der zweite Pfeiler wird die neue Saatgutverordnung darstellen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zum Gesetz zum Jahresende angekündigt.
Bei unserer Konferenz wird die Kommission das Wort ergreifen, aber auch Züchter, Landwirte sowie die Forschung. Wir werden diskutieren welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um die rasant abnehmende Saatgutvielfalt in Europa zu stoppen und wie wir alten resilienten Sorten wieder den Weg in den Anbau ebnen können.“

Hier finden Sie das Programm zur Konferenz (14:20-17:30 Uhr).
Die Veranstaltung kann online verfolgt werden: https://broadcaster.interactio.eu/join/918a-536v-z5ib

 

 

26.04.2021

Neue Wissenschaftsstudie: Neue Gentechnik muss streng reguliert bleiben

Am heutigen Montag hat die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament die neue Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU" vorgestellt. Diese wurde vom Europäischen Wissenschaftsnetzwerk ENSSER erstellt und zeigt auf, wie selektiv sich die Leopoldinaund andere Wissenschaftler der wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik bedienen, die ihnen zur Stützung ihrer Argumentation geeignet scheinen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, war der Initiator der Studie:

„Es ist Wunschdenken, dass man mit Hilfe der Neuen Gentechnik tatsächlich einige der drängenden Probleme unserer Lebensmittelherstellung lösen könnte. Gentechnik bei Pflanzen und Tieren ist keine Erfolgsgeschichte, im Gegenteil.
Die alte Gentechnik ist komplett gescheitert, ihre Versprechungen hat sie nicht erfüllt. Sie hat weder zu wirksamer Unkraut- und Schädlingsbekämpfung beigetragen, noch zur Resistenz gegen Krankheiten, Dürretoleranz, verbesserten Nährwerten oder intrinsischer Ertragssteigerung. Dass die Saatgutindustrie jetzt mit genau diesen Versprechungen die Neue Gentechnik unter dem Deckmantel ‚Neue Züchtungstechniken‘ deregulieren möchte, ist dreist.
Die in der heute vorgestellten Studie aufgeführten mehr als 200 wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik belegen, dass Verfechter der Deregulierung der Neuen Gentechnik, wie die Leopoldina, nur einen Teil der zum Thema verfügbaren wissenschaftlichen Daten genutzt und diese teilweise sehr großzügig ausgelegt haben. Bei voller Berücksichtigung der Datenlage, so die Studie, ist es eindeutig, dass die Verfahren der Neuen Gentechnik reguliert bleiben müssen. Die Studie sagt sogar: Strenger als es aktuell der Fall ist, muss reguliert werden.
Auch der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Neue Gentechnik zu Recht unter die EU-Gentechnik-Vorschriften fällt. Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht untergraben werden. Risikobewertung, Transparenz und Kennzeichnung gibt es nur, wenn die mit den Methoden der neuen Gentechnik veränderten Pflanzen weiterhin unter das EU-Gentechnikgesetz fallen. Statt unsere Hoffnung auf die Gentechnik zu setzen, sollten wir gezielt in eine Ökologisierung unserer Landwirtschaft investieren! Wir schauen der Position der Europäischen Kommission dazu, die für den 30. April erwartet wird, mit Spannung entgegen.“

Hintergrund:
Am 30. April wird die Europäische Kommission ihre lang erwartete Mitteilung zu Gene-Editing-Techniken öffentlich machen. Von besonderem Interesse ist die Haltung der EU-Kommission zur Regulierung der neuen Verfahren der Genomeditierung. Bislang werden die Verfahren der Neuen Gentechnik (wie CRISPR CAS) gemäß der EU-Verordnungen zu genetisch veränderten Organismen reguliert. Dass dies aus gutem Grund so ist – Vorsorgeprinzip! – hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Sommer 2019 bestätigt. Die Saatgutindustrie hätte die Verfahren der Neuen Gentechnik aber gerne dereguliert und stützt sich in ihrer Argumentation auch auf sogenannte wissenschaftliche Belege. Im Winter 2019 hat die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Statement herausgegeben, in dem sie sich für eine Deregulierung der Neuen Gentechnik ausspricht, aufbauend auf wissenschaftlichen Grundlagen – die sie dann auch kurz anreißt. Der Haken an der Sache ist, dass die Leopoldina sich in ihrer Argumentation nur auf einen Teil der wissenschaftlich verfügbaren Daten zum Thema stützt, nämlich den, der in ihrem Sinne ist – das belegt die aktuelle ENSSER Studie. Es ist also keinesfalls so, wie die Leopoldina selbst behauptet, dass sie als 'collective voice of European science' spricht.

Link zur deutschen Zusammenfassung der Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU“

Vollständige Version der englischen Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU"

Studie Martin Häusling (2019): ‚Zukunft oder Zeitbombe? Designerpflanzen als Allheilmittel sind nicht die Lösung

11.11.2020

SWR Marktcheck vom 10.11.20: Wachsende Konzentration auf dem Saatgutmarkt

201111 swr saatgutsorten mh

Wachsende Konzentration auf dem Lebensmittelmarkt
Marktcheck deckt auf: Das Geschäft hinter unseren Lebensmitteln

Der Saatgutmarkt wird von wenigen Chemie-Riesen wie BayerMonsanto, BASF usw. mit einem Marktanteil von fast 70% bestimmt. SWR-Marktcheck zeigt in dem guten Beitrag die wachsende Konzentration auf dem Saatgutmarkt und den Verlust alter Sorten.

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/marktcheck-deckt-auf-das-geschaeft-hinter-unseren-lebensmitteln-100.html

24.07.2019

Martin Häusling und Harald Ebner zum Jahrestag des EuGH-Urteils über neue gentechnische Methoden

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteilsspruch vom 25.07.2018 (Urteil in der Rechtssache C-528/16) bestätigt, dass Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen und die Umwelt und damit dem Vierklang aus Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. Die Regulierung der Freisetzungsrichtlinie dient sowohl dem Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt, als auch der Sicherung der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung. 

Martin Häusling, Koordinator der Grünen im Agrarausschuss und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Die neuen gentechnischen Verfahren sind durch ihre potentielle Eingriffstiefe überaus wirkmächtig und es wäre verantwortungslos, eine Deregulierung auch nur zu erwägen und Verbraucher und Umwelt in Gefahr zu bringen. Unter dem Vorwand der fehlenden Nachweisbarkeit der Neuen Gentechnik, zögert die Europäische Kommission noch immer die Umsetzung des Urteils und damit die Risikoprüfung von Importgütern hinaus. Das ist ein grober Widerspruch. Wenn bereits Patente auf neue gentechnische Verfahren vergeben werden, müssen diese auch unterscheidbar sein. Recht wurde gesprochen, eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar!“

Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen Bundestagsfraktion, kommentiert:​

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor einem Jahr war eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Dadurch bleibt das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Denn es kommt bei gentechnischen Veränderungen nicht auf die Zahl der Schnitte in der DNA an, sondern auf deren Wirkung. Diese müssen in ordentlichen Verfahren geprüft werden. Alle Konstrukte müssen sich vor Freisetzung und Vermarktung am Vorsorgeprinzip und dem Prinzip der Umkehrbarkeit messen lassen."

 

 

19.04.2018

Öko-Verordnung: Gewinn für Verbraucher, Bio-Landwirte und Bio-Branche

Die neuen Regeln für das Öko-Siegel sind ein Gewinn für Verbraucher, Landwirte und die Bio-Lebensmittelproduzenten. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission gelten bald EU-weit schärfere Regeln für die Zertifizierung von Bio-Lebensmitteln, strengere Kontrollen für Importe in die Europäische Union und klarere Regeln für die Produktion. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 
Martin Häusling, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Die neuen Öko-Regeln sind ein Gewinn für Verbraucher, Bio-Landwirte und die Bio-Branche. Der wachsende Wirtschaftszweig Bio erfordert, dass wir die Regeln für Bio-Produkte entstauben.

Wo Bio draufsteht, muss Bio drin sein. Das neue Gesetz macht Bio-Siegel zur echten Marke für Qualität und schafft Vertrauen bei Kunden, Bio-Landwirten und den Bio-Lebensmittelherstellern.

Ein großer Erfolg ist,  dass jetzt klar ist: Importe aus Drittländern müssen endlich auch den EU-Standard einhalten. Die Regel hilft auch den europäischen Bio-Bauern, da nun gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten sollen.

Das neue Gesetz öffnet den Bio-Landwirten den Zugang zu biologischem Saatgut, schafft mehr Vielfalt auf dem Acker und auf dem Teller und setzt hohe Standards für den Ökolandbau.

Auch in der Tierhaltung und beim Tierschutz wird es erhebliche Verbesserungen geben, wenn auch noch mehr getan werden muss.
Verbessert und klarer sind die Regelungen gegen Verunreinigungen aus konventioneller Landwirtschaft, egal ob auf dem Feld, bei der Lagerung, der Verarbeitung oder dem Transport.  Eine strengere Vorsorge soll helfen, Kontaminationen mit Pestiziden zu vermeiden. Die Europäische Kommission wird bis zum Jahr 2024 prüfen, wo Kontaminationen stattfinden – auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.
Als Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments werde ich konstruktiv an der Ausgestaltung der Regeln für Saatgut und Tierschutz in den noch ausstehenden delegierten Akten mitarbeiten.“


Mehr Infos unter GreensEFA

Aktuelles Briefing in Englisch

 

17.04.2018

Positionspapier zu neuen Züchtungsmethoden (crispr/cas)

dna 163710 640 Hier finden Sie mein aktuelles Positionspapier zur Diskussion über neue Züchtungstechniken und CrisprCas im Grundsatzprogramm Bündnis90/Grüne

Für ein neues Grundsatzprogramm muss man Grundsätze auch grundsätzlich diskutieren dürfen…
Im Rahmen der Diskussion über das neue grüne Grundsatzprogramm haben unsere Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck eine Diskussion über die Anwendung neuer Züchtungsmethoden angestoßen, insbesondere die Methode CrisprCas, die sogenannte Genschere – wird häufig angeführt. Zu einem Überblick über neue Züchtungsmethoden/ Synthetische Biologie geht es hier.
Als langjähriger Fachmann für Landwirtschaftspolitik und Begleiter zahlreicher Debatten über Gentechnik, Pestizide und nachhaltige Agrarförderung habe ich mir zunächst die Augen gerieben. Aber eine Grundsatzdiskussion muss auch Grundsätze in Frage stellen. Und da nutze ich diese Debatte, um neu und erneut die Argumente zu überprüfen und vorzustellen, die auch heute noch gegen den Einsatz gentechnischer Veränderungen an Organismen im landwirtschaftlichen Bereich sprechen.

22.03.2018

ARD: Wie Bayer mit Monsanto die Landwirtschaft verändern will

180321 ARD BayerMonsanto

Mit Glyphosat und Gen-Saat - Wie Bayer mit Monsanto die Landwirtschaft verändern will

vom 22.03.2018 | 43 Min. | Verfügbar bis 22.03.2019 | Quelle: Das Erste

Es soll die größte Fusion der deutschen Wirtschaftsgeschichte werden: Bayer aus Leverkusen will den US-Konzern Monsanto übernehmen, der den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat herstellt. Auf dem Weg zur Fusion lauern große Risiken.

21.03.2018

Tagesschau: Genehmigung unter Auflagen EU erlaubt Monsanto-Übernahme durch Bayer

Tagesschau- Die EU-Kommission hat dem Agrarchemiekonzern Bayer die milliardenschwere Übernahme des US-Konkurrenten Monsanto erlaubt - allerdings unter strengen Auflagen. Eine große Hürde steht Bayer aber noch bevor.

Wichtiger Etappensieg für Bayer: Die EU-Kommission hat die Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto durch den Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern unter Auflagen gebilligt. Bayer habe Zusagen im Umfang von sechs Milliarden Euro gemacht und damit wettbewerbsrechtlichen Bedenken vollständig ausräumen können, teilte die EU-Kommission mit. "Dadurch wird gewährleistet, dass auf den Märkten für Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft auch nach dem Zusammenschluss wirksamer Produkt- und Innovationswettbewerb herrscht", erklärte EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Bayer muss Geschäftsteile verkaufen

Bayer verpflichtete sich, fast sein gesamtes weltweites Geschäft für Saatgut und agronomische Merkmale, einschließlich der Forschung, an BASF zu verkaufen. Daneben sollen das Geschäft mit dem Pflanzenschutzmittel Glufosinat sowie drei wichtige Forschungsprogramme für Breitband-Unkraut-Vernichtungsmittel an den Chemiekonzern gehen. Überschneidungen zwischen Bayer und Monsanto in diesen Bereichen müssen beseitigt werden.

Bayer befindet sich darüber hinaus mit BASF in exklusiven Gesprächen über eine Veräußerung seines Gemüsesaatgutgeschäfts. Die Ludwigshafener sollen zudem eine Lizenz für die aktuellen und in Entwicklung befindlichen Produkte für die digitale Landwirtschaft von Bayer erhalten. Auch diesem Verkauf muss die EU-Kommission aber noch zustimmen. Bayer dürfe Monsanto nur dann übernehmen, wenn das Verkaufspaket an BASF geprüft und genehmigt worden sei, sagte Vestager.

US-Wettbewerbshüter müssen noch zustimmen

Der Leverkusener Konzern will den US-Konkurrenten für etwa 62,5 Milliarden US-Dollar (etwa 51 Milliarden Euro) übernehmen. Bayer würde damit zum größten Saatgut- und Pflanzenschutzkonzern der Welt aufsteigen. Kritiker warnten bereits vor einer zu großen Marktmacht des neuen Agrarriesen.

Mit der Erlaubnis der EU hat Bayer bei dem größten Zukauf in ihrer Firmengeschichte eine wichtige Hürde genommen. Noch steht aber die Zustimmung der Wettbewerbshüter in den USA aus.
Kritiker warnen vor Veränderungen in der Landwirtschaft

Anfangs habe es in der EU-Kommission Bedenken gegeben, dass durch eine solche Übernahme Wettbewerb und Forschung auf dem europäischen Markt und weltweit in Gefahr seien, so Vestager. "Durch unsere strengen Auflagen für die Übernahme konnten die Zweifel bezüglich des Wettbewerbs ausgeräumt werden."

Kritiker warnen hingegen weiterhin vor einer zu großen Marktmacht des neuen Agrarriesen. Hinzu kommt für sie, dass das US-Unternehmen Monsanto neben dem umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat auch gentechnisch veränderte Pflanzen herstellt.

Dass die EU-Kommission, die Fusion von Bayer und Monsanto erlaubt hat, sei fatal, meint der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Vor allem kritisiert er die Entscheidung mit Blick auf den zukünftigen Verkauf von Saatgut. Bayer habe Monsanto ganz gezielt übernommen, weil es einer der größten Saatgutproduzenten ist, sagt Häusling. "Und das wird in Zukunft viele Veränderungen in der Landwirtschaft mit sich bringen, wenn nur noch die großen Chemiekonzerne bestimmen, was die Landwirte dann säen, was für Mittel sie einsetzen."

Mit Informationen von Karin Bensch, ARD-Studio Brüssel.

31.03.2015

agrar heute - Europäisches Patentamt erlaubt Patent auf Brokkoli

agrar heute - Bonn - Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPS) hat in letzter Instanz die Erteilung des "Brokkoli-Patents" erlaubt. Züchter fürchten weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen.
Eine aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), aus der sich eine Möglichkeit zur Patentierung von Pflanzen aus konventioneller Züchtung ergibt, ist bei Züchter, Verbänden und Politikern auf scharfen Widerspruch gestoßen.
 
Mit Blick auf das Urteil der Kammer im sogenannten "Brokkoli-Fall" warnte der Geschäftsführer vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Dr. Carl-Stephan Schäfer, vergangene Woche vor einer Gefährdung von Innovationen in der Züchtung und einer möglichen Einschränkung des Zugangs zu genetischer Diversität. Nach Einschätzung von Schäfer wird das Patentrecht durch die Entscheidung über den Bereich der technischen Erfindungen hinaus, für die es eigentlich vorgesehen sei, unangemessen ausgedehnt.

    EPA verhandelt Brokkolipatent / 220 landwirtschaftliche Patente in 2013 erteilt

Grüne und BÖLW werfen EPA 'verheerende Entscheidung' vor
Der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung werde damit unterlaufen, monierte der BDP-Geschäftsführer. Laut Schäfer kann ein Züchter nach dem Sortenschutzrecht die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem "open source"-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Dadurch sei ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich, erläuterte der BDP-Geschäftsführer. Im Patentrecht sei ihm dies jedoch verboten, was nach dem aktuellen Urteil die Erhaltung der Vielfalt einer innovativen und leistungsstarken und vielfältigen Züchterlandschaft gefährde.
 
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, und der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, warfen der Behörde vor, eine "verheerende Entscheidung" im Interesse internationaler Saatgutkonzerne getroffen zu haben. Ähnliche Vorwürfe äußerte das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut".

Fehlentscheidung korrigierenDas 2002 erteilte und nun in letzter Instanz vom EPA bestätigte "Brokkoli-Patent" der Firma Plant Bioscience bezog sich auf ein Auswahlverfahren, mit dem bei der Zucht von Brokkoli ein Anteil eines bestimmten, vermutlich krebsvorbeugenden Inhaltsstoffs in den Pflanzen erhöht werden kann. Das verwendete Züchtungsverfahren umfasst sowohl konventionelle Schritte als auch genetische Marker zur Kennzeichnung der verantwortlichen Stellen im Erbgut der Pflanzen. Schäfer sieht ungeachtet dessen keinen Anlass für eine Patentierung von Pflanzen und forderte die Politik auf, sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung einzusetzen und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit zu schaffen. Es müsse klargestellt werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließe, betonte der BDP-Geschäftsführer.

Dringender Reformbedarf bei der 'intransparenten Struktur der EPA'
"Die Entscheidung des Europäischen Patentamts, nach der auch künftig konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere patentiert werden dürfen, ist alarmierend", urteilte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Diese stehe im Widerspruch zum existierenden Verbot der Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung.
 
Damit dieses Verbot aber auch tatsächlich durchgesetzt werden könne, müssten die entsprechenden EU-Vorschriften präzisiert werden. Das habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Laut dem Sprecher für Gentechnikpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Harald Ebner, verstößt ein Patent auf Pflanzen, die im Wesentlichen aus konventionellen Züchtungsverfahren hervorgegangen sind, klar gegen den Geist der EU-Biopatentrichtlinie und das deutsche Patentgesetz. Bundestag und Europaparlament hätten bereits vor drei Jahren eine Klarstellung der Biopatentrichtlinie gefordert, damit keine Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen mehr vergeben werden könnten.
 
Die schnelle Reform des Biopatentrechts gehört deshalb nach den Worten Ebners auf die Tagesordnungen in Brüssel und beim EPA-Verwaltungsrat. Dringend reformbedürftig ist nach seiner Auffassung auch die "intransparente Struktur des EPA", bei dem er insbesondere dessen Finanzierung über Gebühren von der Industrie und einen Mangel an demokratischen Kontrollmechanismen kritisiert.

Sortenschutzrecht reicht aus
"Das Europäische Patentamt entscheidet ganz offensichtlich nicht im Interesse der europäischen Bürger und Landwirte, sondern im Sinne seiner zahlenden Kunden, nämlich einer Agrarindustrie, die sich durch Patente Marktmonopole sichern will", monierte auch Häusling. Diese Patente bedrohten die Unabhängigkeit und Existenz von Bauern und die Artenvielfalt von Öko- und Agrarsystemen in der EU und weltweit. Zu Löwenstein betonte, Züchter und Landwirte brauchten den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen. Das bestehende Sortenschutzrecht reiche völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieserArbeit stecke. Patente blockierten dagegen die Weiterentwicklung, auf die man in der Landwirtschaft weltweit dringend angewiesen sei.
 
Der Leiter des Institutes für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie (Testbiotech) vom Bündnis "Keine Patente auf Saatgut", Christoph Then, warnte vor einem beschleunigten Strukturwandel bei kleinen Züchterhäusern aufgrund des EPA-Urteils und rief die Politik ebenfalls dazu auf, auf EU-Ebene gegen die aus seiner Sicht falsche Anwendung des Patentrechts vorzugehen.    
AgE

14.03.2014

Briefing zur EU-Saatgut-Verordnung: Wie geht es nach der EP-Ablehnung des Kommissionsvorschlags weiter?

Am 11. März 2014 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die Vorschläge der Kommission zur EU-Saatgut-Verordnung abgelehnt. Ein wichtiger Erfolg für uns Grüne, den wir durch Unterstützung einer engagierten Zivilgesellschaft erreichen konnten.

Bezugnehmend auf die Diskussionen, wie sich diese Entscheidung auf das weitere Beratungsverfahren der Verordnung auf EU-Ebene auswirken könnte, möchte ich ein Briefingzur Verfügung stellen.

Für Nachfragen stehen ich und mein Team gern zur Verfügung,

Martin Häusling

13.03.2014

Badische Zeitung - Landwirte sollen ihr Saatgut frei wählen können

Ganzer Artikel

[...] Seit die EU-Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen hatte, die Saatgut-Gesetzgebung zu reformieren, rebellierte die Szene. Nun lehnten die Abgeordneten des EU-Parlaments den Entwurf der Kommission fast einmütig ab, mit 650 zu 15 Stimmen. "Der Vorschlag der EU-Kommission würde es Landwirten und Kleingärtnern in Zukunft extrem erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen, ihr eigenes Pflanzenmaterial weiter frei zu nutzen", warnte der grüne Abgeordnete Martin Häusling. [...]

03.03.2014

deutschlandradiokultur - Wer Einfalt sät, wird keine Vielfalt ernten

Der Streit um die EU-Saatgut-Verordnung

Von Anja Schrum und Ernst-Ludwig von Aster

Beitrag als Textoder Podcast